Nur mal sone Frage …

Während des G20-Gipfels in Hamburg wurde die Welcome-to-hell-Demo von der Polizei unter erheblicher Gewaltanwendung aufgelöst, weil sich nicht alle im legendenumrankten schwarzen Block entmummt hatten. Der weitere Verlauf in Hamburg und die sich daran anknüpfenden Forderungen nach Einschränkungen von Grundrechten sind bekannt.

Vermummung war bis 1989 eine Ordnungwidrigkeit und wurde erst unter Helmut Kohl zur Straftat gemacht. Theoretisch kann jede bei einer Demonstration mitgeführte Sonnenbrille verstanden werden als landfriedensbrechende Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern.


 

In Themar wurde ein kommerzielles Nazi-Konzert – trotz 2 Klagen und extrem tapferem Widerstand aus der Gemeinde mit knapp 3.000 Einwohnern – höchstrichterlich als „Demonstration“ eingestuft. Das einem Ex-AfD-Mitglied gehörende Areal mußte wegen des großen Andrangs noch auf ein Privatgrundstück erweitert werden. Der Kartenvorverkauf spielte rund 200.000 Euro Umsatz ein, ohne Bierverkauf und Merchandising. Die „Demonstration“ mit knapp 6.000 Teilnehmern – mit Sonnenbrillen, Hoodies etc. en masse – wurde auch dann nicht aufgelöst, als Hunderte den Hitlergruß zeigten. Die Polizei fand das zu gefährlich.

Das Zeigen des Hitlergrußes ist zwei Straftaten.


 

Ist Themar jetzt eigentlich als Empfehlung an den schwarzen Block zu verstehen?

  1. mindestens 6.000
  2. Straftaten begehen
  3. Demonstrationen in Zukunft als Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge und Wallfahrten, gewöhnliche Leichenbegängnisse, Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste anmelden?

Bild: Ausschnitt aus einem Foto von ©Lionel C. Bendtner, Screenshot bei flickr. Lionel C. Bendtner hat ein zwei Alben mit Fotos aus Themar bei flickr veröffentlicht, die man sich wirklich Bild für Bild ansehen sollte. Um zu wissen und zu würdigen, gegen wen sich mutige Bürger aus Themar da wehren – nächstes Nazi-Konzert „Demonstration“ dort ist am 29. Juli. Serviceinformation aus der des Linksextremismus unverdächtigen Springerpresse: 462 Nazis sind untergetaucht, knapp 600 Haftbefehle nicht vollstreckbar


25 Kommentare zu „Nur mal sone Frage …

  1. Egbert Ermer (Vorstandsmitglied des AfD-Kreisverbandes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge) über die „Demonstration“ in Themar:

    … So sieht deutscher Nationalstolz aus, Freunde. So sieht Demonstration, so sieht Rock-Konzert aus. Ich habe, ich habe die Bilder, die Bilder nur kurz im Fernsehen verfolgt. Dort stand die Polizei ohne Helm, ganz entspannt im Umfeld derer und hatte aufgepasst, daß nichts passiert. Das einzige, damit sie überhaupt was in die Presse bringen können, in ihre Lügenpresse, ist das, daß gesagt wurde, es sind 40 Symbolvergehen begangen worden. Also da hatte mal einer irgendeinen verkehrten Aufnäher am Hemdsärmel und der nächste hatte vielleicht noch von der Mutti das Küchenmesser in der Hosentasche. Das mußten sie natürlich auch erfinden, damit überhaupt irgendwas zustande kommen kann. Leute und so muß unser Widerstand sein und bleiben. …

    (43 46 Strafanzeigen wegen u.a. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung, Körperverletzung, Verstöße gegen Waffen- und Betäubungsmittelgesetz, 3 wurden in Gewahrsam genommen, von 440 weiteren wurde die Identität festgestellt)

  2. MDR (14.6.17)Landkreis: Rechtsrock-Konzert keine politische Kundgebung

    Der Landkreis Hildburghausen hat das für Mitte Juli in Themar angemeldete Rechtsrock-Konzert nicht als politische Veranstaltung anerkannt. Damit falle es nicht unter den Schutz der Versammlungsfreiheit, die im Grundgesetz verankert ist, teilte eine Sprecherin mit. Die Behörde kann daher hohe Auflagen für das Konzert erlassen oder die Veranstaltung ganz verbieten.

    Anmelder Tommy Frenck kündigte an, gegen den Bescheid vor Gericht zu ziehen. Wie das Landratsamt die anderen beiden geplanten Veranstaltungen der Rechtsextremisten einordnet, steht noch nicht fest. In der Vergangenheit hatten linke Politiker dem Landratsamt als Versammlungsbehörde oft vorgeworfen, nicht konsequent genug gegen die Rechtsrock-Feste vorzugehen. Bei der Veranstaltung im Sommer des vergangenen Jahres in Hildburghausen waren 3.500 Rechtsextreme gezählt worden.

    MDR (3.7.17): Richter: Rechtsrock-Festival hat Versammlungscharakter

    Das geplante Rechtsrock-Festival „Rock gegen Überfremdung“ kann am 15. Juli im südthüringischen Themar stattfinden. Das hat das Verwaltungsgericht Meiningen am Montag entschieden. Damit kassiert das Landratsamt Hildburghausen als Genehmigungsbehörde im Streit um das Konzert eine Niederlage. Es hatte der Veranstaltung den vom Grundgesetz geschützten Versammlungscharakter abgesprochen, weil Eintrittsgelder erhoben werden sollen.

    Das Gericht gab jedoch einem Eilantrag des Veranstalters statt. Bei der geplanten Veranstaltung handele sich zwar um eine „gemischte“ Versammlung. Allerdings würden diejenigen Aspekte der Veranstaltung überwiegen, die nach Artikel 8 Grundgesetz und des Versammlungsgesetzes geschützt sind. Neben Redebeiträgen und Informationsständen gelte das auch für die geplanten Musikdarbietungen.
    Wörtlich heißt es in der Begründung des Verwaltungsgerichts: „Weil die Teilnehmer solcher Veranstaltungen durch ihre Anwesenheit politische Botschaften ausdrücken wollen, wie hier bei der in Rede stehenden Veranstaltung ‚Rock gegen Überfremdung – Identität & Kultur bewahren‘ und sich mit den Musikbeiträgen dem Motto entsprechend ‚gegen den Zeitgeist‘ wenden wollen, handelt es sich auch bei einer solchen Musikveranstaltung um eine Meinungskundgabe zwecks Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.

    Veranstalter von „Rock gegen Überfremdung“ ist Tommy Frenck – wer ein bißchen mehr wissen möchte, liest bei Thüringen rechtsaußen über ihn nach.

      1. Gilt das auch für Lärm nach 22h? Oder wird das Recht der Themarer Bürger auf Nachtruhe zwischen 22 und 6h dem Nazi-Gewinnstreben Recht auf Versammlung und freie Meinungsäußerung der Nazis untergeordnet?

        Ich würde mir ein bißchen mehr behördliche Kreativität zur „Vergrämung“ von Nazis wünschen – was spräche z.B. dagegen, die Autos der Konzertbesucher in polizeilichen Augenschein zu nehmen und noch jede defekte Nummernschildbeleuchtung zur Anzeige zu bringen? Ich mochte zum Beispiel die dringlichen Straßenbauarbeiten, die 2012 einen Bundesparteitag der NPD in Lautertal (Oberfranken) verhinderten.

        1. Mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz würde mich an der Stelle eher interessieren, wie Herr Frenck gedenkt, das Kassierte zu deklarieren, insbesondere in einer Steuererklärung. Die verdeckte Form der Erhebung von Eintrittsgeldern weist nicht nur auf den ersten Bick auf ein Steuervermeidungskonzept hin.
          Vieles andere wäre, Stichwort: Behördenermessen, Sache auch der Ein- und Anwohner – Erschwerung des Verkehrs, Ruhestörung etc.pp sind Gesichtspunkte, die zwar von Amts wegen zu berücksichtigen sind, aber ein anderes Gewicht erhalten, wenn unmittelbar Betroffene dagegen Widerspruch erheben bzw. Verwaltungsklage einreichen. Oder einfach bei Bürgermeister und Gemeinderat bzw. Landrat intervenieren. Das nennt sich dann Politik und nicht erst Vollzug.

          1. … wenn unmittelbar Betroffene dagegen Widerspruch erheben bzw. Verwaltungsklage einreichen. Oder einfach bei Bürgermeister und Gemeinderat bzw. Landrat intervenieren. Das nennt sich dann Politik und nicht erst Vollzug.

            Klagen haben den großen Nachteil, daß damit der Gegenseite die Adresse der Kläger bekannt wird, denen dann entsprechender Hausbesuch droht. Nazis strengen zum Herausfinden von Adressen politischer Feinde von vornherein windige Prozesse an, so zum Beispiel einer in Gotha, wo u.a. Maximilian Warstat als Besucher im Gerichtssaal saß.

            Ich halte es für extrem tapfer, in einem 3.000-Einwohner-Kaff (mit Tommy Frenck und seiner Kneipe im nächsten Ort) gegen 6.000 Nazis Gesicht zu zeigen und hielte mich mit Ratschlägen an die Bürger von Themar zurück. Der Bürgermeister (vielmehr vermutlich Ortsvorsteher, ist ein Ehrenamt) muß nicht mehr überzeugt werden, der ist einer der Initiatoren der antifaschistischen Kundgebungen. Die Gemeinde hat gegen die Veranstaltung geklagt und verloren. Das nennt sich dann Justiz.

            1. „Klagen haben den großen Nachteil, daß damit der Gegenseite die Adresse der Kläger bekannt wird“. Mit derartigen Sätzen hat die Einschüchterung bereits obsiegt.
              „und hielte mich mit Ratschlägen an die Bürger von Themar zurück“. Der meine war weder als Ratschlag intendiert noch als solcher zu verstehen; die Haltung der Einwohner des Dorfes steht außer Frage. Sodern es war ein allgemeiner Hinweis, wenn derartiges sich „in der Nachbarschaft“ ankündigt. Daher auch mein vorheriges Posting, was da so alles berücksichtigt werden kann/soll/muss.
              „Die Gemeinde hat gegen die Veranstaltung geklagt und verloren“. Soweit ich die Berichterstattung verstehe und überblicke, hat das LRA (und nicht die Gemeinde) die Veranstaltung untersagt, die Veranstalter sind dagegen im Wege der Einstweiligen Anordnung vorgegangen. Ob das LRA vor dem OVG dagegen berufen hat (Zeit war knapp, aber hätte gereicht), ist aus der Berichterstattung nicht ersichtlich.
              Sollte es wegen Justiz Fragen geben, kann man sich gerne in Art. 8 des deutschen Grundgesetzes, Art. 12 der Europäischen Grundrechtecharta, Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention einlesen und sich anhand der Rechtsprechung u.a. des Bundesverfassungsgerichts überlegen, was es bedeutet, dieses Grund- und Menschenrecht einzuschränken.

              1. Öhm und mit Verlaub – die Einschüchterung in dieser speziellen Nachbarschaft ist höchst real (es sind hinreichend aussagekräftige Quellen zu Tommy Frenck and friends verlinkt).

                Den Medien entnehmen konnte man das folgende:

                Die juristischen Auseinandersetzungen um das wohl größte Neonazi-Konzert Deutschlands, das am Samstag im südthüringischen Themar stattfinden soll, ist beendet: Das Amtsgericht Hildburghausen hat die einstweiligen Verfügungen gegen die Veranstaltung abgewiesen. Bereits am Mittwoch hatte das Oberverwaltungsgericht Weimar zugunsten der Veranstalter entschieden und eine Beschwerde des Landkreises Hildburghausen abgewiesen.

                Das Amtsgericht Hildburghausen hat die Anträge auf einstweilige Verfügung der Weißbachtal Agrar GmbH abgewiesen. Eine Gerichtssprecherin sagte, der Antrag gegen den Konzert-Veranstalter habe vor allem daran gelitten, „dass kein schriftlicher Landpachtvertrag“ für die Wiese bestehe, auf der das Konzert stattfinden soll.

                Das Landwirtschaftsunternehmen hatte am Dienstag einstweilige Verfügungen gegen den Eigentümer des Grundstücks, Bodo Dressel, sowie gegen den Anmelder des Konzerts eingereicht. Dabei verwies der Rechtsanwalt des Unternehmens, Hubertus Benecke, auf einen mündlichen Pachtvertrag, den es mit dem Eigentümer gebe. Die Agrargesellschaft mähe regelmäßig das Grundstück im Landkreis Hildburghausen. Das Heu verwende sie mit Zustimmung des Eigentümers, so Benecke. Die einstweilige Verfügung sollte demnach verhindern, dass „durch die geplante Nutzung als Versammlungsort die landwirtschaftlichen Nutzflächen beschädigt werden“.

                Grundstücksbesitzer Bodo Dressel, der ehrenamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Grimmelshausen ist und bis vor kurzem AfD-Mitglied war, bestritt die Existenz eines Pachtvertrags jedoch. Er habe auch nie Geld für die landwirtschaftliche Nutzung bekommen, sagte er MDR THÜRINGEN. Es gebe weder einen mündlichen noch einen schriftlichen Pachtvertrag mit der Agrargesellschaft. „Ich habe den Rechten das Grundstück für das Konzert verpachtet, das stimmt“, sagte Dressel. Dafür bekomme er Geld.

                Der Bürgermeister von Themar, Hubert Böse (parteilos), forderte ein komplettes Verbot solcher Veranstaltungen. „Für mich ist das ganz einfach irre, was da von sich gegeben wird“, sagte Böse. Er fühle sich bei derlei Konzerten in eine Zeit zurückversetzt, die mit den 1930er-Jahren – der Zeit des Nationalsozialismus also – vergleichbar sei.

                Bereits am Mittwoch hatte das Oberverwaltungsgericht ( OVG ) Weimar zugunsten der Rechtsextremen entschieden. Demnach gilt das Konzert als Versammlung und nicht als kommerzielle Musikveranstaltung und steht damit unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.

                In der am Donnerstag veröffentlichten Urteilsbegründung kristierte das OVG eklatante inhaltliche Mängel in der Beschwerde des Landratsamtes Hildburghausen. Diese seien auch der Grund gewesen, warum das Oberverwaltungsgericht (OVG) die Beschwerde gegen die Einstufung der Veranstaltung als Versammlung abgelehnt hat. Das Landratsamt Hildburghausen habe sich nicht mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen auseinandergesetzt. Die Meininger Richter hatten argumentiert, dass auch Konzerte Meinungsäußerungen im Sinne des Versammlungsrechts sein könnten.

                Um aber etwaige Mißverständnisse auszuräumen: ich rede garantiert keiner Verschärfung des Versammlungsrechts das Wort und nehme auch von Bodo Ramelow an, daß er unglücklich formuliert hat. Daß der Bürgermeister von Themar ein komplettes Verbot solcher Veranstaltungen fordert, vermutlich nicht zuletzt, weil er sich allein gelassen fühlt, kann ich allerdings mühelos nachvollziehen. Der hat sowieso eine unschöne Nachbarschaft, 6.000 Nazis am Arsch, in Kürze die nächste „Versammlung“ und ist mutmaßlich kein Jurist.

              2. Ergänzung: Das LRA hat vor dem OVG Thüringen tatsächlich Rechtsmittel eingelegt. Das Urteil ist wenig schmeichelhaft (Fundtstelle: http://www.vgme.thueringen.de/webthfj/webthfj.nsf/$$webservice?openform&thovg&entscheidungen): Die Beschwerde „genügt bereits nicht dem
                Darlegungsgebot des § 146 Abs.4 Satz3 VwGO, weil der Antragsgegner [LRA] sich in
                seiner Beschwerdebegründung nicht in der durch diese Vorschrift gebotenen Weise
                mit den Ausführungen des Verwaltungsgerichts in dem angegriffenen Beschluss
                auseinandersetzt […] Die Beschwerdebegründung leidet insbesondere darunter, dass letztlich keinerlei
                Auseinandersetzung mit den recht ausführlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts zum Aspekt von Musikdarbietungen als Meinungsäußerung im Sinne des Versammlungsrechts und der hierzu angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung […] stattfindet. Als ob es diese Erwägungen, die den Kern der verwaltungsgerichtlichen Argumentation ausmachen, gar nicht gäbe […]“

  3. Thüringen rechtsaußen via Twitter:

    Maximilian Warstat ist Strohmann und Mitglied der Nazi-Rocker „Turonen / Garde 20″, gehört zur Anti-Antifa in Ost-Thüringen, läßt sich auf Thügida-Veranstaltungen sehen (so am 18.02.2017 in Saalfeld), aktiv im Umfeld von ‚Die Rechte‘, beteiligt an deren ‚Thüringer Heimatschutz‘, wurde von der Polizei am 11. Januar 2016 während des Nazi-Angriffs auf Connewitz festgesetzt. Von da aus ist es nicht mehr weit zu den Angeklagten des Ballstädt-Prozess, zu NSU-Unterstützern und zu Tommy Frenck.

    Kann man gar nicht oft genug sagen: Danke, liebe Antifa

  4. Ja, selbstverständlich. Das geltende Recht ist für die eigenen Zwecke aufs genaueste zu beugen, nach Möglichkeit in Kooperation mit Sympathisanten an den entscheidenden Schaltstellen der Behörden.

  5. auch wenn es eine Plattitüde ist, aber DAS geht gar nicht! Ja, ich weiß, es geht immer und immer wieder und genau das macht mich richtig stinkig!

  6. http://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Kritische-Fragen-nach-Polizeieinsatz-in-Themar;art83467,5626478
    http://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Gefahr-im-Verzug-Debatte-um-Zusatz-Wiese-fuer-Nazi-Konzert;art83467,5626539
    http://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Landrat-Keine-Schritte-gegen-naechstes-Nazi-Konzert-in-Themar;art83467,5632153
    (u.a. Artikel aus ebenjener Zeitung)

    Kurze Zusammenfassung: Faschos brauchen doch mehr Platz als Freilandhühner (0,8 m²/Huhn) Ohne Quatsch; das Ausweichen auf anliegende Wiesen war insgeheim vorgesehen. Habe mich schon gefragt, als ich ende Juni einen Bericht in der Printausgabe obiger Zeitung las, wie die auf nen halben Hektar incl. Bühne, Ständen, Dixies etc. passen sollen.
    „Mein“ Landrat hat einmal mehr bewiesen, daß er ne taube Nuss ist und er und seine CDU-Kumpels bei der nächsten größeren Veranstaltung des Freilandmuseums Kloster Veßra unentgeltlich Parkplatzwart machen wollen.
    Die Polizei ist nicht mein Freund und Helfer sondern der von Faschos.

    Das mit dem Grundstück von dem Dressel könnte noch interessant werden. Die Klage des LPG-Nachfolgers ist Kikifax, der mündliche Vertrag wird wohl so gewesen sein, daß die die Fläche zweimal im Jahr runtergemäht haben, weil der jemanden kennt, der dort arbeitet. Ohne Pachtzahlung. Der Kauf der Wiese irgendwann vor paar Jahren hätte sich auch als Geldanlage nicht gelohnt, Pacht gibts pro qm im sehr niedrigen einstelligen cent-Bereich pro annum. Das lohnte sich nur, wenn das dort Bauerwartungsland ist und/oder der Deal mit den ständigen Konzer- äh politischen Veranstaltungen schon vor Kauf klar gewesen ist.

    1. Ich las irgendwo, daß der zur Erweiterung im Laufe der „Versammlung“ enteignete Nachbar wenig begeistert über die ungefragte Inbesitznahme seines Eigentums war – wissen Sie darüber irgendwas genaueres?

      1. Hatte in der Kreisstadt zu tun und mal im Büro der LINKEn vorbeigeguckt.
        Jedenfalls das von oben (insgeheime Inanspruchnahme) war wohl so und wird wohl auch dieses WE nicht anders werden. Der Eigentümer ist/war damit nicht einverstanden aber das interessiert den Landrat und die Polizei eher nicht.
        Dem Landrat wurde von Erfurt (Innenministerium) Unterstützung angeboten, was dieser dankend ablehnte.
        Das mit den Kontrollen der Teilnehmer an einer politischen Veranstaltungen ist so ne Sache, d.h. es dürfen nur Stichproben gemacht werden, irgendwas daß der Verlauf nicht gestört wird und die Teilnahme nicht unmäßig erschwert werden darf. Sowas kann die Polizei halt so wie dort oder akribischer auslegen (auch jede/r Zweite ist ne Stichprobe) auslegen…

        1. Thüringen rechtsaußen hat – wie immer – säuberlich recherchiert und spricht gegen Ende des so langen wie lesenswerten Blogs auch noch ein paar Empfehlungen aus, wie Nazikonzerte mit Gewinnabsicht seitens der Behörden nicht als „Versammlung“ laufen müßten.
          Immer vorausgesetzt, man will das nicht.

          1. „Immer vorausgesetzt, man will das nicht.“
            Wer und wieviele „man“ dann genau ist, ist durchaus eine Sache, die nicht nur im Subtext des sehr guten „Thüringen rechtsaußen“ Blogs mitschwingt. Der LINKE-Typ hat ähnlichen Subtext parat und ich, mal am Rande, auch.

            Ich war gestern aufm Heimweg bei nem Kumpel wegen was komplett anderem, jedenfalls, laut dem mal so spekulativ gedacht:
            Die Region Südthüringen
            -ist weitab vom Schuß nennenswerter linksradikaler bis -extremer Hotspots und hat einen „Ausländeranteil“ noch unter dem schon deutschlandweit unterdurchschnittlichen thüringer Prozentsatz
            -liegt zentral sowohl in D. als auch in Europa (da, also auch in der Kneipe vom kleinen Tommy (der Kumpel nannte den „Schnitzel-Adolf“) treffen sich nicht nur deutsche Faschos)
            -hat so meinungsstrukturell ne große Mehrheit von Zustimmung über „solange es keine Chaoten sind“ bis „solange sie mich in Ruhe lassen, hoffentlich wollen meine Kinder/Enkel ned mit denen abhängen, denn Nazis sind halt doch too strange“
            -bietet sich also als übersichtlich zu beobachtendes und im Zweifelsfall regulierbares „Biotop“ an.
            (Über den Landrat habe ich mich schon geäußert…)

            (Mal am Rande, habe den Thüringen rechtsaußen-link erst nach meinem post gestern gelesen, vor der Verlinkung aber schon angefangen zu tippen, da kam das reale Leben dazwischen; so wegen der Überschneidungen.)

  7. Sebastian Haak, nd; Hass soll künftig Steuern kosten

    Wenn überhaupt, so ist den rechtsextremen Konzerten deshalb vor allem über das Thema Geld beizukommen – also darüber, dass die Steuerbehörden alle Einnahmen prüfen und versteuern lassen und so einen Teil der Gewinne abschöpfen. Das macht solche Konzerte weniger attraktiv.

    Unabhängig davon, dass diese Einnahmen regelmäßig als »Spenden« deklariert werden. Auch ein Rechtsgutachten, das jüngst im Auftrag der Grünen-Fraktion im Thüringer Landtag erstellt worden ist, kommt zu diesem Ergebnis; gestützt auf ein vielleicht wegweisendes Urteil des Finanzgerichts Thüringen aus dem Jahr 2015. Damals hatten die Richter entschieden, dass auf Einnahmen aus einem Neonazi-Konzert im Jahr 2009 mit mehreren Tausend Teilnehmern Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen. Das Urteil ist rechtskräftig.

    Immerhin: Aus dem Thüringer Finanzministerium heißt es nun auch, man gehe davon aus, dass die Einnahmen aus dem 6000-Besucher-Hass-Konzert in Themar vor etwa zwei Wochen voll zu versteuern seien.

    1. Zu und aus dem nd-Artikel:
      „Langjährige Szenebeobachter wie der stellvertretende Leiter der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung, Peter Reif-Spirek, weisen immer wieder darauf hin, dass Rechtsrock-Konzerte Rechtsextreme aus ganz verschiedenen Regionen Gelegenheit bieten, »Momente der Gemeinschaftserfahrung« zu erleben.

      Das ist für die Rechtsextremen insofern besonders wichtig, weil sie so erleben, dass es nicht nur im Internet Gleichgesinnte gibt. In der analogen Welt schlägt ihnen oft viel Verachtung entgegen.“

      Naja, die allermeisten leben wohl ein ganz normales Leben so mit Kind(er) zum Kindergarten bringen/für die Schule klarmachen, arbeiten gehen und weitestgehend gesamtgesellschaftlich vollkommen akzeptierter Freizeitgestaltung.
      Und ob denen ob ihrer mehr oder weniger offen gezeigten Gesinnung im Umgang mit Nachbarn/Miteltern/Arbeitskollegen/Fußball-Feuerwehr-wasweißich-verein viel Verachtung entgegenschlägt, wage ich zu bezweifeln, das Gegenteil haut da wohl eher hin…

  8. http://www.insuedthueringen.de/region/hildburghausen/hildburghausen/Neonazis-in-Themar-Protest-ist-noch-sichtbarer-geworden;art83436,5648355
    Vor zwei Wochen konnte ich nicht, diesmal waren ein Kumpel und ich dort, also bei der Demo.
    Am Bahnhof startete die Demo pünktlich ne halbe Stunde später, da warens knapp vierzig Leute, ein Dutzend als der (oh Gott, die haben sich wohl auch selber so genannt) „Schwarze Block“. Dann ca. 400 m richtung Marktplatz, da waren ca. 300 Leute, die Demo stoppte dort und mein Kumpel und ich gingen halt gen Festivalgelände bis ungefähr zu der Tanke. https://thueringenrechtsaussen.files.wordpress.com/2017/07/themar2907route.jpg
    (Auf der Übersicht wäre der Bahnhof mitte oben knapp außerhalb des Bildes, der Marktplatz ist links oben und das leicht links von dem „x“ ist die Bahnstrecke; die Tanke ist da, wo kurz vor dem Festivalgelände „-häuser“ von Hildburghäuser Straße steht.)
    Jedenfalls fing grade der Fascho-Redner an; die BRD und die ganzen Linken haben es nicht geschafft, auch diese Veranstaltung zu verhindern, Themar und Thüringen sind ein super Ort für Rechte und Rechtsrock und „wir“ (also die) haben gewonnen und werden gerne wiederkommen. Daß die durch die Gesetze und die Staatsgewalt der BRD dort mehr oder weniger ungestört saufen konnten, unterschlug er beiläufig.
    Ca. zwanzig Leute, die einen Kreuzweg beteten, liefen dort noch rum, mein Kumpel und ich gingen wieder gen Auto und auf der Heimfahrt kam grade die Demo vom Marktplatz aus quer durch die Altstadt, wo die dann an der Stelle wo Lenin- in Hildburghäuser Straße übergeht die paar Meter zu dem Festivalgelände kamen und links auf der anderen Straßenseite auf der Wiese sich sammelten. Waren so ca. 250 Leute.

    In Kloster Veßra vor und in der Kneipe von Frenck war auch Fascho-Halligalli. in meinem Heimatort gibts zum Glück keine offensichtlichen Faschos und somit keine Treffpunkte von denen.

    „Ich habe deutlich gespürt, jetzt, dass man sich deutlich ganz vorne dran stellen muss.“ (von dem Landrat, siehe obigen Link) *lol* „Ich denke, Gefahren warten nur auf jene, die nicht auf das Leben reagieren!“ (M. Gorbatschow, 1989) Bei Herrn Müller ist es wohl die Angst vor der Gebietsreform und davor, dann nicht mehr Chef vom Herzogtum Sachsen-Hildburghausen zu sein, weil das von Sachsen-Meiningen geschluckt wird… Geschichte wiederholt sich halt manchmal: https://de.wikipedia.org/wiki/Herzogtum_Sachsen-Hildburghausen

  9. „Steuerfahnder besuchen Organisatoren von Themarer Rechtsrock-Konzerten“
    https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Steuerfahnder-besuchen-Organisatoren-von-Themarer-Rechtsrock-Konzerten;art83467,6098467
    „Ein Sprecher des Thüringer Finanzministeriums wollte die Durchsuchungen am Mittwoch nicht kommentieren. Aufgrund des Steuergeheimnisses könne man dazu keinerlei Angaben machen, sagte er. Ein zwingendes öffentliches Interesse an den Fällen sei nicht gegeben.“
    Wohl doch, war heute Headline in der Regionalzeitung…

    Und: https://www.insuedthueringen.de/region/thueringen/thuefwthuedeu/Nazi-Rock-Gesetz-soll-doch-nicht-verschaerft-werden;art83467,6088057

    Jetzt muß mir nur eine*r erklären, wie das zusammenpaßt; Versammlungsrecht nicht einschränken, ja, ist in Ordnung, die äh Spenden gehören dann wohl zum erweiterten und lt. Frencks Site (nicht verlinkt, findet mensch aber) ordentlich abgerechneten Catering?!?

    1. Na, hoffentlich haben die Steuerfahnder auch bei thüringenrechtsaußen mitgelesen und demzufolge gewußt, daß zum Beispiel die EintrittsgelderSpenden gar nicht auf Tommy Frencks Konto landeten, sondern auf das von Maximilian Warstatt überwiesen wurden. Von so exotischen Mitteln wie „regelmäßig Scheinreservierungen und gelegentliche Scheinkäufe vor(zunehmen), um Angaben zu Veranstaltungsorten, Kontoverbindungen und Zahlungsmodalitäten in Erfahrung zu bringen“ gar nicht erst zu reden…

      1. Zum Deppen dürfen die Fahnder sich nicht machen, die müssen in Erfurt mittlerweile gemerkt haben, daß mit dem/denen nicht gut Kirschen essen ist…

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