Das gute Leben für alle

 

Extrem bedrohlich im Nachhall des G20-Gipfel ist die aktuelle Fabrikation des Feindes, die Fabrikation der verabscheuungswürdigen linken Verbrechernaturen. Die dazu schon erklärt werden, wenn sie bei der Distanziererei von der Kriminalität auf der Schanze nicht spuren. Laut Verfassungsschutzbericht (S. 99/100) sind – Gewaltverzicht hin oder her – Sie, ich, alle hier Linksextremisten.

Gegen den fabrizierten linken Feind im Inneren werden Forderungen nach mehr Überwachung des öffentlichen wie des grundgesetzlich hochgeschützten privaten Raums, SEKs auf jeder Demo, Ausschnüffelung linker Anwälten, Erklärung linker Journalisten zum Sicherheitsrisiko bemüht. Jede Brutstätte der Gewalt von Roter Flora über Rigaer 54 bis Conne Island muß geschlossen, der Sumpf ausgetrocknet werden. Polizei und Dienste sind Helden ohne Fehl und Tadel und es kommt dem Landesverrat gleich, ihren Machtmißbrauch zu kritisieren. Das ist ungefähr die Rhetorik, die nicht nur von Hardlinern der C-Parteien gepflegt wird, sondern in die auch SPD, FDP und Teile der Grünen einstimmen.

Grundrechte wie Meinungs-, Versammlungs-, Pressefreiheit sollen zu Schönwetter- und Gnadenrechten erklärt werden, ein reaktionärer Wunsch nach Rechtsstaatsabschaffung, wie zu besten RAF-Zeiten. Mit dem Unterschied, daß heute die Menschen- und Bürgerrechte im Parlament nur noch von Teilen der Linken vertreten werden – in den 70/80er Jahren fanden sich dafür noch Teile der SPD und FDP zuständig. Und dann die Grünen, achachach…

Linkenfurcht und -dämonisierung ist ungebrochene Tradition im Westen, spätestens seit der Räterepublik. Das Fehlen intellektueller Auseinandersetzung mit linken Utopien und Gesellschaftsentwürfen war im kalten Krieg nicht recht viel anders als heute – es gab Experten (genauso, wie es die tapfersten Korankenner unter den „Islamkritikern“ gibt) die die Massenmorde der Stalinzeit, die Vergewaltigungen in Berlin 1945, die Verbrechen der RAF usw. direkt aus dem Marx’schen Kapital herleiteten.

 


 

Das alles wäre aber nicht möglich, wäre die Mehrheit der Bürger damit nicht sehr einverstanden. Es gäbe weder den rasenden Zug ins Autoritäre noch wird es jemals eine linke Revolution ohne Bürger geben, sorry to say so. Linke können bis in alle Ewigkeiten intellektuelle Auseinandersetzung einfordern, es wird nichts nützen. Weil: es wird lieber geglaubt als gewußt (womit ich nicht sagen will, daß Religiöse nicht denken können). Der Wille zum Glauben in Verbindung mit dem Unwillen zur Informationsbeschaffung und zu mündigem Denken öffnet demokratiefeindlichem Pathos Tür und Tor.

Die Linken brauchen keinen neuen Text, keine neue Ideologie, denn die gibt es schon: die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Es gibt keinen überzeugenderen antifaschistischen Text, der gleichzeitig noch das gute Leben für alle als unvordenkliches Geburtsrecht festschreibt – revolutionärer kann es überhaupt gar nicht mehr werden. Linke müssen das den Menschenrechten verpflichtete Grundgesetz verteidigen und endlich glaubhaft vermitteln lernen, daß staatliche Einschränkungen von Grundrechten jeden Bürger betrifft, nicht nur die fabrizierten Feinde. Diese Vermittlung ist Programm für Jahrzehnte, es muß immer wieder mit neuen Worten formuliert und in neuen Bildern gezeigt werden.

Wenn sich Linke selbst die Einschränkung von Grundrechten anmaßen (darunter das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch von Polizisten) machen sie sich und andere damit unglaubwürdig und sie machen jede linke Utopie unattraktiv, weil furchterregend.

 


 

Linke sollten dringend in die Public-Relation-Abteilung investieren, ihre Zerfleischereien um Äquivalente der Zahl der Engel auf der Nadelspitze befrieden und auf Gewalt nach Möglichkeit verzichten. Neben Denken und Glauben gibt es einen viel zu wenig beachteten Punkt: Emotionen.

Am Beispiel der üblichen Latschdemo: sie ist als Protestform töter als tot, sie hat immer zu wenig Teilnehmer, sie dient nur dem Emotionshaushalt der sich dabei selbstbestätigenden Demonstranten. Das Gefühl ‚Wir sind viele‘ kommt aber im Fernseher nicht rüber. Gewalt kommt umso mehr rüber, das macht sie für militante Linke ja auch so interessant, denn die für sie kostenfreien Werbeträger heißen u.a. Blödzeitung, 20h-Nachrichten, Brennpunkt, Talkshow.

Gewalt macht Angst. Angst lähmt Denken. Angst trägt zur Feindfabrikation bei und führt zu mehr Zustimmung zu reaktionären Grundrechtseinschränkungen. Ängstliche Menschen gehen keine mutigen Schritte nach vorn, sondern immer ängstliche und gleichzeitig furchterregende Schritte zurück.

 


 

Die einzige der gewaltfreien Demonstration gegen den G20-Gipfel, über die in den Medien breit berichtet wurde und die auch an die bürgerlichsten Emotionen rührt, sind die 1000 Gestalten (die noch  knapp 7.000€ bis zur Kostendeckung brauchen – ja, ist ein Spendenaufruf).

1000 Gestalten steht in der Tradition der Spaßguerilla ab den 1960ern, der Aktionen des Büro für ungewöhnliche Maßnahmen, der Yes Men, der Clandestine Insurgent Rebel Clown Army, der Front Deutscher Äpfel und x anderer gewaltfreier, intelligenter und heiterer Protestformen. Das ist Protest, der Spaß macht und Aha-Effekte auslöst. Der mit künstlerischen Mitteln starke Bilder erzeugt, die von den Medien liebend gern aufgenommen werden. Protest, der auf diese Weise sehr viele Menschen erreicht und an ihre Emotionen rührt. Dazu nötig sind übersichtliche Finanzmittel und vergleichsweise wenige Leute.

 

 

Kunst vermittelt sich nicht allein, indem man darüber nachdenkt. Kunst kommt erst zur Entfaltung, wenn sie ein Gefühl dorthin schickt, wohin Gedanken nicht gelangen

 


Foto: Screenshot bei 1000 Gestalten. Obiger Blog erspart dem Pantoufle noch einen ausgeuferten Kommentar zu seinem Hamburg-Blog


13 Kommentare zu „Das gute Leben für alle

  1. Würde in vielem zustimmen, in einigem aber auch nicht. Zum ersten: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist natürlich eine gute Sache. Sie erklärt nur nicht, wie wir zur Realisierung des guten Lebens für alle kommen. Daneben: Linke können ja keine Grundrechte einschränken: Das kann nur der Staat – Nämlich nur der ist grundrechtsverpflichtet. Wenn wir aber diesen Grundrechtsbegriff weiter denken wollen, so dürfen Linke natürlich Grundrechte einschränken. Zum Beispiel gibt es ja in Artikel zwei des Grundgesetzes das Recht zu machen, was man will .Das funktioniert aber natürlich nur so lange wie ich die anderen nicht daran hindere zu machen, was sie wollen. Grundrechtseinschränkung ist so gesehen immer da, wo Menschen zusammenkommen, erstmal nix schlimmes, sofern es fair passiert. Dann zur Forderung nach besserer Öffentlichkeitsarbeit für die Linken: Ich glaube das würde nichts nützen. Die „Gegner*innen“ der Linken sind so entschlossen gegen jede Logik, Vernunft und Moral unsere berechtigte Kritik unsere Vorschläge unsere Haltung zu untergraben, dass da gar nichts hilft außer einfach wir selbst sein (wenn überhaupt).

    1. Zum ersten: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist natürlich eine gute Sache. Sie erklärt nur nicht, wie wir zur Realisierung des guten Lebens für alle kommen.

      Doch, das erklärt sie, lieber Onkel Maike. Indem jeder Verstoß gegen Menschenrechte ein Rechtsbruch und zu unterlassen ist. Falls Ihnen die Allgemeine Menschenrechtserklärung nicht mit genug juristischen Zähne ausgestattet ist, nehmen Sie die Europäische Menschenrechtskonvention, die verbindlichen Gesetzesrang und einen Gerichtshof hat. Die AEMR ist älter, schöner formuliert und und Quelle aller zivilisierten Gesetzgebung – deswegen habe ich sie genannt.

      Daneben: Linke können ja keine Grundrechte einschränken: Das kann nur der Staat – Nämlich nur der ist grundrechtsverpflichtet. Wenn wir aber diesen Grundrechtsbegriff weiter denken wollen, so dürfen Linke natürlich Grundrechte einschränken.

      Das stimmt ganz grundsätzlich nicht. Die im Grundgesetz formulierten Grundrechte sind keineswegs nur Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat, sondern sie binden auch das Verhalten der Bürger untereinander. Dazu gibt es ein Grundsatzurteil: das Lüth-Urteil (von 1958).

      Das BVerfG betonte hier, dass es das Grundgesetz als ein „Wertesystem“ betrachte, das seinen Mittelpunkt in der sich innerhalb der sozialen Gemeinschaft frei entfaltenden menschlichen Persönlichkeit finde. Als solches müsse es für alle Bereiche des Rechts gelten, welches an Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung Richtlinien und Impulse aussende. Daher beeinflusse es auch das bürgerliche Recht. Einbruchstellen für die darin enthaltene Wertung seien die wertausfüllungsfähigen und -bedürftigen Begriffe und Generalklauseln des Privatrechts, bei dessen Auslegung die „Ausstrahlungswirkung“ der Grundrechte Geltung finden müsse, sogenannte „mittelbare Drittwirkung“. Keine bürgerlich-rechtliche Vorschrift dürfe in Widerspruch zum so verstandenen Wertesystem stehen, jede müsse im Geiste des Grundgesetzes ausgelegt werden. Aus Art. 1 Abs. 3 GG folgt dabei, dass neben der gesetzgebenden und der vollziehenden Gewalt auch die Rechtsprechung an die Grundrechte gebunden ist.

      Zum Beispiel gibt es ja in Artikel zwei des Grundgesetzes das Recht zu machen, was man will .

      Mitnichten und -neffen. „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

      Grundrechtseinschränkung ist so gesehen immer da, wo Menschen zusammenkommen, erstmal nix schlimmes, sofern es fair passiert.

      Und wer genau bestimmt dann, was fair ist und was nicht? Der Stärkere? Fair ist ebenso wandelbares Gummi wie das Sittengesetz. Für Grundrechtseinschränkung muß es schon sehr gute Gründe geben, andernfalls sind sie etwas sogar sehr schlimmes.

      Die „Gegner*innen“ der Linken sind so entschlossen gegen jede Logik, Vernunft und Moral unsere berechtigte Kritik unsere Vorschläge unsere Haltung zu untergraben, dass da gar nichts hilft außer einfach wir selbst sein (wenn überhaupt).

      Genau. Im Unterschied zur Reaktion und zur ‚Neuen Rechten‘ haben Linke eine Utopie, nicht nur Dystopien, vor deren Eintreffen gewarnt und die Bürger in Angst versetzt werden und mit Hilfe von Grundrechtsabschaffung das Allerschlimmste noch knapp verhindert werden soll.

      Die Linke ist viel stärker als sie selber denkt und sie hat viele Schnittmengen mit demokratiebewußten Bürgern. Ich wäre sehr für Stärken stärken zu haben.

      1. Die AEMR ist mir nicht mit zuwenig juristischen Zähnen ausgestattet (mal abgesehen davon, dass Völkerrecht nunmal leider wirklich ziemlich zahnlos ist). Sie verrät uns halt nur auch nicht, wie wir begrenzte Ressourcen verteilen sollen, oder wie eben kollidierende Grundrechte behandelt werden sollten usw.

        Das Lüth-Urteil kenne ich natürlich. Und natürlich entfalten Grundrechte Drittwirkung, aber wir müssen doch nicht diskutieren, dass dies nicht dieselbe Qualität hat, wie die Grundrechtsbindung der Staatsgewalten. Es ist nun mal so, dass Grundrechte miteinander kollidieren, einfachstes Beispiel zwei verschiedenen Demonstrationen wollen zum gleichen Zeitpunkt am selben Ort demonstrieren. Nicht beider Grundrechten kann gleichermaßen Genüge getan werden.
        Und, nein, ich finde uns Linken nicht stark. In unserem Wesen liegt, dass wir auf der Suche nach den besten Lösungen und der Wahrheit sind, während die anderen das eiskalt ausnutzen. Wir wollen ja auch nicht anders sein. Aber es macht uns halt verletzlich.

        1. Das Völkerrecht ist eine völlig andere Baustelle als die AEMR, das regelt die Verhältnisse der Staaten (als gleichwertige und souveräne) unter- und gegeneinander.

          Wenn Grundrechte miteinander kollidieren, muß verhandelt und ein Kompromiss gefunden werden, um beider Grundrechte Genüge zu tun. Es gibt ein Grundrecht auf öffentliche Versammlung, nicht aber auf öffentliche Versammlung an einem bestimmten Ort. Es gibt ein Grundrecht auf sauberes Wasser, nicht aber auf das Spülen der Toiletten mit Trinkwasser und auf zusätzlich noch Evian.

          Gerade die Kernkompetenz der Linken, immer auf der Suche nach den besten Lösungen zu sein und immer zu zweifeln und weiter zu suchen, macht Linke eigentlich sehr stark. Mir geht’s selbst oft so, daß ich wie ein Kanickel auf die Schlange auf die Niedertracht der Rechten starre – ich halte das ängstliche Gestarre aber allmählich für einen Luxus, den ich mir nicht mehr leisten kann. Ebenso wie das Wachkoma, das die Linken seit der Wende, dem Niedergang der UDSSR und dem Wegfall der verheißungsvollen Ferne des ‚Geh doch nach drüben‘ befallen hat.

          1. Meine Liebe, vielleicht lassen wir das mit der juristischen Diskussion. Es ist ja nicht umsonst ein Studium (die AEMR hat den Rang von Völkergewohnheitsrecht, da können Sie nun echt nicht von „andere Baustelle“ reden).

            1. Nun ja, die AEMR sind ein völkerrechtlicher Vertrag. Und die romanisch orientierten Länder sprechen eher von internationalem statt vom Völkerrecht. Sie habe damit weniger Probleme, darunter auch das Internationale Privatrecht zu verstehen, das etwa die Kollisionen der nationalen Rechtsordnungen bei Fragen wie Personenstand oder Eigentum aufzulösen sucht.

              Ich meine, die Kraft der Menschenrechte darin zu sehen, dass sie eben nicht nur juristische, sondern eminent politische Wirkung auf allen Ebenen entfalten. Ein Motor. Unlängst dazu Robert Misik https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5411613

  2. M.E. kann gar nicht oft genug gesagt und unterstrichen werden, dass Grund- wie Menschenrechte nicht nur Abwehrrechte gegen den Staat darstellen, wie es onkelmaike annimmt, sondern dass „das Grundgesetz, das keine wertneutrale Ordnung sein will, in seinem Grundrechtsabschnitt auch eine objektive Wertordnung aufgerichtet hat und dass gerade hierin eine prinzipielle Verstärkung der Geltungskraft der Grundrechte zum Ausdruck kommt“ (BVerfG vom 5. Januar 1958, Aktenzeichen: 1 BvR 400/51 (Lüth), https://openjur.de/u/183740.html, Rn.35).

    Daraus folgt dreierlei: Das Durchschlagen der Grundrechte auch auf privatrechtliche Verhältnisse als sog. (mittelbare) Drittwirkung, wie es etwa im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zum Ausdruck gekommen ist. Zweitens sind Grund- und Menschenrechte nie statisch, sondern entwickeln sich (gerade mit Blick auf die privaten Verhältnisse) weiter. Beispiel: Ehe und Familie als Begriffe und Institute des Art. 6 GG werden durch „Ehe für alle“ nicht im Kern berührt, sondern im Gegenteil mit neuem Leben erfüllt. Und schließlich: Dieses neu mit Leben füllen ist eine Aufgabe, die jeden Tag anzugehen ist. Dabei geht es nicht nur um Verteidigung des Erreichten, sondern erst recht um die Umsetzung und Weiterentwicklung, u.U. sogar um die Wiedereinsetzung wie in die zu lange vernachlässigte Sozialstaatsklausel.

    Diese Rechte als lebendig zu begreifen hilft auf, nicht lediglich in der ängstlichen Bewahrung zu verharren, sondern öffnete auch den Horizont, Grund- wie Menschenrechte als noch nicht in aller Konsequenz realisierte Utopie zu begreifen. Daher mein Dank an DvW für ihren Text.

  3. Aus der heutigen Presseerklärung des republikanische Anwaltsvereins:

    Gleichzeitig ist es unerträglich, wie Politik und Polizei im Nachhinein mit dem Geschehen umgehen: Statt einer offenen und selbstkritischen Aufarbeitung des schon im Grundsatz autoritär-repressiven Vorgehens gegen die Proteste und der Gewaltexzesse mancher Polizeieinheiten, findet reflexartig eine bedingungslose Verteidigung und gar Glorifizierung der Polizeiarbeit statt. Die vollständige Abwesenheit einer Fehlerkultur bestätigt nicht nur die Polizist*innen in ihrem rechtswidrigen und strafbaren Vorgehen. Das nun faktisch bestehende Verbot, Kritik an der Polizei zu üben, die als Exekutivinstanz das Gewaltmonopol ausübt, setzt auch einen zentralen Grundsatz des Rechtsstaats außer Kraft: Wer besondere Befugnisse zum Gewalteinsatz hat, muss durch die Gesellschaft und die anderen Gewalten permanent und intensiv kontrolliert sein. Alles andere ist der Weg in den Obrigkeitsstaat.

    »Die Politik befeuert ein Gesellschaftsbild, mit dem ganze Personengruppen außerhalb der Rechtsordnung gestellt werden, und bestreitet damit die Geltung der Grundrechte für alle. Wir nennen das Feindstrafrecht«, so Franziska Nedelmann, Rechtsanwältin und Stellvertretende Vorsitzende des RAV.

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