https://www.youtube.com/watch?v=401K95PmiOA In Deutschland sind Streubomben seit Ratifizierung des Oslo-Abkommens am 10. Juni 2009 geächtet. Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) § 18a Verbot von Antipersonenminen und Streumunition: (1) Es ist verboten, 1. Antipersonenminen oder Streumunition einzusetzen, zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, von einem anderen … Weiterlesen „man wäre im Jahr 5194 fertig“