Werbung. Für Schwangerschaftsabbruch

Um mit zwei absichtvollen Fehlschlüssen aufzuräumen:

  • Niemand ist für Schwangerschaftsabbruch. Eine Abtreibung ist aber manchmal die weniger schlechte von zwei schlechten Optionen. Die Abwägung und Entscheidung kann letztendlich nur die ungewollt schwangere Frau treffen.
  • Die Bereitstellung von Information hinter dem Wort Schwangerschaftsabbruch auf der Website einer Ärztin ist keine Werbung, sondern zeugt von ärztlicher Fürsorge und Kompetenz.

Das Amtsgericht Gießen hat heute die Ärztin Kristina Hänel zu 6000 Euro Geldstrafe verurteilt, nachdem sie zum wiederholten Mal von einem evangelikalen „Lebensschützer“ angezeigt worden war. Der „Gehsteigberatungen“ vor Arztpraxen organisiert und durchführt. Der einen Ärzte-Pranger auf seiner Website unterhält. Der Abtreibungen für Mord hält und mit dem Holocaust vergleicht.
Zitat von seiner Website (nicht verlinkt, Seite heißt Babycaust, ihr Betreiber Klaus Günter Annen)

Der Holocaust der Nazis ist der Inbegriff des Grauens im Dritten Reich
Gibt es eine Steigerungsform der grausamen Verbrechen?
Ja, es gibt sie!
Abtreibung ist MORD, es gibt dafür kein anderes Wort!

 


 

Es ist ein einziges Wort, das Kristina Hänel in diese … Lage gebracht hat: „Schwangerschaftsabbruch“. Dieses Wort steht auf der Webseite der Ärztin, neben Begriffen wie „Familienplanung“ und „Lungenfunktionsuntersuchung“.

Ob der Hinweis auf der Webseite denn noch immer existiere, will die Richterin wissen. „Es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern“ … Der Hinweis sei mit einem Link unterlegt, nur ein Klick auf diesen führe zu einem Dokument mit Informationen über Abbrüche ganz allgemein, über die verschiedenen Methoden und jeweiligen Risiken und über die Möglichkeit, den Abbruch in der Praxis Hänels vorzunehmen.

„Es handelt sich also um eine Information über eine Information, und die ist nicht strafbar“, sagt Frommel. „Es handelt sich nicht um eine appellative Äußerung im Ton eines ‚Kommen Sie zu mir, Verhütung ist viel zu anstrengend’.“ Die Handlung des Anbietens erfülle keineswegs den Straftatbestand des Werbens.

Der Paragraf stamme aus dem Jahr 1933, führt Frommel weiter aus. Er sei damals eingeführt worden, um jüdische und kommunistische Ärzte zu kriminalisieren. … Er passe nicht zur Gesetzesreform von 1995, wonach Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei seien. …

„Wir haben uns jetzt angehört, warum Sie meinen, dass der Paragraf nicht verfassungskonform ist“, sagt die Richterin. „Nun müssen wir aber ja erst mal feststellen: Er existiert.“ Und auch der Staatsanwalt betont: „Die Diskussion, die wir hier führen, ist eine rein rechtliche.“ Warum Hänel die Information auf ihrer Webseite eingestellt habe, fragt der Staatsanwalt. „Weil Patientinnen das Recht auf Information haben“, sagt Frommel.

Im Vorfeld der Verhandlung sei viel darüber gesprochen worden, dass das Gesetz nicht mehr zeitgemäß sei und Frauen unrechtmäßig in ihren Rechten beschränke. „Die Verteidigung würde gerne eine Gesetzesänderung herbeiführen“, sagt er. „Dabei wird aber die aktuelle Rechtslage verkannt. Für die Gesetzgebung ist die Legislative zuständig. Die gesetzliche Norm hat hier Anwendung zu finden – wenn nicht, wäre das Rechtsbeugung.“

„Sie reden von Wortlaut und Rechtsbeugung“, erwidert Frommel. „Wir wissen alle, dass es solche Staatsanwälte wie Sie gibt und als Hochschullehrerin weiß ich, dass es Jurastudenten gibt, die über die Wortlautauslegung nicht hinauskommen.“ Über fehlende Information sei noch nie ein einziges Leben geschützt worden – „Das Gegenteil ist der Fall.“

Am Ende folgt das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Hänel wird zu 40 Tagessätze zu 150 Euro verurteilt und trägt die Kosten des Verfahrens. Der Gesetzgeber habe sich klar ausgedrückt, sagt die Richterin: „Er wünscht nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche öffentlich diskutiert werden, als wären sie etwas Alltägliches.“

Ich konnte nicht glauben, daß dieser Satz wirklich gefallen ist, aber auch SPON gibt die Richterin so wieder:

Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache.

Frauen haben zu allen Zeiten, in allen Kulturen und selbst unter Androhung der Todesstrafe unerwünschte Schwangerschaften beendet. Das mag zwar nicht in beliebte Muttermythen und andere Arbeitsplatzbeschreibungen für Frauen passen, es ist aber so. Wenn etwas immer schon, überall und unter allen Umständen stattfindet, was ist das dann? Wenn es denn keine „alltägliche“ oder „normale Sache“ ist, über die öffentliche Diskussion nicht gewünscht wird?

Die sich eigentlich stellende Frage ist: unter welchen Umständen treiben Frauen ab und in welchem Umfeld wird Abtreibung angesiedelt?

Eine der möglichen Antworten: Frauen werden immer noch für unfähig gehalten, mündige Entscheidungen darüber zu treffen, ob sie eine Schwangerschaft austragen, ein Kind gebären und es knapp 2 Jahrzehnte versorgen können. Eine Abtreibung bleibt nur dann straffrei, wenn Frauen vorher zwangsberaten wurden. Die Tötung von ungeborenem Leben ist bei Mord und Totschlag angesiedelt und: der Gesetzgeber möchte nicht, daß Schwangerschaftsabbrüche öffentlich diskutiert werden, als wären sie etwas Alltägliches.

Der Gesetzgeber will nicht, daß sich Frauen selbst informieren, warum sonst wird seriöse Information wie über Hänels Seite geahndet? Der Arztpranger bei babycaust (die nahezu einzige Informationsquelle, wenn eine einen abtreibenden Arzt in ihrer Nähe sucht) wird aus seltsamen Gründen nicht bestraft.

Und im Hintergrund steht die unsägliche Formulierung des Verfassungsgerichts, die Schwangere habe eine „Austragungspflicht“.

Daran mißt sich auch der Grad der Zivilisiertheit einer Gesellschaft. Wenn Frauen in Not und Ärzte, die ihnen helfen, kriminalisiert werden, rückt auch die Nötigung zurück zu den Kleiderbügeln in den Bereich des Denkbaren. In Deutschland läßt sich bereits jetzt keineswegs überall eine Arztpraxis oder Klinik finden, wo ungewollt schwangere Frauen adäquate Beratung und ggbfs. die Möglichkeit zu einer Abtreibung finden. „Lebensschützer“ bedrängen nicht nur Frauen in schweren Lebenslagen, sie errichten analoge und digitale Pranger für Ärzte und diskreditieren sie zunehmend erfolgreich, verhindern zum Beispiel, daß sie einen Mietvertrag für ihre Praxis bekommen.

Viele ÄrztInnen seien heute abgeschreckt von der Aussicht, mit Anzeigen der LebensschützerInnen überzogen zu werden – und führten die Abbrüche lieber gar nicht erst durch, sagt Christian Albring, Präsident des Berufsverbands der Frauenärzte in Deutschland. Frauen sind durch den Paragrafen 219a zudem von MittlerInnen wie ihren ÄrztInnen oder Beratungsstellen abhängig. …

Recherchieren sie selbst im Netz, landen sie aber fast zwangsläufig auf den Seiten der AbtreibungsgegnerInnen.


 

Würde nur ein kleiner Bruchteil der Energie, mit der sich „Lebensschützer“, der Gesetzgeber und Juristen wie besagter Staatsanwalt und besagte Richterin für den Schutz von ungeborenem Leben engagieren, den bereits geborenen Kindern und ihren Menschenrechten zuteil – die Welt wäre ein besserer Ort. Und es gäbe garantiert weniger abgebrochene Schwangerschaften.

 


 

Männer, die sich im Rahmen der Sexismus-Diskussion fragen, wie sie Frauen unterstützen können: hier wäre eines der Betätigungsfelder. Setzen Sie sich für die straffreie Möglichkeit zur Abtreibung ein, es ist nicht zu fassen, daß das immer noch nötig ist! Stärken Sie Frauen, sich zu informieren und ihre eigene Entscheidung zu treffen. Unterstützen Sie Frauen bei deren Umsetzung – auch, wenn Ihnen ihre Entscheidung nicht gefällt.

In ungefähr 9,7 von 10 Fällen gefällt sie ihr auch nicht, weil: niemand ist für Abtreibung.

 


 

Bitte zeichnen Sie Kristina Hänels Petition an den Bundestag mit

Abtreibungsgegner benutzen den §219a regelmäßig, um Ärzte anzuzeigen, zu belästigen, einzuschüchtern. Sie führen auf ihren Websites Listen von Ärzten und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen und listen dort auch die unzähligen Strafanzeigen auf, die bisher gestellt wurden.

Es gibt in Deutschland ausführliche gesetzliche Regelungen sowohl im Bereich des Arztwerberechts als auch im Rahmen des Strafgesetzbuchs die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch. Der §219a ist veraltet und überflüssig. Er behindert das Anrecht von Frauen auf sachliche Informationen. De facto entscheiden die Beratungsstellen, wo die Frauen zum Schwangerschaftsabbruch hingehen können, da viele Ärzte eingeschüchtert sind und ihre sachlichen Informationen von den Websites herunternehmen aus Angst vor Strafverfolgung. Auch und gerade beim Thema Schwangerschaftsabbruch müssen Frauen freie Arztwahl haben und sich medizinisch sachlich und richtig informieren können.

Ich bin für das Recht von Frauen, sich im Internet über angebotene Leistungen von Ärzten und Ärztinnen zum Schwangerschaftsabbruch zu informieren. Informationsrecht ist ein Menschenrecht. Der §219a behindert dieses Recht.

 


Foto (beschnitten): Anton-kurt, Wikimedia Commons


35 Kommentare zu „Werbung. Für Schwangerschaftsabbruch

  1. Meredith Haaf kommentiert in der Süddeutschen:

    Engelmacherin ist ein Wort, das heute nicht mehr viele kennen, und es ist darum nicht schade. So nannte man die mehr oder weniger geschickten Helferinnen, die früher Schwangerschaften mit Kleiderbügel, Kräutergemischen oder anderen stümperhaften Methoden beendeten. Gut, dass im Jahr 2017 keine Frau mehr, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht bereit, nicht gewappnet oder gewillt ist, ein Kind auszutragen, sich in Deutschland in die Hände von Laien begeben muss. Gut, dass es professionell ausgebildetes medizinisches Fachpersonal gibt, das diesen Eingriff, der oft kein leichter ist, vornehmen kann.

    Schlecht ist, dass Gesetze in Deutschland den Schwangerschaftsabbruch immer noch in die Nähe der Straftat rücken – in die Schattenwelt des Halblegalen. Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs sieht Straffreiheit vor für den Abbruch, aber nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums unter bestimmten Auflagen. Frauen haben in Deutschland zwar die Möglichkeit, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. Ein Recht darauf haben sie aber nicht. Und Mediziner, die ihnen dabei helfen, gehen dabei ein nicht unbeträchtliches Risiko ein.

    Der Paragraf 219a erschwert Frauen in Notlage den Zugang zu Informationen. Er schadet der gesamten Gesellschaft. Er steht im Widerspruch zum Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf Informationsfreiheit. Der 219a stammt aus einer Zeit, in der sich der Staat das Kontrollrecht über die Körper seiner Bürger herausnahm. Er geht zurück auf ein Gesetz vom 26. Mai 1933. Die NS-Machthaber beanspruchten die Deutungshoheit über den Wert des Lebens; weibliche Selbstbestimmung galt ihnen nichts. Es ist unverständlich, dass es diesen Paragraf überhaupt noch gibt – und dass manche Politiker bereit sind, an ihm festzuhalten. Eine Politik, die ihre Bürger und Bürgerinnen und deren Integrität ernst nimmt, sollte endlich für ein Gesetz sorgen, das Frauen rechtliche Sicherheit gibt und Mediziner vor gemeinen Kampagnen schützt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat das schon vor über einem Jahrzehnt wie folgt formuliert: „Wenn die Rechtsordnung Wege zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen durch Ärzte eröffnet, muss es dem Arzt ohne negative Folgen für ihn möglich sein, darauf hinzuweisen, dass Patientinnen seine Dienste in Anspruch nehmen können.“ Karlsruhe hat recht. Der Paragraf 219a muss weg.

  2. Eva Horn kommentiert bei SPON:

    Ein Schwangerschaftsabbruch ist ein psychisch und physisch schwerwiegender Eingriff, gerade deshalb wäre es dringend notwendig, dass Betroffene sich umfassend und möglichst niederschwellig über Vorgehensweisen, Risiken und geeignete Nachsorge informieren können.

    Die wenigsten Frauen treffen eine Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch leichtfertig oder unüberlegt, das Gegenteil ist der Fall.

    Deswegen: Was Frauen in so einer Situation brauchen, ist eine bestmögliche Beratung, keine Stigmatisierung und kein System, was den Zugang zu Informationen so umständlich wie möglich macht. Unsere Gesellschaft sollte die Frauen unterstützen, anstatt sie wie kleine Kinder von oben herab zu behandeln. Die Frau ist es, die das Kind austrägt – sie alleine sollte entscheiden, ob sie das will, oder nicht.

    Kristina Hänel hat genau das versucht, dafür ist sie heute verurteilt worden.

  3. Liebe Dame von Welt,
    danke für die Informationen und Links, die über das hinaus gingen, was ich mir selbst zusammen gelesen.
    Danke auch für den Hinweis auf die Petition, die ich bis dato noch nicht wahr genommen, inzwischen auch weitergeleitet.

  4. Auch ich danke, ich habe das zwar alles mitbekommen und auch die Petitionen gezeichnet, wäre aber aus Zeitgründen nicht dazu gekommen selbst etwas dazu zu schreiben und werde meinen Lesenden Ihren Artikel von daher ans Herz legen wenn jemand mehr Infomation möchte. Erst letzte Woche stellte ich in einem, zwar fiktiven, Beitrag auf einem meiner Blogs den Fall einer ungewollt schwangeren Frau da, die nicht abtreiben darf, was einige zum Nachdenken brachte, wohin sich Vieles bewegt.

    Mir ist völlig unerverständlich warum eine Ärztin keine Informationen geben darf (und damit vielleicht einen Suizid der Schwangeren verhindern, also ihrem Auftrag Leben zu retten nachkommem), aber ProFamilia etc. zum Beispiel auf Hinweis von Ämtern Frauen in ALG II-Bezug, die nicht abbrechen wollen zum Abbruch beraten soll, damit nicht noch ein „Esser“ zu Welt kommt.

    1. … aber ProFamilia etc. zum Beispiel auf Hinweis von Ämtern Frauen in ALG II-Bezug, die nicht abbrechen wollen zum Abbruch beraten soll, damit nicht noch ein „Esser“ zu Welt kommt.

      O° da sollten Jobcenter und ProFamilia aber sehr aufpassen, daß sie nicht vor Gericht landen – das ist nicht nur widerwärtig und das Allerletzte, das ist auch strafbar.

      Die Schwangerenkonfliktberatung ist qua gleichnamigem Gesetz nicht eigentlich ergebnisoffen. Sondern sie hat die Schwangere mit dem Ziel zu beraten, die Schwangerschaft nicht abzubrechen. Darüberhinaus steht auch im §218 was zur Nötigung Schwangerer zum Schwangerschaftsabbruch und die Strafmaße dafür.

      1. Da haben Sie Recht. Aber es gibt immer wieder Fälle wie es scheint – siehe zum Beispiel in Sozialhilfehilfeforen gelegentlich erwähnt, manchmal landet das auch unabhängig davon in den Medien, einige Frauenberatungsstellen kennen das auch, sofern sich betroffene Frauen an die wenden -, wo Jobcentern das egal ist, Hauptsache ein Posten in der Bedarfsgemeinschaft weniger. Die Frauen bzw. Familien in der Situation sind wahrscheinlich so überfordert in dem Moment und so geschockt von dieser „Aufforderung“, dass sie keine rechtlichen Schritte gegen das JC einleiten (können).

  5. Ich bin ziemlich entsetzt über den ganzen Vorgang. Dass vermeintlich christliche Idioten anderen Menschen vorschreiben wollen, wie sie zu leben haben, ist leider nichts neues. Dass die Gerichte sich hier haben vor den Karren spannen lassen, ist schon unerhört. Das Urteil ist ein Skandal.

    Die Formulierung „Austragungspflicht“ ist hart an der Grenze zum Brechreiz. Das ist Nazidiktion. Da haben also Männer (und Frauen?) gesetzten Alters, alle weit jenseits der Familienplanung und in wirtschaftlich äußert komfortabler Position, ex Cathedra befunden, die Schwangere hätte (im Namen des Volkes?) ein Kind auszutragen, dass sie nicht will, aus welchen Gründen auch immer. Diese Gründe haben die Frau was anzugehen und evtl. noch den Kindsvater, ansonsten nur das medizinische Personal, ggf. noch selbst gewählte psychologische/seelsorgerische Vertrauenspersonen. Was erlauben sich die Damen und Herren Richter da eigentlich, in die persönlichste Sphäre eines Menschen mit einer absurden Verpflichtung, die nach meiner Einschätzung keine legitime Herleitung haben kann, einzugreifen? Das ist eine bodenlose Unverschämtheit und eine Anmaßung, für die mir die Worte fehlen.

    Müssen sich Männer vor einer Vasektomie eigentlich auch „pro Life“ zwangsberaten lassen?

    1. Ja, auf diese Weise wird wieder die Frau als Gebärmaschine diskutiert und zwar mit zunehmender Frequenz diskutiert.

      Nicht nur, daß Frauen dabei jedes Recht auf Selbstbestimmung, auf körperliche und psychische Integrität abgesprochen wird, ich frage mich auch allmählich, wie sehr diese „Lebensschützer“ Kinder hassen müssen, indem sie ihnen ein Leben als unerwünschtes Kind verordnen wollen. Frauen füllen eine Mutterrolle nicht automatisch gut aus, sondern die Rahmenbedingungen für (noch) ein Kind müssen stimmen. Ob sie das bei einer ungwollten Schwangerschaft wider Erwartung und vielleicht doch tun könnten, kann letztlich nur die ungewollt schwangere Frau beurteilen. Es ist bodenlos, daß sich abtreibende Frauen und abtreibende Ärzte als Mörder etikettieren lassen müssen.

      Ich hatte nach der Wende geglaubt, daß sich Frauen mit §218a halbwegs arrangieren können. In letzter Zeit aber beschleicht mich die Furcht, daß das bei den Tötungsdelikten angesiedelte Gesetz, die Nichtstrafbarkeit unter bestimmten Voraussetzungen ruckzuck auch wieder in ein generelles und strafbewehrtes Verbot zurückverwandelt werden kann. Ein Blick nach Polen reicht und ein Urteil wie das gestrige mehrt meine Furcht. Nicht nur der offensichtlich idiotische §219a muß weg, auch §218 ff. muß mindestens reformiert werden. Das gleiche gilt für den Schutz des ungeborenen Lebens – das ist eine auch gesetzgeberisch anspruchsvolle Abwägung, zwischen den Menschenrechten von Frauen und den Rechten von Embryonen.

      Weswegen ich inständig hoffe, daß der Fall von Kristina Hänel so schnell wie möglich beim Bundesverfassungsgericht landet und die gesellschaftliche Diskussion bis dahin nicht abebben wird.
      Ich finde es absolut unerträglich, daß „Lebensschützer“ auf die ärztliche Versorgung von Frauen in Not mittels Rufmordkampagnen und Nötigungen bereits jetzt schon so dermaßen viel Einfluß nehmen konnten. Es gibt nicht sehr viele Überzeugungen, für die ich mich auf meine alten Tage notfalls auch wo anketten würde, für das Recht auf straffreie Abtreibung auf jeden Fall.

      Es ist so frustrierend und es macht mich krank, gerade diese Diskussion auf verstrahltem „Lebensschützer“-Niveau immer wieder und wieder führen zu müssen. Aber es ist wohl so: es kann rein gar nichts als gegeben betrachtet werden und jede Generation fängt immer wieder von vorne an. Es ist zum Heulen.

    2. Bei vasektomiewilligen Männern wird nur nachgefragt, ob sie schon Kinder haben, damit dem armen Kerl nicht nach dem Eingriff einfällt, er hätte doch gern noch einen Stammhalter. Da geht es aber, soweit ich das verstehe, um das seelische Wohlbefinden des Mannes, nicht um irgendwelche Kinder. Und wie es aussieht steht der Kinderwunsch des Mannes natürlich weit über dem möglichen Nichtkinderwunsch der Frau…

  6. Ich war gerade auf dieser „Babycaust“-Seite – ein mehr als unappetitliches Erlebnis (und das nicht nur wegen des grausigen Retro-Webdesigns). Wer als Mann derart besessen von blutigen Föten und schwangeren Bäuchen ist wie dieser Herr Annen, sollte vielleicht mal therapeutische Hilfe in Erwägung ziehen.

    1. Ich fühlte mich schon versucht, dem Herrn Annen eine Postkarte zu schreiben und ihm zu versichern, daß er ganz offensichtlich nicht abgetrieben wurde und sich dementsprechend verhalten könnte.

      Auch so manche Frau auf der Suche nach einem abtreibenden Arzt in ihrer Nähe wird therapeutische Hilfe nach dem Besuch seiner üblen Seite in Erwägung ziehen und die sind mir gefühlt näher. Die allermeisten Frauen machen sich die Entscheidung Schwangerschaft ja/nein alles andere als leicht und es ist so dermaßen perfide, sie mit Bildern von zerstückelten Embryonen im soundsovielten Monat zu erfreuen und ihnen systematisch Schuldgefühle zu machen. Die Entscheidung ist auch ohne schwer genug.

      1. Man könnte die Arztliste von dieser Website doch einfach auf einer anderen Seite spiegeln und dort betroffenen Frauen öffentlich zur Verfügung stellen. Wieso hat das noch niemand getan? Oder hat schon jemand … ?

        Ich denke auch, dass so ein Abbruch für Frauen alles andere als eine leichte Entscheidung ist, es ist vielleicht die schwerste, die sie in ihrem Leben treffen müssen. Ich weiß nicht, wie sich diese religiösen Fanatiker das denken – dass Frauen mal ebenso zwischen One Night Stand und Kaffeeklatsch in die Abtreibungsklink spazieren und danach munter und sorglos wieder hinaus?

        1. Ich hatte gestern irgendwo gelesen, daß ein österreichischer Arzt eine Liste deutscher Abtreibungsärzte und -kliniken als freundlichen Service für Frauen ins www gestellt hat – leider habe ich versäumt, mir den Namen zu merken oder den link parat zu legen – hole ich die Tage nach, falls ich ihn wiederfinde.
          Jedenfalls war deren Google-Ranking lausig, was man von dem von „Babycaust“ leider nicht behaupten kann. Ich weiß nicht, ob ich ir.gend.et.was aus diesem Abgrund gespiegelt sehen wollte und vermute auch, daß eine Arzt-/Klinikliste auf einem deutschen Server schneller gelöscht wäre als jede Kinderficker-Seite. Eine solche Seite wäre vermutlich nach §219a strafbar. Was womöglich auch für die Liste von Herrn Annen gilt, knickknack – Sie bringen mich da auf Gedanken.

          Für religiöse Fanatiker sind Frauen eine Art sündige Kinder und sie die Erziehungsberechtigten. So viel im Wortsinn perverse Sexual-Phantasien und voyeuristische Ambitionen wie Frauen- und Homosexuellen-Hasser hat kein Hedonist.

          1. Wäre ich nicht so ein eifriger Verfechter der Meinungsfreiheit, so würde ich doch glatt mal empfehlen, die Website des Herrn Annen durch den Filter der neuen Hatespeech-Gesetze zu jagen. Damit das Ding auch mal zu irgendwas gut ist. Wenn Sie wissen, was ich meine … Was auf dieser Website über Ärzte, Schwangere und auch über Homosexuelle steht, dürfte so ziemlich alles abdecken, was gemeinhin so unter Verunglimpfung, Beleidigung und Hetze verstanden wird. Von der Holocaust-Relativierung ganz zu schweigen.

          2. Vermutlich meinen Sie den Bericht über den Arzt in Östereich, der die Liste für Deutschland führt.

            „Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verboten“
            (In Österreich sieht man das öffentliche Informationsverbot in Deutschland mit Skepsis.)
            24.11.2017 Aktuelles und Gesellschaft – ARTE Journal
            Als Download noch ein paar Tage in der Mediathek oder im Browser ansehen.

            In HD

            niedrigere Auflösung, Datei dann kleiner

            Mich beschäftigt auch schon lange, wie die zunehmende Entrechtung der Frauen, die Schwangerschaft zunehmend als Krankheit betrachtet, Vorsorgeuntersuchungen die Frauen als Risikofaktoren für ihre Ungeborenen definiert und die unzureichenden Honorare der Hebammen bis hin zum Kaiserschnitt als Normalfall der Entbindung. Bei mir läuft das alles unter Gesundheitsindustrie, wobei landauf landab Ethiklehrstühle zur Akzeptanzbeschaffung eingerichtet wurden. Nicht zu vergessen, Behinderte, Alte und der „Schöne Tod“.

            1. Leider führen die links ins Nirvana, die Suche bei arte spendierte aber den Namen des österreichischen Arztes, den ich nicht mehr wußte: Dr. Christian Fiala. Guter Mann!

              Auf dessen Website findet sich ein schöner Satz:

              Als Männer sind wir fundamental von der Gesundheit und dem Überleben von Frauen abhängig. Wir sollten uns deshalb für Rahmenbedingungen einsetzen, unter denen Frauen, die ja durch unser Zutun schwanger wurden, eine ungewollte Schwangerschaft bestmöglichst und ohne unnötiges Leid beenden können.

              Und hier besagte Suchmaschine für Adressen zum Schwangerschaftsabbruch in ganz Europa.

              Mich beschäftigt auch schon lange, wie die zunehmende Entrechtung der Frauen, die Schwangerschaft zunehmend als Krankheit betrachtet, Vorsorgeuntersuchungen die Frauen als Risikofaktoren für ihre Ungeborenen definiert und die unzureichenden Honorare der Hebammen bis hin zum Kaiserschnitt als Normalfall der Entbindung. Bei mir läuft das alles unter Gesundheitsindustrie …

              Hmnuja, ein Grund, daß Schwangerschaften zunehmend als Krankheit betrachtet werden, ist, daß Frauen medizinisch gesehen zunehmend „Spätgebärende“ sind und damit „Risikoschwangerschaften“ austragen – auch, wenn die Pauschalität dieser Etiketten schräg ist. Daß Schwangerschaft und Familie in Ausbildung und Berufspraxis (besonders am Anfang der Karriere) nicht vorgesehen sind, bzw. junge schwangere Frauen wenig Unterstützung bekommen, ist kein Gesundheitsindustrie-Problem, sondern ein wirtschaftlich-politisch-gesellschaftliches Problem. Vier Fünftel aller Schwangerschaften in Deutschland finden jenseits des 35. Lebensjahres statt.

              Entgegen landläufiger Meinung wird übrigens auch Sperma ab 25 nicht besser.

              Angesichts der Abschaffung der Hebammen (Honorar für eine Geburt: 270 Euro) und der Schließung von mehr als 40 Geburtskliniken und -stationen seit 2014 stellt sich sowieso die Frage, wie man sich das eigentlich vorstellt: Frauen sollen gefälligst schwanger werden und bleiben und auch noch alleine entbinden?

              Ich kriege auch gerade schon wieder Pickel, denn ich schreibe, als handele es sich um lauter jungfräuliche Empfängnisse und Geburten.

              1. „Leider führen die links ins Nirvana.“
                Markieren Sie alles zwischen den Anführungsstrichen also von https bis mp4, dann Rechtsklick und Link öffnen in neuem Tab, Fenster oder einfach öffnen. So gehts unter Firefox. Die Zeichenfolge hatte ich eingegeben, warum das nochmal gekapselt wurde bei der Präsentation weiß ich nicht.

                1. Ich hab’s vorhin auch mit Firefox probiert und landete aus merkwürdigen Gründen bei ‚Dieses Video ist nicht mehr verfügbar‚, jetzt geht’s aber und ich lege die links hinter die Worte, ok?

                  Eigentlich suchte ich aber die von Dr. Fiala veröffentlichte und in Deutschland unzulässige Liste, bzw. Suchmaschine als Information für ungewollt Schwangere über Praxen und Kliniken, die Abtreibungen durchführen.

                  Information, ohne erst knietief durch zerstückelte Föten waten und sich Mörderin nennen lassen zu müssen.

  7. Eigentlich geht das Problem ja schon eine Stufe eher los: Frauen müssen sich ja schon rechtfertigen, wenn sie heutzutage keine Kinder wollen – aber nur, wenn sie verheiratet sind (Ist meiner Frau schon öfter passiert. Männer sind da wiederum außen vor). Sind sie es nicht und leben „nur“ in einer festen Beziehung oder gar einer, die nicht der „Norm“ entspricht oder auch ohne Beziehung, dann müssen sie sich wiederum fürs Kinderkriegen rechtfertigen. Es ist in Deutschland viel zu sehr üblich, dass beim Kinderkriegen Gott und die Welt mitredet, obwohl es sie einfach mal nix angeht. Ich weiß nicht, woher das kommt. Beim Thema Abtreibung ist das dann noch viel verschärfter, da haben schon „von Amts wegen“ viel zu viele Leute was mitzureden, und etliche, die es wiederum nix angeht, geben auch noch ihren Senf dazu. An dieser Haltung muss sich was ändern. Kinder kriegen oder auch nicht ist zuallererst die Sache der Frau, dann – je nach Situation – noch Sache des Partners. Alle anderen haben sich da nicht einzumischen, oder nur dann, wenn es sie unmittelbar was angeht (wie z.B. Ärzte).

    1. Sie haben völlig recht, Frauen müssen sich ständig rechtfertigen und das ist ein Unding – ob sie in Beziehung leben oder lieber allein, ob sie Kinder wollen, ob sie keine wollen, wann sie Kinder wollen, ob sie mit Kindern arbeiten gehen oder ob sie lieber in Vollzeit Familienarbeit verrichten wollen – egal, ihnen werden übergriffige Fragen gestellt. Männer wird kaum eine dieser Fragen gestellt (s.a. jungfräuliche Empfängnis und Mutti wird’s schon richten).

      Kinder kriegen oder auch nicht ist zuallererst die Sache der Frau, dann – je nach Situation – noch Sache des Partners.

      Da bin ich gespalten. Selbstredend liegt die letztliche Entscheidung bei der Frau. Gleichzeitig kann man das aber auch als Arbeitsplatzbeschreibung verstehen.

      Wenn wir mal kühn träumen würden und uns eine Gesellschaft vorzustellen versuchen, die Kinder liebt und will und Familien in deren! Sinn unterstützt, wäre die viele Arbeit rund um die Gören nicht mehr ganz so viel. Sehr oft wird ja nicht deswegen abgetrieben, weil gar kein Kind gewollt ist, sondern, weil ein Kind jetzt unmöglich ins Leben zu integrieren ist oder weil ein weiteres Kind und noch eine Schwangerschaft über die Kräfte geht. Wären Kinder in mehr Leben integriert und gäbe es mehr Kräfte als hauptsächlich die der Frau, gäb’s mehr Kinder, mehr entspannte Frauen und überhaupt mehr Spaß und mehr Konjunktiv passte jetzt nicht in diesen Satz.

  8. Danke für`s aufmerksam machen auf die Petition. Babycaust… vielleicht wäre es an der Zeit für §§ die ignorante und unpassende Vergleiche verbieten. Nein, ist natürlich nicht ernst gemeint und meinem Brechreiz geschuldet. Dass sich Menschen nicht entblöden ihren Intellekt auf diese Art bloß zu stellen, ist natürlich ihr gutes Recht.

  9. Am Rande des Themas – Jaques Testart, Le monde diplomatique: Superembryo

    Inzwischen ist immer häufiger von einem Einsatz am Menschen die Rede, als beherrsche man die Genombearbeitung bereits. Ende Juli 2017 wurde ein weiterer Durchbruch bekannt: An der Oregon Health and Science University ist es erstmals gelungen, mithilfe der Genschere Erbkrankheiten in menschlichen Embryonen zu beheben – ohne Fehler und erkennbare Nebeneffekte.1

    Oft zieht das genome editing jedoch Kollateralschäden nach sich, weil neben den angesteuerten auch andere Genabschnitte verändert werden, ohne dass man genau versteht, warum. Ein Experte vergleicht die eingesetzten Transfermittel, ob Bakterien, Partikel oder Mikroinjektionen, mit einem „Bulldozer, der sich an Spitzenklöppelei versucht: Der Druck, den man hier ausübt, hinterlässt unkontrollierbare Spuren in Form von Mutationen und Epimutationen.“

    Die aktuelle Debatte über das Thema wird durch zwei gegensätzliche Einstellungen verzerrt: Während man in westlichen Demokratien dazu neigt, Eugenik meistens nur mit den Zwangssterilisationen in der NS-Zeit und überhaupt autoritären Regimen zu asso­ziie­ren und den potenziell eugenischen Charakter der freien Entscheidung abstreitet, den die fortgeschrittene Genforschung impliziert, ist andererseits für die katholische Kirche jede Vernichtung eines Embryos oder Fötus gleichbedeutend mit Eugenik. Dabei gerät in Vergessenheit, dass die Selektion von Embryonen in der Lage sein könnte, die gesamte menschliche Spezies zu verändern.

    Schließlich wäre eine solche eugenische Auslese etwas ganz anderes als eine Abtreibung, die in den meisten Fällen mit körperlichem und psychischem Leid verbunden ist. Wie viele Bedenkenträger oder Gesetzesinitiativen könnten sich der Forderung widersetzen, Kinder „besserer Qualität“ in die Welt zu setzen, wenn die Möglichkeit dazu besteht?

  10. Der Gesetzgeber habe sich klar ausgedrückt, sagt die Richterin: „Er wünscht nicht, dass Schwangerschaftsabbrüche öffentlich diskutiert werden, als wären sie etwas Alltägliches.“

    Völlig unsäglich, das. Aber klar, zu viel Information ist Gift für die Volksseele, zerbrecht euch doch darüber nicht eure hübschen Köpfchen. Fällt mir Reinhard Mey ein: „Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: Halt du sie dumm – ich halt’ sie arm!“

    Der Arztpranger bei babycaust (die nahezu einzige Informationsquelle, wenn eine einen abtreibenden Arzt in ihrer Nähe sucht)

    Ha, Schuss ins eigene Knie, Herr Annen. Obwohl ich keiner Schwangeren wünsche, auf die Seite zu stoßen. Dann doch besser bei Herrn Fiala schauen. Herrgott, man kann gar nicht genug kotzen…

  11. Da hier vorweihnachtliche Stille (oder der Dezember-Blues) eingekehrt ist:
    http://marx-forum.de/Forum/gallery/index.php?image/985-weihnachtsmusik/

    Die Schweden und Norweger streamen die meiste Weihnachtsmusik. Auch Deutschland nimmt eine Spitzenposition ein. Das geringste Interesse an Weihnachtslieder zeigen Brasilianer.

    Das Interesse an Weihnachtsmusik steigt nicht mit der Zahl der praktizierenden Christen.

    Die statistische Analyse der Musik-Streamingdaten von 2016 in 35 Ländern zeigt: Weihnachtslieder werden vermehrt in Ländern und Regionen gehört, die im Dezember die wenigsten Tageslichtstunden und das schlechteste Wetter haben. Jede zusätzliche Stunde Dunkelheit vermehrt den Konsum von Weihnachtsmusik um 3 Prozent. Wenn es an einem Tag noch regnete, stieg der Konsum um ein weiteres halbes Prozent. Weihnachtsmusik ist eine Droge. Leider bekommen wir häufig eine Überdosis. ;-)

    Little Drummer Boy: https://www.youtube.com/watch?v=DT1fA59oH7Q
    Erholsame Feiertage wünscht
    Wal B.

  12. Anja Maier, taz – Fahnen hoch und Hosen runter

    Dort, wo ich aufgewachsen bin, galt das „Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft“. Laut dem Gesetz mit dem im Grunde irreführenden Namen – eine Schwangerschaft kann man nicht unter-, sondern nur abbrechen – durften Frauen innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen frei über einen Abbruch entscheiden. Keine Beratungspflicht, kein Reinreden, das Wort der Betroffenen galt. Die Frau wurde in ihrer Entscheidung für voll genommen.

    „Die Gleichberechtigung der Frau“, hieß es in der Präambel zu dem 1972 verabschiedeten Gesetz, „erfordert, dass die Frau über die Schwan­gerschaft und deren Austragung selbst entscheidet.“ „Selbst entscheiden“, das war das Zauberwort.

    Heute bin ich Anfang fünfzig, mittlerweile gelernte Bundesbürgerin. Meine Töchter sind im vereinigten Deutschland aufgewachsen, für sie gilt diese Rechtslage: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, heißt es in Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs. Tatsächlich ist der Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Woche zwar rechtswidrig, aber in der Regel straffrei. Die Botschaft des Staates an ungewollt schwangere Frauen lautet also: Du brichst unser Recht, aber wir gucken nicht so genau hin (doch sei dir nicht sicher, dass das so bleibt).

    Dass sich die zu einende Bundesrepublik familienpolitisch an DDR-Standards orientieren könnte, lag nach dem Mauerfall offenbar stets ­außerhalb westdeutschen ­Vorstellungsvermögens. Warum eigentlich? Der Einigungsvertrag sah lediglich eine zweijährige Frist bis zu einer gesamtdeutsche Lösung vor. Im Juli 1992 beschloss also der Deutsche Bundestag mit dem Schwangeren- und Familiengesetz die Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Das bedeutete: Zwangsberatung für alle.

    Die letzte DDR-Frauenministerin, die CDU-Politikerin Christa Schmidt, hat Jahre nach dem Einigungsvertrag zu Protokoll gegeben, wie ihr in dem turbulenten Wendejahr das Thema Abtreibung von Bonner Seite regelrecht „aufgezwungen“ wurde. „Die BRD erfreute sich einer anderen moralischen Grundhaltung“, schilderte Schmidt in einem Interview mit der Stiftung Aufarbeitung. Die Politik habe versucht, „die Frauen über die moralische Strecke zu erreichen. Die Medien haben sich in das Thema regelrecht hineingestürzt, besonders die Männer. Das war widerlich.“

    Das Nachdenken über die Frau als Nicht-Mutter, über das, was ihre Entscheidung gegen ein Kind mit ihrer Seele macht, war zum subversiven Akt geworden. Vielleicht ist es das, was man der DDR ankreiden kann: dass Ja oder Nein möglich waren – aber nicht die öffentliche gesellschaftliche Reflexion darüber.

    Die heftigen Abtreibungsdebatten im später gesamtdeutschen Parlament haben mich immer wieder daran erinnert, dass da bis heute etwas nicht ausgesprochen, nicht aufgearbeitet wurde. Dass da auch Trauer sein könnte, Bedauern. Der bis heute misstrauische und besserwisserische Blick auf die Körperpolitik der untergegangenen DDR macht es schier unmöglich, darüber offen zu sprechen. Aber nur eine solche Debatte kann gut sein, in der Bedenken und Einwände nicht zwangsläufig mit Fühl- und Gewissenlosigkeit gleichgesetzt werden.

    Aber so läuft das nicht im wiedervereinigten Deutschland. Immer noch nicht. Osten und Westen haben sich in ihren gut gepflegten Schützengräben eingerichtet. Hier die dreifach belasteten Ostfrauen mit ihren getopften Kindern. Dort die unselbstständigen Westfrauen mit ihren neurotischen Ego-Shootern.

    Über die gut gemeinte Absicht hinter der Beratungspflicht kann nicht sprechen, wer keine Lust hat, gleich als Lebensschützerin etikettiert zu werden. Der hohe Ton der Debatte führt zu Vorverurteilung und Misstrauen.

    Um richtig verstanden zu werden: Der Paragraf 218 gehört abgeschafft. Ein Gesetz, das eine so persönliche Entscheidung mit Strafe bedroht, ist ein schlechtes Gesetz. Das Thema Familie braucht Offenheit, offene Debatte zumal. Vielleicht wäre da immer noch etwas zu lernen aus den Erfahrungen des Ostens: dass körperpolitische Freiheit tatsächlich nur wahrgenommen werden kann in einem Klima der Offenheit auch für Seelisches. Das hat damals gefehlt. Und es fehlt bis heute. So sollte es nicht länger bleiben.

    1. Ja, bei der Rausnahme aus dem StGB würd ich auch ansetzen. Ob und wie Beratungspflicht und bei wem, hm, das sollen Beteiligte verhandeln, mehr Angebote sind nötig.

  13. Antje Schrupp bei evangelisch.de: Du sollst nicht töten: Abtreibungsverbote und christliche Ethik

    Gerade gegenüber den Frauen hat das Christentum historisch eine so große Schuld auf sich geladen, dass es sich schon allein aus diesem Grund mit moralischen Urteilen zur Tagespolitik zurückhalten müsste. Zumal in den antifeministischen Positionen der Kirche zur Abtreibung auch ein tiefes Missverständnis darüber deutlich wird, worum es Frauen, die für eine Streichung dieser Paragrafen eintreten, eigentlich geht. Es geht ihnen nämlich nicht, wie oft gesagt wird, um ein „Recht“ auf Abtreibung. Abtreibung ist, wie die Philosophin Luisa Muraro es formulierte, kein „Recht“. Aber Abtreibung ist zuweilen eine Notwendigkeit. Eine schwangere Frau kann vor der Notwendigkeit stehen, abzutreiben, weil es ihr – oft weniger aus persönlichen als vielmehr aus sozialen Gründen, die sie selbst gar nicht zu verantworten hat – nicht möglich ist, verantwortungsvoll ein Kind auszutragen und zur Welt zu bringen.

    Beim Streit um die Paragrafen 218 und 219 geht es nicht darum, ob Frauen „abtreiben dürfen“. Sondern es geht um die Frage, wer darüber entscheidet, wer ihr Richter ist. Es geht darum, ob andere über den Körper schwangerer Personen entscheiden und diese Entscheidung mit Hilfe von Justiz und Polizei durchsetzen können. Oder ob auch Schwangeren das Menschenrecht auf körperliche Selbstbestimmung zusteht und darüber, eigene ethische Urteile zu fällen und gegebenenfalls vor Gott zu verantworten.

    Die Klarheit und Radikalität des christlichen Tötungsverbots lässt sich nur ernst nehmen, wenn die Kirche darauf verzichtet, es mit Hilfe staatlicher Gewalt durchzusetzen. Die Klarheit und Schnörkellosigkeit des Satzes „Du sollst nicht töten“ zu bewahren und gleichzeitig dafür einzutreten, dass die „weltliche“ Entscheidung über eine mögliche Abtreibung bei den Schwangeren selbst liegt ist deshalb kein Widerspruch, ganz im Gegenteil: Das eine ist ohne das andere nicht zu haben.

  14. Dinah Riese, taz:

    Gegen mindestens drei Ärzt*innen laufen Ermittlungsverfahren nach einer Solidaritätsbekundung mit einer Kollegin. Die Mediziner*innen aus verschiedenen Bundesländern hatten im November gemeinsam mit Kolleg*innen auf der Titelseite der taz erklärt: „Wir machen Schwangerschaftsabbrüche“.

    Grund für die Aktion war der bevorstehende Prozess gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel, die auf der Webseite ihrer Praxis angegeben hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt – nach Ansicht der ermittelnden Behörden ein Verstoß gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch, der „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verbietet.

    Die jetzt aus dem selben Grunde angezeigten Ärzt*innen kommen aus Hessen und Nordrhein-Westfalen. In mindestens einem der Fälle steht hinter der Anzeige die Initiative „Nie wieder“ um den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen aus Weinheim. Das geht aus einer Vorladung hervor, die der taz vorliegt.

    Es liegt nahe, dass dies auch in den anderen Fällen zutrifft und dass die Anzeigen sich auf die Erklärung in der taz beziehen. Annen drangsaliert seit Jahren Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen – nicht nur mit Anzeigen. Auf den von ihm betriebenen Webseiten babykaust.de und abtreiber.com listet er diese Ärzt*innen namentlich neben Bildern zerstückelter Embryonen und nennt sie „Tötungsspezialisten für ungeborene Kinder“ und Abtreibungen den „neuen Holocaust“.

    Die Anwälte mehrerer der nun Betroffenen haben Akteneinsicht beantragt. Bislang wollen sich die Angezeigten nicht öffentlich äußern, ihre Namen liegen der Redaktion vor. Zudem wurde gegen eine weitere Ärztin aus Sachsen ermittelt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des sächsischen Linkenpolitikers Klaus Bartl an das sächsische Justizministerium vom Ende des vergangenen Jahres hervor, über die zuerst die Sächsische Zeitung berichtet hatte. Beide sächsischen Ärztinnen, die sich an der Aktion beteiligt hatten, geben aber an, bisher keine Nachricht über ein Ermittlungsverfahren erhalten zu haben.

    In der Antwort des sächsischen Justizministeriums heißt es, Mitte Dezember sei in drei Fällen wegen des Anfangsverdachts des Verstoßes gegen § 219a StGB ermittelt worden. Bei einem Fall sei der Beschuldigten zur Last gelegt worden, „sich gemeinsam mit 37 anderen Gynäkologinnen und Gynäkologen in der ‚Tageszeitung‘ dazu bekannt zu haben, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen“, heißt es in der Antwort des Ministeriums. Zur Frage, ob das Ermittlungsverfahren noch läuft oder inzwischen eingestellt wurde, war die zuständige Staatsanwaltschaft wegen des Wochenendes bisher nicht zu erreichen.

    Bei den zwei anderen Fällen aus Sachsen geht es um die Webseiten von Ärzt*innen. Auch in Hessen wird gegen mindestens eine weitere Ärztin und ihre Kollegin wegen eines Eintrags auf ihrer Website ermittelt.

  15. Juliane Löffler, Pascale Mueller – Wir haben Zahlen der Strafanzeigen zum Abtreibungsparagrafen 219a analysiert

    BuzzFeed News hat analysiert, wie häufig Ärztinnen und Ärzte nach Paragraf 219a angezeigt werden. Der Paragraph aus dem „Dritten Reich“ stellt Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe.

    Nur fünf Prozent der Verfahren führten zu einer Verurteilung. Und der Großteil der Anzeigen stammt von einer Person: ein sogenannter „Lebensschützer“ stellte im letzten Jahrzehnt an die 170 Anzeigen.

    In den letzten Jahren haben sich die Zahlen der Anzeigen gegen Ärztinnen und Ärzte mehr als verdoppelt.

    Die vier Verurteilungen stammen jeweils aus den Jahren 2012, 2013, 2015 und 2017. Der Fall von 2017 ist der wohl prominenteste: Die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel zu 6.000 Euro Strafe vom Amtsgericht Gießen löste eine bundesweite Debatte über das umstrittene Abtreibungsgesetz aus. Kristina Hänel hatte auf ihrer Webseite Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen verlinkt.

    Angezeigt werden neben Ärztinnen und Ärzten auch Schwangerschaftsberatungsstellen und Kliniken.

    „Ja, die sind alle von mir“, sagt er BuzzFeed News auf Anfrage am Telefon. Glaubt man dieser Aussage, hat Klaus Annen zwischen 2006 und 2016 um die 170 Strafanzeigen wegen Verstößen gegen Paragraf 219a gestellt.

    Zwischen 2011 und 2016 stellte er demnach 65 Anzeigen. Das entspricht 62,5 Prozent aller 104 Anzeigen in der Statistik des BKA – über die Hälfte aller Anzeigen der BKA-Statistik in den letzten Jahren gingen damit also auf Annen zurück.

    Auf seiner Webseite hat er außerdem die Briefe seiner Anzeigen und teilweise auch die Dokumente der Staatsanwaltschaften verlinkt. Viele der Verfahren wurden von den Staatsanwaltschaften eingestellt.

    Gegen Annen selbst wurden schon einstweilige Verfügungen durch Ärztinnen und Ärzte erwirkt, etwa, sie nicht weiter als „Mörder“ zu bezeichnen. Flugblätter zu verteilen und die Namen der Abtreibungsärztinnen und -ärzte aufzulisten, ist jedoch von der Meinungsfreiheit gedeckt: So entschied es der europäische Gerichtshof 2015.

    Die Ärztin Kristina Hänel bestätigt diese Zahlen aus ihrer eigenen Erfahrung: „Die Anzeigen häufen sich.“ Bei den Anzeigen ginge es jedoch weniger um die Verhinderung einer Straftat als um eine symbolische Geste:

    „Die Anzeigen dienen dazu, den Rest der Ärzte ruhig zu halten und dazu zu bringen, ihre Informationen von der Homepage zu nehmen“, so Hänel. Es handele sich um ein Stellvertreterthema: „Es geht nicht um die Verhinderung einzelner Abbrüche, es geht um die gesellschaftliche Kontrolle.“

    Jedoch seien die Anzeigen nur einen Bruchteil der Probleme, mit denen Ärztinnen und Ärzte konfrontiert sind, sagt Kristina Hänel gegenüber BuzzFeed News im Gespräch.

    „Wir bekommen Emails und Faxe, Anrufe zu Hause, werden auf Veranstaltungen angebrüllt, manchmal steht auch jemand vor der Tür. Auf einem Berliner Fachkongress wurde ich von Abtreibungsgegnern an der Tür namentlich begrüßt. Man fühlt sich immer unter Beobachtung“, erzählt die Frauenärztin.

    Sie selbst habe dutzende Todesdrohungen erhalten, besonders, seit ihr Fall öffentlich wurde. „In einer Mail stand zum Beispiel: ‚Ich möchte dir in deine Semitenhackfresse hauen, bis sich das Hirn auf dem Boden verteilt.‘

    Lesen Sie den ganzen Artikel und sehen Sie sich die Grafiken an!

  16. Thomas Fischer ist gereizt! (wäre er eine Frau, würde man seine Reaktion vermutlich hysterisch nennen)
    Anfang Mai erschien in der taz ein Artikel von Gaby Mayr: Rechtsprechung mit Schimmelansatz, in dem sie Personen/Vorgeschichte des Tröndle/Fischer beleuchtet und dazu offenbar nicht ganz so gut recherchiert hat (irgendwo hatte ich den auch verlinkt und daraus zitiert). Nun Fischers Antwort darauf bei meedia: Deutschlandfunk, taz und Gaby Mayr auf heißer Spur – ein Betroffenheits-Stück über Zitate und Qualitätsmedien

    Ginge es nicht um ein wichtiges Thema, könnte man sich an der Keilerei fast beinahe erfreuen.

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