Können Sie eine Trennschärfe zwischen „bloßer Neugier“ und „begründetem“ bzw. „gerechtfertigtem öffentlichem Interesse“ ausmachen? In der selbstverschuldeten Medienkrise, in der (z.B. zum gestrigen Attentat in London) auch eigentlich seriöse Medien im Stundentakt neue Online-Artikelchen raushauen, um die Klickzahlen zu erhöhen und die Werbeeinnahmen zu mehren?
Seit gestern gilt eine Neufassung des Pressekodex:
Neue Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (Gültig ab 22.03.2017)
In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Bisherige Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten
In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.
Man ist also tatsächlich der Meinung, mit der neuen Richtlinie den Diskriminierungsschutz zu „präzisieren“ und die „eigenständige Verantwortung der Medien zu bekräftigen“. Der Presserat verlagert damit die Verantwortung für Leser-Ressentiments an Journalisten und in Redaktionen, nimmt ihnen aber gleichzeitig die bündig formulierte Richtlinie „begründbarer Sachbezug“.
Und das ist noch längst nicht alles.
Der Deutsche Presserat hat die eigenständige Verantwortung der Medien beim Diskriminierungsschutz bekräftigt. Das Plenum des Presserats beschloss am heutigen Mittwoch, 22. März 2017, eine entsprechende Neufassung der Regeln für die Kriminalitätsberichterstattung.
Demnach hat die Presse darauf zu achten, dass die Berichterstattung über das Fehlverhalten einzelner nicht diskriminierende Verallgemeinerungen fördert. Den Redaktionen obliegt die Pflicht, stets sorgfältig zu prüfen, ob die Erwähnung der Herkunft von Straftätern durch ein öffentliches Interesse gerechtfertigt ist.
Bloße Neugier dagegen ist kein geeigneter Maßstab für presseethisch verantwortliche Abwägungsentscheidungen.
Mit der Weiterentwicklung der entsprechenden Richtlinie 12.1. im Pressekodex entspricht der Presserat dem Bedarf vieler Redaktionen, die Regeln als zeitgemäße und praktische Handlungshilfe zu formulieren. Der Presserat wird in Kürze Leitsätze veröffentlichen, die die praktische Handhabung der Richtlinie in den Redaktionen erleichtern werden.
Das läßt doch „in Kürze“ noch allerhand erwarten! Ist ja nicht so, daß die Medien in Qualitätsoffensive gegangen, die „Lügenpresse“-Krakeeler verstummt und der Presserat gesellschaftlichen Entwicklungen entrückt wäre (außer einer angemessenen Beschwerden-Bearbeitungszeit von Online-Veröffentlichungen, das dauert immer noch Monate).
Aus seltsamen Gründen kam eine Redaktion auch ganz ohne Presserat-Bemühung zu einer klugen Handhabung der ursprünglichen Richtlinie 12.1, die Sächsische Zeitung:
Deshalb haben wir nach durchaus kontroversen Diskussionen beschlossen, uns bei der Berichterstattung über Ausländerkriminalität ab heute nicht mehr an die Richtlinie des Deutschen Presserates zu halten. Stattdessen werden wir künftig die Herkunft von Straftätern oder Verdächtigen in jedem Fall angeben. Egal, ob es sich dabei um Deutsche handelt, was die Regel ist, oder um Ausländer.
Dieser Entscheidung ging eine Leserbefragung und eine offensichtlich fundiertere Diskussion als die im Presserat voran.
Bei verdi läßt sich ein kleiner Überblick über Artikel zwischen Januar und August 2016 über die Richtlinie 12.1 finden.
Netzwerk Recherche ist einem klar und einfach formulierten Medienkodex verpflichtet:
Präambel
Recherche ist die wichtigste Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit des Journalismus. Neue Technologien eröffnen dem Journalismus und der Recherche Chancen und bringen neue Herausforderungen mit sich. Gleichzeitig gefährdet der ökonomische Druck die Qualität des Journalismus. Das Netzwerk Recherche setzt sich für Qualität, Handwerk und gute Rahmenbedingungen der Recherche ein.
- Journalisten* recherchieren und berichten unabhängig, sorgfältig und umfassend. Sie achten die Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte.
- Journalisten recherchieren, gewichten und veröffentlichen nach dem Grundsatz „Richtigkeit vor Schnelligkeit“.
- Journalisten schützen ihre Informanten uneingeschränkt, vor und nach einer Berichterstattung. Sie klären auf über Risiken. Die Sicherheit des Informanten hat stets Priorität. Journalisten schützen ihre Kommunikation gegen unbefugten Zugriff und nutzen digitale Verschlüsselungstechniken.
- Journalisten garantieren handwerklich saubere und ausführliche Recherche aller zur Verfügung stehenden Quellen.
- Journalisten machen keine PR.
- Journalisten verzichten auf jegliche Vorteilsnahme und Vergünstigung.
- Journalisten unterscheiden erkennbar zwischen Fakten und Meinungen.
- Journalisten überprüfen ihre Arbeit und legen ihre Fehler und Korrekturen offen. Sofern es publizistisch sinnvoll ist, informieren sie über ihren Rechercheweg.
- Journalisten ermöglichen und nutzen Fortbildung zur Verbesserung ihrer Arbeit.
- Medienunternehmen sind in der Verantwortung, Journalisten bei der Umsetzung dieses Leitbildes zu unterstützen. Wichtige Funktionen haben dabei Redaktions- und Beschwerdeausschüsse sowie Ombudsstellen und eine kritische Medie-berichterstattung.
* Es sind stets beide Geschlechter gemeint.
Wenn der Presserat „in Kürze“ weiterschwurbelt wie bei der Richtlinie 12.1, tausche ich als Blogger meine Selbstverpflichtung zum Pressekodex gegen die zum obigen Medienkodex aus.
Aber zurück zur Institution Presserat, gegründet 1956 nach dem Vorbild des britischen Press Council, um ein geplantes Bundespressegesetz zu verhindern und möglichen anderen staatlichen Eingriffen in die Pressefreiheit durch u.a. die Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Pressekodex (seit 1973) vorzubeugen.
Heißt: der Presserat hat auch politische Relevanz.
Zu verzeichnen sind sich stetig mehrende Beschwerden, in der übergroßen Mehrheit (92%) eingereicht von Privatpersonen, mit dem Resultat (2016) von 33 Rügen, 64 Missbilligungen, 151 Hinweisen und 49 begründeten Beschwerden, bei denen sich der Ausschuss aber zu keiner Maßnahme bereitfand.
728 der insgesamt 1.851 Beschwerden schafften in die Beschwerdeausschüsse, der Rest wurde entweder als „offensichtlich unbegründet“ oder im „vereinfachten Verfahren“ abgelehnt, letzteres bei 503 Beschwerden gegen die Nichtveröffentlichung von Leserbriefen, gegen Löschung von Onlinekommentaren oder gegen Artikel, die älter als ein Jahr waren.
Dem Jahresbericht 2016 (Seite 16) läßt sich außer dem Gefeier des 60. Geburtstags (und obiger Grafik) entnehmen, daß 133 Beschwerden (11,5%) auf Ziffer 12 entfielen. Das böte doch noch einige Luft nach oben für Initiativen wie EinProzent, nein?
Der Presserat meint dazu:
Letzteres Resultat ist sicherlich der Debatte über die Diskriminierungsrichtlinie 12.1 im Zuge der politischen Diskussionen nach den Übergriffen in der Silvesternacht in Köln geschuldet.
Insgesamt wird resümiert (Seite 8):
Thematisch fiel im Jahr 2016 auf, dass politische Krisen, Konflikte und Terroranschläge bei den eingegangenen Beschwerden im Fokus standen. So zum Beispiel der Syrien-Konflikt. Die Darstellung und Bewertung der Konfliktparteien in Überschriften und Kommentaren sorgte für zahlreiche Beschwerden.
Die Darstellung der Terroranschläge in Würzburg, Nizza, Paris, Brüssel und Istanbul führte zu Diskussionen und Sanktionen in den Ausschüssen. Auch der Amoklauf von München war mit 11 Beschwerden ein größeres Thema. Allen Fällen gemeinsam: Die Darstellung der Opfer kritisierte der Presserat mit Missbilligungen und Rügen, wenn es sich um Opfergalerien oder einzeln hervor gehobene Opfer handelte. Nicht kritisiert hingegen wurde zumeist die identifizierbare Darstellung der Täter, da das öffentliche Interesse an den Hintergründen und Motiven der Tat in der Regel den Persönlichkeitsschutz der Täter überlagerte.
Die identifizierbare Darstellung von Tätern (vor oder nach einem ordentlichen Urteil?) erteilt also dem „öffentlichen Interesse“ Auskunft über die Hintergründe und Motive von Straftaten.
Ich lerne ja immer gern dazu – ist es jetzt eher die Hautfarbe, die Schädelform, ein möglicherweise stechender Blick, eng zusammenstehende Augenbrauen oder angewachsene Ohrläppchen, die Aufschluß über Hintergründe oder Motive von Taten verleihen?
Udo Stiehl: Der Pressekodex öffnet sich für die „Lügenpresse“-Verschwörer
Und wo wir es gerade über Diskriminierung haben: Schon in der alten Fassung hieß es:
„[…] Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten […]“.
In der Neufassung hat sich daran nichts geändert, außer in der Reihenfolge der Aufzählung:
„[…] Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten […]“.
Ist dem Gremium nicht aufgefallen, dass in diesem Satz eine pauschale Diskriminierung enthalten ist? Da steht tatsächlich „ethnische, religiöse oder andere Minderheiten“. Und das heißt nichts anderes, als dass ethnische und religiöse Zugehörigkeiten stets Minderheiten sind. Man muss sich den Satz wirklich mal auf der Zunge zergehen lassen. Das ist nichts anderes, als im Parkhaus die Frauenparkplätze zu kennzeichnen mit dem Schild:
„Parkplatz für Frauen, Schwule und andere Minderheiten.“
Bild: Chaos Magnum, Holzintarsie (16. Jhdt) in der Basilica di Santa Maria Maggiore, Bergamo. Entwurf: Lorenzo Lotto, Ausführung: Giovan Francesco Capoferri. Wikimedia Commons, Public Domain (<-wo sie allerdings falsch herum abfotografiert wurde, Chaos Magnum eben…)
Jana Anslinger, taz: Presserat lockert Kodex
FAZ: Was die Presse zu Straftätern schreibt
Ansonsten gibt’s ein bißchen Zustimmung auf rechten Plattformen wie Junge Freiheit o.ä., nebst dem Glauben, daß sich daran ja die „Nanny-Presse“ zeigt – seriöse Medien aller Art scheinen weitgehend desinteressiert an der Änderung des Pressekodex zu sein.
Stattdessen werden wir künftig die Herkunft von Straftätern oder Verdächtigen in jedem Fall angeben. Egal, ob es sich dabei um Deutsche handelt, was die Regel ist, oder um Ausländer.
Kommt den Lesern nach ein paar Tagen zu den Augen raus, trägt aber auch nicht zu seiner seelischen Ausgeglichenheit bei. Denn wo bleibt die Angabe der Religionszugehörigkeit des Täters?
Na und wenn die Religionszugehörigkeit hinreichend durchgehechelt ist, weicht der besorgniserregende Leser eben auf Kultur und/oder Sozialisierung aus. Ich finde den Schritt der Sächsischen Zeitung trotzdem respektabel, die englische Presse nennt immer schon die Herkunft von Straftätern und damit meine ich jetzt nicht nur die mit den großen Buchstaben, sondern ebenso den Guardian.
Ich bezweifele, daß der Brexit die zwingende Folge davon ist^^