Denken und Zweifeln

gedankenundzweifel

Das Bundesverfassungsgericht verbietet die NPD nicht, auch im zweiten Anlauf nicht. Weil: zwar verfassungswidrig, aber nicht geeignet, die Demokratie zu beseitigen.

In der BRD-Vergangenheit wurden zwei Mal Parteien verboten, 1952 die Nachfolgepartei der NSDAP, 1956 die KPD. Es gab drei weitere unerfolgreiche Parteiverbotsversuche, gegen die FAP und gegen die Nationale Liste, bei denen aber die Parteieigenschaften höchstrichterlich angezweifelt wurden.

Und eben die beiden NPD-Verbotsversuche, der erste gescheitert an den V-Leuten von Diensten und Polizei, der zweite gescheitert am ersten. Nämlich am Umstand, daß NPDler knapp 16 Jahre Zeit hatten, die Partei bedeutungslos werden zu lassen und sich stattdessen zu den diversen Muslimhasser-Gruppierungen, den Reichsbürgern, den Identitären, in die AfD oder in den Untergrund zu verfügen und sich bestens zu vernetzen. Die vermeintlich Bürgerlichen unter den deutschen Rechtsradikalen wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sehr erfreuen, denn es wirkt wie ein demokratisches Gütesiegel.

Klüger wäre gewesen – allerspätestens 2003,  nach dem Scheitern des ersten Verfahrens – der NPD den Geldhahn zuzudrehen und das Parteienfinanzierungsgesetz so zu reformieren, daß keine Partei mehr zu ausgedehntem Wahlkampf in der Lage ist. Das hätte der damit verbundenen optischen und akustischen Umweltverschmutzung und der Bürgerverarschung und -verblödung entgegen gewirkt und wäre womöglich auch glatt inhaltlicher politischer Arbeit zugute gekommen, für die zugunsten persönlicher Profilierung und Machtgeilheit in mindestens 2 von 4 Jahren Legislaturperiode kaum Zeit bleibt. Das hätte aber eben auch die freien, liberalen, demokratischen, sozialdemokratischen, christlichen Parteien betroffen und so weit gehen Antifaschismus und ‚Nie wieder!‘ nicht.

Hätte, hätte, Fahrradkette. Und: Gedanken lassen sich nicht verbieten, sie sind frei. Kein noch so erfolgreiches Parteiverbotsverfahren ließe auch die dazugehörigen Denker und deren Anhänger verschwinden.


Das mir bedeutsamer erscheinende der beiden erfolgreichen Parteiverbote ist das der KPD – die Sozialistische Reichspartei war schlicht und einfach zu plump mit ihrer Auffassung, die Gaskammern in den Konzentrationslagern seien eine „revolutionäre Methodik“ des 3. Reichs gewesen und auch in ihrer Personalwahl. Da ist man heute bei NPD, AfD & Co und in Schnellroda schon smarter.

Let’s face it: die Rechtsradikalen haben ihre Hausaufgaben gemacht und sind erfolgreich mit der Revolution, zu der die Linken nicht in der Lage waren und sind. Diese Revolution wird auch nicht dadurch ausgebremst, indem von vorgeblich demokratischen oder gar linken Parteien an äußeren rechten Ränder gefischt, menschenverachtende Wortwahl übernommen und rechtsradikale Agenden vertreten werden. Nicht die Kopie, sondern das Original wird in der Abgeschiedenheit der Wahlkabine gewählt werden.

Der Staat aber hat damals wie heute mehr Angst vor dem Denken von Linken (wie der herbeigenötigte Rücktritt von Andrej Holm nebst Konsequenzen gerade in der Praxis zeigt) und daraus sollten alle Demokraten endlich Schlüsse ziehen, sich der Attraktivität und Nachhaltigkeit ihrer gemeinsamen Werte sicher sein, sie selbstbewußt und solidarisch vertreten und sich die ewigen Zweifel und Selbstzweifel gelegentlich verkneifen. Es ist kein Makel, daß der revolutionärste Rechtstext ever nächstes Jahr 70 wird. Auch weitere 70 Jahren werden nicht reichen, um sich daran abgearbeit zu haben. Die Menschenrechte sind nicht nur unvordenklich, sie sind und bleiben aktuell. Das ist der kleinste gemeinsame Nenner (der alles andere als klein ist) von Demokraten und darunter sollte man es nicht machen.


Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.

(Bertrand Russell)


Foto (beschnitten): Jens Maus, Wikimedia Commons, gemeinfrei


4 Kommentare zu „Denken und Zweifeln

  1. „Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele“ ist eine törichte Begründung. Als ob man eine NPD noch verbieten könnte, wenn sie in der Lage wäre, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen.

    1. Als ob man eine NPD noch verbieten könnte, wenn sie in der Lage wäre, ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchzusetzen.

      Genau.

      Aber: ein Gericht hat nicht politisch zu denken oder gar politisch zu urteilen, sondern eine gut begründete Entscheidung in einem eng umgrenzten Rahmen zu fällen. Wenn politisch gedacht und geurteilt wird, kommt ein Gesinnungsurteil dabei heraus und das kann man angesichts des KPD-Verbotes nicht wollen.

      Das mit dem engen Rahmen ist aber einer der vielen Punkte, warum mir die Welt der Justiz überaus unheimlich ist und wahrscheinlich immer ein Rätsel bleiben wird.

  2. Medienlese:
    Die blaue Narzisse zeigt Resthirn und gießt den über das Nicht-Verbot jubelnden „Patrioten“ Wasser in den Jetzt-erst-recht-Wein: NPD-Urteil: Ein verheerendes Signal an alle Patrioten (von Robin Classen und aus Gründen nicht verlinkt), daraus:

    Der tatsächliche verheerende Charakter der Entscheidung ergibt sich derweil aus den Entscheidungsgründen und zum Teil auch der mündlichen Urteilsbegründung durch die Verfassungsrichter. Anhand welcher Merkmale die Richter die Verfassungsfeindlichkeit der NPD nämlich begründen, lässt einem einen kalten Schauer den Rücken hinunterlaufen.

    „Auch verstoßen die zentralen Prinzipien des Nationalsozialismus (Führerprinzip, ethnischer Volksbegriff (sic!), Rassismus, Antisemitismus) gegen die Menschenwürde und verletzen zugleich das Gebot gleichberechtigter Teilhabe aller Bürger am politischen Willensbildungsprozess sowie – aufgrund des Führerprinzips – den Grundsatz der Volkssouveränität.“

    Dieser Passus ist einer der fatalsten des gesamten Urteils: Er besagt nichts anderes, als dass der ethnische Volksbegriff, der längst nicht nur in der deutschen Rechten völliger Usus ist, sondern wohl auch Konsens breiter Teile der Gesellschaft ist, nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts gegen die Menschenwürde verstößt. Der volkstumsbezogene Vaterlandsbegriff der Deutschen Burschenschaft, der Ethnopluralismus der Identitären Bewegung, der normale Sprachgebrauch großer Teile der Bevölkerung: All das ist nun offensichtlich vom Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich als mit der Menschenwürde nicht vereinbar eingestuft.

    Noch gravierender könnte die Interpretation der „Menschenwürde“ für das wesentlich weniger anspruchsvolle Vereinsverbotsverfahren sein. Theoretisch könnte beispielsweise die Identitäre Bewegung oder sogar die Deutsche Burschenschaft direkt per Innenministererlass wegen ihrer Ausrichtung „gegen die verfassungsmäßige Ordnung“ (Stichwort: ethnischer Volksbegriff) ohne nähere Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit (Vgl. hierzu auch BVerwG; Urteil vom 14.05.2014 – 6 A 3/13) verboten werden.

    Abschließend verbleibt nach den unzähligen Rechtsbrüchen in der Euro- und Asylpolitik das ungute Gefühl, dass mit diesem Urteil der schleichende Beginn einer Patriotenverfolgung mit einer bislang in diesem System ungekannten Repressionsintensität beginnen könnte.

    Zu ganz anderen Schlüssen kommen Dietmar Hipp, SPON: Narrenfreiheit für die Extremisten, daraus:

    Allerdings könnte die NPD, und das ist die sicher unangenehmste Folge dieses Urteils, ausgerechnet dieses Verdikt nutzen, um sich nun sogar gänzlich ungeniert zu ihren verfassungsfeindlichen Zielen zu bekennen. Denn im Grunde hat die NPD nun Narrenfreiheit – solange sie nicht, durch neue Wahlerfolge, eine politische Bedeutung erlangt, die sie, im Moment jedenfalls, wo sie aus allen Landtagen geflogen ist, und auch sonst als Partei sehr schwach dasteht, nicht hat.

    und Heribert Prantl in der Süddeutschen: Das NPD-Urteil ist bedauerlich falsch

    Das Urteil klingt plausibel, es ist trotzdem bedauerlich falsch. Es lehnt ein Verbot der NPD ab, weil diese Partei derzeit zu klein, zu unbedeutend, zu wenig wirkkräftig sei. Aber diese Partei ist giftig; und dieses Gift kann die Gesellschaft vergiften.

    Die NPD hätte verboten werden müssen – nicht obwohl sie derzeit sehr klein und bei Wahlen unbedeutend ist, sondern gerade deswegen. Niemand hätte beim Verbot behaupten können, dass da eine Art Konkurrentenschutz für die anderen Parteien betrieben wird. An einer kleinen, zerstrittenen, aber bösartigen Partei hätte gezeigt werden können, dass es eine Linie gibt, die eine Partei, ob klein oder groß, nicht überschreiten kann, ohne das Parteienprivileg zu verlieren.

    Es hätte gezeigt werden können, dass eine Partei, ob klein oder groß, nicht unter dem Schutz dieses Privilegs aggressiv kämpferisch gegen das Grundgesetz und seine Grundwerte auftreten darf.

    Karlsruhe hätte am Beispiel der kleinen NPD sagen können: Bis hierher kann der politische Kampf gehen, aber nicht weiter (und die NPD geht weit über die Linie hinaus). So ein Urteil wäre nicht etwa lächerlich gewesen, sondern gerade in Zeiten des aggressiven Rechtspopulismus notwendig und vorbildlich. Es wäre ein Signal gewesen gegen diesen aggressiven Rechtspopulismus. Dessen Gehässigkeiten sind ja zum Teil identisch mit denen, die in der NPD propagiert werden. Ein Parteiverbot wäre ein Akt der Prävention gewesen.

    Vor fast hundert Jahren, zehn Jahre vor dem Beginn der Nazi-Herrschaft, hat ein berüchtigter Staatsrechtler namens Carl Schmitt den NS-Terror gegen Juden juristisch vorbereitet. In der Vorbemerkung zu seiner Schrift „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus“ schrieb er 1923: „Zur Demokratie gehört notwendig erstens Homogenität und zweitens nötigenfalls die Ausscheidung oder Vernichtung des Heterogenen. Die politische Kraft einer Demokratie zeigt sich darin, dass sie das Fremde und Ungleiche, die Homogenität Bedrohende zu beseitigen oder fernzuhalten weiß.“

    Der aggressive Rechtspopulismus von heute hat solches Denken wieder aufgenommen. Das Verfassungsgericht hat nichts dagegen getan.

    Sonst wird das Urteil überwiegend als zu zahlender Preis unserer freiheitlichen Gesellschaft kommentiert (beispielhaft Tilmann Steffen bei Zeit Online: Diese Neonazis können wir aushalten) und es wird mal wieder mächtig gemahnt, keine national befreiten Zonen zuzulassen, zu verhindern, daß NPDler in andere Parteien oder in den Untergrund umziehen, sich Nazis in der Öffentlichkeit entgegen zu stellen – dann wäre alles im Lack. Als wäre das nicht längst passiert und als würden Antifaschisten nicht liebend gern als Verfassungsfeinde betrachtet und behandelt. SPON (Max Holscher) bringt es immerhin zu einem griffigen Titel: Sieg, geil!

    Man bemüht sich allerseits um höchste Transparenz, wie es zur Falschmeldung über ein erfolgreiches NPD-Verbot kommen konnte, beispielhaft Zeit Online, Glashaus: Wie unsere falsche Eilmeldung zum NPD-Urteil zustande kam

    Einen knappen Überblick über Politiker-Reaktionen gibt’s bei der Deutschen Welle: NPD-Urteil: Gemischte Reaktionen in Berlin und bei der taz (Konrad Litschko): Jetzt geht’s an die Kohle, Litschko kommentiert in Ein starkes Zeichen

    Dass die Richter diese Aufgabe nun an die Länder zurückgeben, ist die finale Blamage für die Innenminister. Der Einsatz gegen den Rechtsextremismus lässt sich eben nicht delegieren.

    Hörenswert fand ich eine Diskussion im dradio (Stefan Detjen dradio, Patrick Dahlemann (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern, Gudula Geuther, Deutschlandradio, Horst Meier, Freier Journalist und Autor, Erica Meijers, Chefredakteurin der Zeitschrift „De Helling“): Wie weiter nach dem Karlsruher NPD-Urteil

.

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..