Gewalt mit krassem Terrorismus und selbst mit Grausamkeit auszuüben, war und ist meine Politik. Ich vernichte die aufständischen Stämme in Strömen von Blut und Strömen von Geld. Nur auf dieser Aussaat kann etwas Neues entstehen.
Lothar von Trotha an Theodor Leutwein, zitiert nach Horst Drechsler: Südwestafrika unter deutscher Kolonialherrschaft. Der Kampf der Herero und Nama gegen den deutschen Imperialismus (1884–1915). 2. Auflage, Berlin 1984, S. 156.
Dominic Johnson, taz (25.1.2018): Sühne für einen Völkermord
Am 5. Januar 2017 reichten die namibischen Volksgruppen der Herero und Nama – vertreten durch ihre traditionellen Chiefs sowie den Verband der Herero-Völkermordüberlebenden in den USA und einen in den USA eingebürgerten Herero – vor dem US-Bundesbezirksgericht New York Zivilklage gegen die Bundesrepublik Deutschland ein.
Die Kläger forderten Reparationen für den Völkermord, den deutsche Truppen zwischen 1885 und 1909 im heutigen Namibia (damals Deutsch-Südwestafrika) begingen, sowie eine Beteiligung an Regierungsverhandlungen zwischen Deutschland und Namibia.
Die Kläger gründen ihre Forderung auf das Gesetz „Alien Claims Tort Act“ (ACTA) der USA aus dem Jahr 1789, das Nicht-US-Bürgern erlaubt, Schäden infolge von Verstößen gegen internationales Recht weltweit in den USA einzuklagen.
Deutschland bestreitet die Zuständigkeit des New Yorker Gerichts und bestreitet auch, dass es einen Völkermord an den Herero und Nama gab, weil der Tatbestand des Völkermordes erst seit 1948 juristisch existiert.
Jürgen Zimmerer, taz (24.1.2018): Völkermord? Nicht zuständig
Um die Zulässigkeit dieser Klage zu prüfen, hat die zuständige Bezirksrichterin Laura Swain bereits drei Mal zu Anhörungen geladen. Offizielle Vertreter Deutschlands erschienen zu keinem dieser Termine. Deutschland verneint die Zuständigkeit des Gerichts, da es dem Grundsatz der Staatsimmunität widerspreche. Danach können „hoheitliche“ Akte eines Staates nicht durch Gerichte eines anderen Staates überprüft werden, im vorliegenden Fall etwa die Taten deutscher Soldaten im Krieg.
Unter Hinweis darauf verweigerte der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) bereits im vergangenen Sommer die Zustellung der Klageschrift an die Bundesregierung. Als Justizsenator obliegt ihm normalerweise diese Aufgabe. Das Auswärtige Amt konnte sich so auf den Standpunkt stellen, von der Klage nicht zu wissen und deshalb in New York auch nicht zu erscheinen. Der angesetzte Anhörungstermin im Juli fiel aus. Auch im Oktober erschien Deutschland nicht offiziell, worauf Richterin Swain eine erneute Anhörung für den 25. Januar 2018 ansetzte, und erklärte, dann notfalls auch ohne Deutschlands Anwesenheit entscheiden zu wollen.
Um die Gerichtspapiere zuzustellen, bedienten sich die Anwälte der Herero und Nama daraufhin des US-Außenministeriums, und in der Tat übermittelte die US-Botschaft in Berlin am 15. November die Klageschrift. Das heißt: Sie versuchte es, denn die Annahme wurde wieder verweigert. Das Auswärtige Amt erklärte: „Die Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt nicht, sich in dieser Angelegenheit der US-Gerichtsbarkeit zu unterwerfen. Sie betrachtet somit die Übermittlung der Dokumente (…) nicht als rechtswirksame Zustellung.“
… So stolz waren viele, dass deutsche Politiker in den letzten Jahren Deutschland der Türkei wiederholt als Vorbild für den Umgang mit einer genozidalen Vergangenheit empfahlen. 2016 erfolgte die offizielle Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern durch den Bundestag.
Dass diese Bereitschaft für den zehn Jahre zuvor von deutschen Truppen verübten Genozid in Deutsch-Südwestafrika nicht gilt, ist schwer zu vermitteln. Dass versucht wird, die Klage der Nachfahren der Opfer durch völkerrechtliche Winkelzüge ins Leere laufen zu lassen, statt mit ihnen einen offenen Dialog zu suchen, ist beschämend.
taz (26.1.2018): New Yorker Gericht vertagt sich
Der Justizstreit in New York über eine Klage von Vertretern der Herero- und Nama-Volksgruppen aus Namibia gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung wegen des an ihren Vorfahren begangenen Völkermords während der deutschen Kolonialzeit geht in eine weitere Runde. Das zuständige Bundesbezirksgericht in New York vertagt eine Anhörung über die Zulässigkeit der Klage am Donnerstag nach 15 Minuten auf 3. Mai, wie namibische Medien am Freitag berichteten.
Es folgte damit einem Antrag des Anwalts der Bundesregierung, die erstmals seit Einreichung der Klage vor einem Jahr offiziell vertreten war und jetzt mehr Zeit zur Vorbereitung verlangte.
Das Auswärtige Amt in Berlin bestätigte die Verschiebung, nicht aber den Termin, und wollte sich inhaltlich nicht zu dem Verfahren äußern. Die Bundesregierung sieht die Klage wegen des Grundsatzes der Staatenimmunität als unzulässig an.
Niklas Franzen, nd (27.1.2018): »Wir haben genug von der Ignoranz Angela Merkels«
Es kommt Bewegung in den Streit: Als Vertreter der Bundesrepublik nahm in New York am Donnerstag der US-Anwalt Jeffrey Harris bei einer Anhörung über den deutschen Völkermord im heutigen Namibia teil. Damit ist Deutschland offiziell in das Verfahren eingestiegen, das an einem Bezirksgericht der US-Metropole stattfindet.
Deutschland hatte lange Zeit versucht, das Verfahren zu ignorieren und sich geweigert, vor dem Gericht zu erscheinen. Erst nachdem die zuständige Richterin Laura Swain erklärte, die Anhörung notfalls auch bei Abwesenheit durchzuführen, lenkte Deutschland ein. Die nächste Gerichtsanhörung ist für den 3. Mai geplant.
SZ-Magazin, Lars Reichardt im Interview mit dem Kulturwissenschaftler Hermann Goltz (2010): „Aghet war der erste Völkermord in der Geschichte des 20. Jahrhunderts“
Es gibt eine etwas verrückte Äußerung eines türkischen Politikers: Die Deutschen sind die einzigen Völkermörder auf der Welt und suchen verzweifelt nach Kameraden. Das ist natürlich nur Polemik. Adolf Hitler erinnerte ja selbst an die Vernichtung der Armenier, bei einem Treffen mit den Oberkommandierenden auf dem Obersalzberg, am 22. August 1939 – die Geheimrede wurde aber verbotenerweise mitgeschrieben. Es ging um den Überfall auf Polen, Hitler sagte: »Wir müssen mitleidslos wie Dschingis Khan Männer, Frauen, Kinder, Greise der polnischen Rasse vernichten.« Um etwaige Zweifel zu beseitigen, fügte er hinzu: »Wer spricht denn heute noch von der Vernichtung der Armenier?«
Völkermorden als Teil deutscher Kolonialpolitik kommen bis heute im öffentlichen Bewußtsein kaum vor. Nicht nur die an den Herero und den Nama, auch die Blutbäder und die Politik verbrannter Erde gegen die Wahehe und im Maji-Maji-Krieg, die in Tanzania jedes Schulkind kennt. Während in Deutschland auch der bekanntere Genozid an den Herero und Nama kaum im Geschichtsunterricht vorkommt.
Humboldt Law Clinic: Die Herero und Nama ziehen vor Gericht – eine Klage mit Symbolkraft
Ein positiver Ausgang bezüglich der Schadensersatzforderungen könnte einen Dominoeffekt bei weiteren ehemaligen europäischen Kolonien auslösen. Tansania hatte bereits Anfang diesen Jahres eine Klage gegen Deutschland erwogen. Der von 1905-1907 in Tansania herrschende Maji-Maji Krieg forderte 300.000 Opfer- also noch mehr als auf namibischer Seite. Auch in Kamerun und Togo – beide zeitweise unter deutscher Kolonialherrschaft – gab es unzählige Verbrechen an der einheimischen Bevölkerung, die bis heute nicht aufgearbeitet wurden.
Als der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert den Völkermord an den Herero und Nama auf Drängen verschiedener Akteure 2015 erstmalig als solchen betitelte, sendete er nicht nur ein wichtiges Signal an die Herero und Nama, sondern stieß auch die erinnerungspolitische Diskussion innerhalb Deutschlands an. Seitdem kamen zahlreiche Zivilinitiativen und Museumsausstellungen … zustande. Doch das reicht nicht. Nach wie vor ist der Völkermord kein Pflichtstoff auf den deutschen Lehrplänen und wird auch sonst in der Öffentlichkeit wenig diskutiert. Das Verfahren ist also auch mit Blick auf den öffentlichen Diskurs von größter Bedeutung.
Es besteht eine Kontinuitätslinie von den deutschen Kolonialverbrechen zu den im 3. Reich verübten Genoziden an Juden, Sinti und Roma. Auf die Rhetorik der Kolonisatoren, die bereits Ende des 19. Jahrhunderts ein Konzept der biologischen und rassischen Überlegenheit der Deutschen ausformuliert hatten, um Landnahme, Ausbeutung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu legitimieren, griffen die Nationalsozialisten gern zurück.
Heute ist der 27. Januar, Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, Jahrestag der Befreiung von Auschwitz durch die Rote Armee.
Wie soll das eigentlich gehen mit dem Gedenken, wenn die zur Erfassung nötige Vorgeschichte von Shoa und Porajmos ausgeblendet und verleugnet, die Aufarbeitung verschleppt, die Nachfahren brüskiert, von Verhandlungen ausgeschlossen und jeder Schadenersatz an sie kategorisch ausgeschlossen wird? Wir mögen zwar gelegentlich Papst, Weltmeister und wasweißichnochalles sein, aber im Aufarbeiten der eigenen Geschichte ist Deutschland bei weitem nicht so herausragend, wie immer gern angenommen wird.
Über deutsche Verbrechen in Tanzania:
Thomas Morlang, Die Zeit (30.7.1998) – Sie haben es so gewollt
Der Vernichtungskrieg gegen das Volk der Hehe in Ostafrika ist ein besonders finsteres Kapitel aus dem Schwarzbuch des Kolonialismus
Mittendrin Magdalene von Prince, ihr Tagebuch erschien 1903 – Eine deutsche Frau im Inneren von Deutsch-Ostafrika – blättern Sie mal darin, extrem interessant.
Bartholomäus Grill, Die Zeit (30.6.2005) – Eine deutsche Hölle
Im Juli 1905 erheben sich die Völker Ost-Afrikas gegen die wilhelminische Kolonialherrschaft – zwei Jahre später ist der Maji-Maji-Aufstand in Blut ertränkt
Zum Bild – Solche Darstellungen, wie sie in zeitgenössischen Kolonialbüchern zu finden sind, zeigen deutsche Frauen als Kriegsopfer. Obwohl zu Beginn des Kolonialkrieges vier weiße Frauen ums Leben kamen, war bekannt, dass die Herero-Krieger Frauen und Kinder verschonten und nicht selten sogar unter ihren Schutz stellten. So dienten solche Gräuelbilder vor allem der Propaganda angesichts eines verlustreichen, teuren und in der deutschen Öffentlichkeit zunehmend kritisierten Krieges. Jürgen Zimmerer, Joachim Zeller: Völkermord in Deutsch-Südwestafrika. Der Kolonialkrieg 1904–1908 in Namibia und seine Folgen. Ch. Links Verlag, Berlin 2003. Seite 157. Wikimedia Commons gemeinfrei
Danke für den Link zu Magdalene von Prince
O sehr gern, das ist ein großartiges Zeitdokument. Das Tagebuch läßt sich ziemlich locker lesen, man gerät ganz leicht in diese Denke – bei mir noch dadurch gesteigert, daß ich fast alle der erwähnten Orte kenne.
Für fahrlässig halte ich Beiträge wie diesen im ZDF, großmäulig angekündigt als ‚Völkermord in den deutschen Kolonien‘, ganze 6 Minuten lang und bis 2028 in der Mediathek abrufbar.
Behandelt wird der Genozid an den Herero. Nama, Wahehe, Maji-Maji-Krieg fallen unter den Tisch, Genozid wird an der Zahl der Getöteten festgemacht, die taktische Vertreibung in die Wüste während und nach der Schlacht am Waterberg wird als ’sie konnten in die Wüste entkommen‘ beschrieben, Mord durch Zwangsarbeit und Hunger in den Konzentrationslagern finden keine Erwähnung, ebensowenig die Kontinuitätslinie vom europäischen Kolonialismus zum Rassenwahn der Nazis oder der aktuelle Prozess in New York.
Weil er mir dieser Tage in die Hände fiel: Christian Staas, Die Zeit – „Aufräumen, aufhängen, niederknallen“, der der Frage nachgeht – Waren die Verbrechen des Kolonialzeitalters Vorläufer des Holocaust?
Dazu passt Geschichtsklitterung, wie sie im großen britischen Königreich betrieben wird, Paul Oswald, taz – Sehnsucht nach dem Empire
Terra X kann mensch evtl. noch angucken, wenn die zeigen, wie Nansen den Nordpol erfunden hat o.ä. . Da würde ausnahmsweise mal die Kritik „Staatsfunk“ passen.
Sehr lesenswert: Elisabeth Kimmerle, taz – Wem gehört der Schädel?