Von den 40 Artikeln des designierten Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) befassen sich ganze 4 tatsächlich mit der „Stärkung der psychiatrischen Versorgung„, mit mehr Hilfen für psychisch Erkrankte. Die übrigen 36 regeln die Einschränkung ihrer Menschen- und Bürgerrechte – von der Zwangseinweisung über das Besuchsrecht bis zur Fixierung und Überwachung von Patienten. Verkauft wird das als Beitrag zu „mehr Rechtssicherheit und Transparenz für die Kranken“.
Das besondere Augenmerk von Gesundheitsministerin Melanie Huml und Sozialministerin Kerstin Schreyer liegt auf der Einrichtung einer zentralen Unterbringungsdatei, auf die Behörden 5 Jahre lang Zugriff nehmen können. Die zentrale Unterbringungsdatei erfasst auch alle, die sich – z.B. in einer akuten Krise und/oder in Ermangelung eines ambulanten Therapieplatzes – selbst und freiwillig und für nur kurze Zeit in die Psychiatrie begeben. <-das war mißverständlich.
(Nachtrag 18.4.18: Die zentrale Unterbringungsdatei speichert „nur“ eingewiesene Patienten. Aber auch das ist eine gefährliche Grauzone, denn sobald jemand (Beispiel) einem Scheißarzt oder -therapeuten gegenüber bekennt, schon mal über einen Suizid nachgedacht zu haben, kann besagter Scheißarzt oder -therapeut auf anhaltende Selbstgefährdung schließen und eine Unterbringung veranlassen (die dementsprechende Diagnose klebt bereits jetzt so dauerhaft wie Pech und ist ein bleibendes k.o.-Kriterium für z.B. den Abschluß einer Lebensversicherung). Übel wird es auch für Angehörige oder Freunde, die beim Gericht einen Antrag auf Unterbringung stellen, weil sie befürchten, ihre psychisch erkrankten Liebsten könnten sich selbst oder jemand anderen während z.B. eines psychotischen Schubs gefährden – weil sie durch den Antrag auf Unterbringung bewirken, daß ihre Liebsten in der Zentraldatei erfasst werden – sozusagen im Tausch gegen die notwendige Hilfe. Vermutlich kommt es relativ selten vor, daß Leute in einer akuten Krise freiwillig an die Türen einer Psychiatrie klopfen und um Aufnahme bitten, wesentlich häufiger gehen sie freiwillig zu einem Arzt, der eine (vorläufige) Diagnose stellt und die Einweisung in die Wege leitet. Ich bin nicht sicher, ob bereits mit einer ärztlichen Diagnose (möglicher Eigen- oder Fremdgefährdung) die Erfassung in der Zentraldatei vorprogrammiert wird oder ob erst der gerichtliche Beschluß zur Unterbringung dazu führt – unabhängig von der Freiwilligkeit des Patienten)
Denn wie das politische Einmaleins vor der bayerischen Landtagswahl im Oktober vorgibt und das gesunde Volksempfinden weiß: psychisch Kranke sind nicht nur unnütze Esser ein Kostenfaktor, sondern eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Deswegen muß man auch nicht zwischen Psychiatrie und Forensik unterscheiden, sondern psychisch Kranke zentral erfassen, verwalten, stigmatisieren, entmenschlichen.
Man muß ihnen mehr Angst einjagen.
Das hilft, bestimmt.
Brauchtum in Bayern (Waldfest in Kreuth), Andreas Bohnenstengel, Wikimedia Commons
Das passt ja zum neuen bayrischen Polizeigesetz. Der bayrische Gesetzgeber sendet das Signal aus: „seht her, liebe Rechtsextreme – ihr müsst nicht AfD wählen. Alles, was die wollen, machen wir sowieso schon.“ Nach Lust und Laune Leute einsperren und überwachen – da würde ein sinnvoller Umgang mit psychisch kranken ja nur stören, die kann man dann gleich einsperren. Nach welchem Gesetz, ist ja auch schon egal.
Ebenso wie beim bayerischen Polizeiaufgabengesetz kann man auch beim BayPsychKHG auf bundesweite CSU-Träumereien schließen. Es ist eine reine Zeitfrage, wann Dobrindt verkündigen wird, daß psychisch Kranke nicht zu Deutschland gehören, man sie (Sicherheit! Münster!) mindestens zentral erfassen und ihnen die Erwerbsunfähigen-Rente kürzen muß. Ich kann auch nicht recht glauben, daß sich Fraktionskollege Jens Spahn wie ein Löwe vor sie werfen wird. Aktuell setzt er sich ja für Kürzung der Krankenkassenbeiträge ein – statt die Kassen zur „im Sinne der Kranken bedarfsgerechten“ Nutzung ihres 28-Millliarden-Spielraums zu ermuntern.
Heribert Prantl kommentiert in der Süddeutschen – Bayern will psychisch Kranke wie Straftäter behandeln
Ich sehe da viel Fettgedrucktes zwischen den Zeilen des Gesetzes: Psychisch Kranke (und auch sonst Menschen in seelischen Ausnahmezuständen und Krisen verschiedenster ARt) sollen sich eben einfach nicht so anstellen. Wenn die sich nicht so gehen lassen, sondern sich zusammenreißen („Schaffen wir doch auch!“), wäre doch auch alles bestens. Aber wenn die nicht wollen, können wir auch anders. Zwang, Druck, Zucht und Ordnung haben bisher noch jeden auf Vordermann gebracht, ihr werdet schon sehen.
Da zeichnet sich ein sehr unschönes Gesamtbild für Bayern ab. Das Polizeiaufgabengesetz in der jetzt vorgesehenen Fassung allein ist ja schon ein Hammer. Dann diese Version des Psychiatriegesetzes setzt noch eins drauf. Die basteln ganz eifrig an einem Polizeistaat mit gläsernem
BürgerUntertan, dessen Freiheit, Aufenthaltsort, Berufstätigkeit weitgehend vom Wohlwollen der Polizei abhängt. Wenn sowas in, sagen wir, Tschechien passieren würde, gäbe es wohl eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt.Und natürlich wird der CSU-Teil der Regierung das als Blaupause für den Bund ansehen, von Bayern lernen heißt siegen lernen. Von Jens Spahn ist wohl wirklich nicht allzuviel Gegenwehr zu erwarten, der hat ja für Gesundheitskram sowieso wenig Zeit. Und keine Opposition im Bundestag, die das Schlimmste verhindern könnte. Düster…
Ja, das mit dem Zusammenreißen ist son Spezialthema. Manchmal ist es hilfreich, Vergleiche zu körperlichen Erkrankungen/Behinderungen zu ziehen: noch nicht ganz Abgestumpfte kommen eher nicht auf die Idee, jemandem z.B. den Rollstuhl zu verweigern – mit der Begründung, daß andere Menschen ja auch gehen können.
Ja, da ist es offensichtlich, nur bei (von außen oft ja eher nicht sichtbaren) psychischen Erkrankungen glauben Hinz und Kunz, bestens bescheidzuwissen. Weil, sie sind ja selbst auch mal deprimiert oder mussten Schicksalsschläge einstecken, und machen sie deshalb so ein Theater? Eben. Also: Zusammenreißen. Grrr!
Ich denke grad an Manfred Lütz. Irre- Wir behandeln die Falschen.
Ja. Und an George Bernard Shaw –
Und Robert Schumann, ein großer Komponist, den alle lieben, und der sich verzweifelt und gebrochen nach zwei Jahren Irrenanstalt zu Tode hungerte. Die neueren Erkenntnisse hierzu des renommierten Psychiaters Uwe Henrik Peters werden von der „offiziellen“ Schumann-Forschung diffamiert oder totgeschwiegen. Ein Abgrund.
Das mit dem Lieben fällt viel leichter, wenn psychisch Kranke weggesperrt oder – noch besser – tot sind und daß Künstler hungern, mindestens aber bitterarm sind, ist überhaupt erst die Voraussetzung für gute Kunst.
(tut mir leid, ich bin so angefressen angesichts der bayerischen Zumutungen, daß ich nur noch zynisch kann)
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Wir haben den Gesetzesentwurf bloß noch nicht richtig verstanden.
In Wirklichkeit ist der sowas von gut
durchdachtgemeint. Hilfebedürftige Bayern werden nämlich demnächst viel früher aufgefangen und – soweit erforderlich – freiwillig in weitere Versorgungsangebote vermittelt. Dadurch sollen auch stationäre psychiatrische Einweisungen, insbesondere Zwangseinweisungen, auf das absolute Mindestmaß verringert werden. Gefördert wird außerdem die Selbsthilfe in der Psychiatrie und die Weiterentwicklung von Therapieangeboten. Das Gesetz enthält nämlich ein Maßnahmenbündel, mit dem die psychiatrische, psychotherapeutische, psychosomatische und psychosoziale Versorgung in Bayern nachhaltig verbessert wird, außerdem dient es der Entstigmatisierung psychisch kranker Menschen. Und wer psychisch krank ist und gewalttätig zu werden droht, informiert einfach einen der alsbald landesweit eingerichteten Krisendienste – statt erst die Ex-Ehefrau und dann sich selbst zu richten oder mit einem Auto in die nächstbeste Menschenmenge zu rauschen. Es sind keine neuen Stellen nötig und Geld wird es auch nicht mehr kosten, ist also alles bestens im Freistaat.Noch so ein Alarmist, der das Gesetz nicht verstanden hat – Professor Dr. Thomas Kallert, leitender ärztlicher Direktor der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken:
Nochmal Prof. Kallert: Krankenhäuser sind kein Knast
„Die zentrale Unterbringungsdatei erfasst auch alle, die sich – z.B. in einer akuten Krise und/oder in Ermangelung eines ambulanten Therapieplatzes – selbst und freiwillig und für nur kurze Zeit in die Psychiatrie begeben.“
Das heißt u.a. auch, jede/r, der ne Entgiftung und/oder Reha nach Drogenabhängigkeit (legal=Alk und Tabletten und alle illegalisierten) macht und lt.: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_4.html
(ab Pkt. 8) eh theoretisch ein Jahr lang danach kein Kfz bewegen darf, hat keinen medizinischen Datenschutz mehr. Bis jetzt muß mensch nur nen Zettel unterschreiben, daß die Entgiftungsklinik/Rehaklinik drüber aufgeklärt hat und raus ist, wenn mensch in dem Jahr nen Unfall baut und der Polizei irgendwie zu Ohren kam, daß mensch sich in medizinische Hilfe begab um wieder ein wertvoller Teil der Gesellschaft zu werden…
Wenn ich das richtig verstehe, werden Entlassungen aus der Psychiatrie in Zukunft automatisch an die Behörden gemeldet (Artikel 14, 4), also nix mehr mit „irgendwie„. Das gilt auch für Kurzzeitaufenthalte, solange jemand (auch gegen oder ohne seinen Willen eingewiesen) im Verdacht steht, „Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst“ erheblich zu gefährden und sich diese Annahme in der Psychiatrie als falsch herausstellt und besagter jemand deswegen wieder entlassen wird.
Schrob ja auch „Bis jetzt…“ ;) .
Boah sind die höflich! Stellungnahme des bayerischen Landesverbands der Psychiatrie-Erfahrenen (von Ende Januar) zum Gesetzesentwurf.
Veronika Wawatschek, BR24:
Uwe Hauck, Focus:
Die Datensammelei dient selbstredend nur lautersten Absichten:
Ganz anders wird mir auch dabei:
beide Zitate aus dem Artikel von Felicitas Wilke, Zeit Online – Aktenkundig psychisch krank
Ich habe im Blog mißverständlichen Unsinn behauptet:
Die zentrale Unterbringungsdatei ließe sich zweifellos so nutzen und erweitern, gilt aber bis auf weiteres „nur“ für die, die eingewiesen werden. Wobei ich das für eine gefährliche Grauzone halte, denn sobald jemand (Beispiel) einem Scheißarzt oder -therapeuten gegenüber bekennt, schon mal über einen Suizid nachgedacht zu haben, kann besagter Scheißarzt oder -therapeut auf anhaltende Selbstgefährdung schließen und eine Unterbringung veranlassen (die dementsprechende Diagnose klebt so dauerhaft wie Pech und ist ein bleibendes k.o.-Kriterium für z.B. den Abschluß einer Lebensversicherung). Übel wird es auch für Angehörige oder Freunde, die beim Gericht einen Antrag auf Unterbringung stellen, weil sie befürchten, ihre psychisch erkrankten Liebsten könnten sich selbst oder jemand anderen während z.B. eines psychotischen Schubs gefährden – weil sie durch den Antrag auf Unterbringung bewirken, daß ihre Liebsten in der Zentraldatei erfasst werden – sozusagen im Tausch gegen die notwendige Hilfe. Vermutlich kommt es relativ selten vor, daß Leute in einer akuten Krise freiwillig an die Türen einer Psychiatrie klopfen und um Aufnahme bitten, wesentlich häufiger gehen sie freiwillig zu einem Arzt, der eine (vorläufige) Diagnose stellt und die Einweisung in die Wege leitet. Ich bin nicht sicher, ob bereits mit einer ärztlichen Diagnose möglicher Eigen- oder Fremdgefährdung die Erfassung in der Zentraldatei vorprogrammiert ist oder ob erst der gerichtliche Beschluß zur Unterbringung dazu führt – unabhängig von der Freiwilligkeit des Patienten.
Die „Freiwilligkeit“ sieht im Übrigen auch so aus, daß die Person in einer Konfliktsituation von den Beamten zur Wahl gestellt werden kann, ohne Gegenwehr mitzugehen oder halt mit allem Drum und Dran, Richter usw. .
Diese „Freiwilligkeit“ hat aber i.d.R. mit Straftaten zu tun, eher nicht mit psychischen Erkrankungen. Die Vermischung von beidem – Supergrundrecht Sicherheit – ist eine der Katastrophen am bayerischen Gesetzesentwurf.
Hab mal nach belastbaren Zahlen für Gründe für Zwangseinweisungen gesucht, aber auf Anhieb nix Konkretes gefunden. Daß es wohl zumeist Suffköppe (da schließ ich jetzt Mischkonsum mit ein) sind, die durchdrehen oder einfach mal zu besoffen irgendwo rumliegen/schwanken und irgendwo hm, auf „Augenhöhe“ Suizidgefährdete rate ich mal. Inwieweit, und deswegen suchte ich eigentlich, Altersdemenz ne Rolle spielt, interessiert mich. Deswegen ist das alles erstmal nix Schlimmes, grade bei Säufern isses besser,die landen in der Nervenklinik anstatt in der Ausnüchterungszelle, Oury Jalloh, ein Kumpel von mir und einige andere auch würden wohl noch leben…
Ich hab z.B. mal bei nem Berlinbesuch am Kotti nen Typen auf der Kreuzung liegen sehen, alle Autos sind drumrumgefahren, es war knallheiß, ich bewegte den, wenigstens in den Schatten zu gehen und gab ihm einen Schluck Wasser, der war tütendicht und stammelte auch irgendwas zusammen, war halt auch nicht aggro, ich fragte ihm, ob er ums Eck wohnt, irgendwie wohl nicht so richtig, jedenfalls kam dann ein Einheimischer und half mir zum Glück, weil ich selber war total zugeraucht und wollte jetzt nicht zwingend die Petermänner rufen. Der meinte halt, wir setzen den auf die Treppe zur U-Bahn (bzw. Hochbahn), entweder die richtige Polizei oder die BVG-Bullen kümmern sich schon. War der Typ auch mit einverstanden, ich ließ ich noch meine Pulle Wasser da.
Im Nachhinein würd ich wohl die 112 anrufen, denn eigentlich müssten Sanitäter die Befähigung haben, Leute (gegebenenfalls gegen ihren (verwirrten) Willen) dahin zu schaffen, wo sie hingehören, in dem Fall in die nächste Klapper. Sprich, die bekommen auch hoheitliche Aufgaben und müssen sich im Zweifelsfall nicht auch noch mit überarbeiteten Polizeibeamten rumärgern. Da wäre das Geld, was zur Fütterung der Datenkrake verschwendet werden soll, investiert in Schulungen für Rettungssanis eher im Sinne des Gemeinwohls…
Gründe für Zwangseinweisungen sind meines Wissens immer Eigen- oder Fremdgefährdung. Bayern hat die bundesweit höchste Zahl, nämlich umma 60.000/Jahr (gefolgt von NRW mit rund 45.000, allerdings bei ungleich höherer Bevölkerung, link irgendwo weiter oben).
Bei Ihrem Berliner Beispiel würde ich niemalsnienicht die Polizei, sondern immer die Rettung rufen, Zauberwort ‚hilflose Person‘ – egal, ob bei bewußtlosen Obdachlosen oder Junkies mit einer Überdosis (besonders wichtig im Winter) oder offensichtlich Verwirrten/psychisch Kranken oder sonstwie Freidrehenden. Die Feuerwehr bringt hilflose Personen ins Krankenhaus, i.d.R. nicht gleich in die Psychiatrie. Mir ist es sympathischer, wenn nicht Sanitäter eine so weitreichende Entscheidung treffen, sondern da vorher mal ein Arzt ein Auge draufwirft.
Wenn die „hilflose Person“ ned will, nehmen die Sanis den nicht mit, hier sind das auch nicht FW-Sanis sondern DRK, Samariter usw., Bsp. mit meinem toten Kumpel. Und natürlich muß da ein Facharzt konsultiert werden.
Ob das in Berlin ein Obdachloser war, k.A. da lag einer auf der Straße rum und das ist blöd *schulterzuck*.
Bayerisches Brauchtum bald auch bundesweit verfügbar:

Weiß nicht, ob das in Bayern am Ende so durchgeprügelt wird:
„In den vergangenen Wochen fanden Demonstrationen in Regensburg und Nürnberg mit bis zu 1500 Teilnehmern statt. Weitere Demonstrationen sind in Würzburg, Erlangen, Nürnberg, Regensburg und München geplant. Das Gesetz soll Mitte Mai im Landtag beschlossen werden. Falls es bis dahin keine Änderung gebe, sehe man sich vor dem Bayerischen Verfassungsgericht wieder, kündigte Schulze an. Auch die SPD behält sich eine Klage vor.“
http://www.sueddeutsche.de/bayern/datenschutz-widerstand-gegen-bayerisches-polizeigesetz-1.3937709
Hatte mit nem bayrischen bairischen baierischen wieauchimmer Kumpel vor ner halben Ewigkeit mal ne längere=immer mal wieder Diskussion und meinte, naja, das mit der Überwachung scheitert am schlichten Datenwust und der Auswertung, die halt im Zweifelsfall durch reale Personen erfolgen muß. Da hat mich die Zeit wohl etwas überholt… Das Prinzip Einschüchterung hat allerdings auch damals schon gut funktioniert, so als Ossi überrascht einen ja sowas nicht wirklich, was das Vertrauen in den Rechtsstaat Bundesrepublik eher nicht fördert.
Was z.B. Hans Söllner bei seinen Konzerten immer so erzählt (gibts auch genug bei yt), ist auf keinen Fall übertrieben und bei dem gehts nicht immer nur um ein paar Gramm Gras und die Definition einer geringen Menge…