„Nafri“

klientel

Vor einem Jahr war die Kölner Polizei so schlecht vorbereitet und so unterbesetzt, daß gegen Menschen geschossenes Feuerwerk, Diebstähle, sexuelle Übergriffe in der Menschenmenge zwischen Hauptbahnhof und Dom nicht unbedingt interessierten. Im Vorfeld wollte die Polizei keine Erkenntnisse gehabt haben (Seite 6 im Bericht des NRW-Innenministers), obwohl in NRW seit Jahren organisiert agierende Gruppen von Dieben bekannt sind. Am nächsten Tag wurde von einer ruhigen, weitgehend ereignislosen Silvesternacht berichtet, trotz 1.267 Notrufen zwischen 20h und 7h, aus denen 863 Einsätze hervorgingen, davon 53 am Kölner Hauptbahnhof.

Das änderte sich: bis zum 10. Februar lagen 1.054 Strafanzeigen vom Kölner HBF vor, davon 454 wegen sexualisierter Übergriffe. Am 16. Juni waren es laut Staatsanwaltschaft Köln 1.182 Anzeigen, 497 davon wegen sexueller Übergriffe, darunter 5 Anzeigen wegen vollendeter und 16 wegen versuchter Vergewaltigung. 8 Beschuldigte befanden sich im Juni in Untersuchungshaft. Verurteilt wurden 6 Männer, einer davon zu einer Gefängnisstrafe.

AfD, *gida und Konsorten feierten die Silvesterübergriffe in u.a. Köln als Weihnachten und Geburtstag an einem Tag. Der Umsatz der notleidenden Pfefferspray-Industrie stieg in ungeahnte Höhen. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen ist übrigens im Krieg verboten, was aber weder die Polizei auf Demonstrationen noch die vielen neuen Frauenrechtler schert.


 

Die Ereignisse des vergangenen Jahres sollten sich auf keinen Fall wiederholen. 1.700 Polizisten schoben Dienst in der Kölner Innenstadt und am Hauptbahnhof. Junge Männer mit dunkler Hautfarbe wurden zu generalverdächtigen „Nafri“ (nordafrikanische Intensivtäter) erklärt, sie wurden kontrolliert, eingekesselt, in Züge gesetzt und aus Köln verbannt. Aus einem Zug im Bahnhof Köln-Deutz wurden 300 Männer mit dunkler Hautfarbe geholt und erkennungsdienstlich behandelt. „Auch in Dortmund, Düsseldorf, Essen und Münster sichtete und beobachtete die Polizei Gruppen nordafrikanischer Männer. Dabei sei in mehreren Hundert Fällen die Identität der Männer festgestellt worden, teilte die Landespolizei in Duisburg mit.“


 

Racial Profiling ist grund, völker- und europarechtswidrig.

 


 

Daß die Kölner Polizei nicht nur Racial Profiling in großem Maßstab betreibt, sondern den Begriff „Nafri“ auch fröhlich twittert, ihre Wortwahl/den Einsatz rechtfertigt und darin noch den Dank und die Unterstützung der Kölner Oberbürgermeisterin Reker findet (ebenjene Frau Reker, die Frauen in Menschenmengen zum Halten „einer Armlänge Abstand“ rät), zeigt nur den traurigen Umstand, wie selbstverständlich Rassismus in Deutschland geworden ist.

„Unsere Frauen“ müssen schließlich vor dem „Schwarzen Mann“ geschützt werden. Anders gesagt: Patriarchen streiten, wer befugt/nicht befugt ist, Frauen zu befingern.

Die Kölner Polizei hat … nichts anderes getan, als ihre alltägliche Praxis ganz offen und ohne Schnörkel als das auszusprechen, was sie ist: Rassismus. Dafür wäre ihr eigentlich zu danken. Denn das hätte der Beginn einer Debatte sein können, die sich gegen diese Form der Diskriminierung wendet. Ob eine solche allerdings entsteht, ist mehr als zweifelhaft. Denn ein nicht kleiner Teil der Bevölkerung im Deutschland des Jahres 2017 scheint schon wieder so weit zu sein, Rassismus gutzuheißen, wenn er der Gesundheit des Volkskörpers nützt.

Vor sexualierter Gewalt schützt weder Videoüberwachung noch Rassismus, sondern Krav Maga.


Foto: Raimond Spekking (beschnitten)


21 Kommentare zu „„Nafri“

  1. Tagesspiegel: Das Raster der Polizei in Köln

    Grundsätzlich bleibt die Polizei dabei, dass sie es mit einem neuen Phänomen zu tun hat. „Dass an einem solchen Abend bis zu 1000 Männer aus dem nordafrikanischen Raum, teils in größeren Gruppen am Hauptbahnhof anreisen, ist ein neues Phänomen, das wir vor Silvester 2015 in dem Umfang nicht kannten“, sagt Polizeisprecher Held.

    Es ist gelogen, daß es erst in der Silvesternacht 2015/16 zu heftigen Ausschreitungen am Kölner Hauptbahnhof kam.

    dradio, aus der Sendereihe ‚Verunsicherte Gesellschaft‘: Die Kölner Silvesternacht und die Folgen

    Nick Hein steht vor jener Stahltür im Kölner Hauptbahnhof, in der sich in jener Nacht die Menschen drängten. Einst war es seine Dienststelle: Elf Jahre war der heute 32-jährige Beamter, drei davon als Bundespolizist im Hauptbahnhof von Köln. Ende 2014 quittiert seinen Dienst, weil der Polizeiführung sein Hobby als Kampfsportler missfiel. …

    „Ich kann mich erinnern, wir stehen jetzt hier vor dem Haupteingang. Wenn wir durch dieses Tor geschritten sind, sind wir eigentlich unmittelbar mit Raketen beschossen worden. Ich habe das immer damals mit dem Wort Bürgerkrieg verglichen. Du bist rausgegangen und es hat gebrannt.“ …

    „Wie so viele Missstände bei der Polizei hat man sich irgendwann daran gewöhnt. Wenn dann Kollegen mit Raketen abgeschossen wurden oder wenn dann die Böller auf die Streifenwagen eingeprasselt sind, dann hat man das halt so hingenommen. Ist halt Silvester.“

    Weiter im Tagesspiegel:

    Der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam sieht die Maßnahmen der Polizei in Köln dennoch kritisch: „Wenn überwiegend Menschen aus Nordafrika kontrolliert worden sind, gehe ich davon aus, dass die Kontrollen anhand von äußerlichen Merkmalen durchgeführt wurden. Und das ist racial profiling.“ Den Verweis der Polizei, dass auch das Verhalten mitbeachtet worden seien, lässt er nicht gelten. „Wenn die Hautfarbe ein Teil der Entscheidungsstruktur ist, warum eine Gruppe kontrolliert wird, verstößt das gegen den Gleichheitsgrundsatz.“

    Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte 2012 in einem anderen Fall einen Verstoß gegen das Grundgesetz festgestellt, als nach einer Personenkontrolle der Beamte zugegeben hatte, der Betroffene „sei in das Raster gefallen, weil er anderer Hautfarbe ist“. So eindeutig sind die Fälle aber nicht immer gelagert. Adam ist auch Anwalt in einem „racial-profiling“-Verfahren, in dem das Verwaltungsgerichts Köln 2015 nicht erkennen konnte, dass die dunkle Hautfarbe seines Mandanten das alleinige, beziehungsweise ausschlaggebende Kriterium für die Ausweiskontrolle war. Der Fall geht in die nächste Instanz. Die Hautfarbe dürfe überhaupt kein Kriterium sein, sagt Adam.

    In den social media feiern AfD, *gida und Co schon wieder so derartig Weihnachten und Geburtstag auf einem Tag, daß sich die taz zu einem Faktencheck zur Silvesternacht veranlaßt sah: Die Phantom-Banden der Rechten

    Und wem noch nicht übel genug ist, liest am besten die Antworten auf Tweets (gestern und heute) von z.B. Jan Böhmermann und Christoph Lauer.

    1. Falls jemanden zwei Urteile zu Racial Profiling bei der Bundespolizei interessieren –
      2012 OVG Rheinpfalz: Pressemitteilung des Gerichts, der Anwaltskanzlei Adam und ein Artikel bei der Rechtslupe.
      2015 Verwaltungsgericht Stuttgart: Pressemitteilung des Gerichts, Urteil und Begründung auf der Seite der Kanzlei Adam und ein Artikel im Migazin.

      Wenn ich das richtig verstehe, dürfen Bundespolizisten deutlich mehr als der Rest der Polizei, die für anlaßlose Kontrollen eine Begründung wie z.B. „Gefahrengebiet“ benötigen. Wo die Bundespolizei eingesetzt wird, z.B. Bahnhöfe, Flughäfen, Züge, Grenzen, scheinen sie das „Gefahrengebiet“ quasi im Gepäck zu haben. Der schmale Grat zwischen legaler anlaßloser Kontrolle und verbotenem Racial Profiling verläuft dort, wo nur Nichtweiße ins Visier genommen werden und nicht glaubhaft dargelegt werden kann, daß das „fahndungsrelevant“ ist (ein Begriff, den die Kölner Polizei zur Diskussion beisteuerte).

  2. Christian Bangel kommentiert bei Zeit Online: Nordafrikaner nach rechts

    Soll, darf die Polizei nach ethnischen Merkmalen kontrollieren? Es geht ums Grundgesetz, aber diskutiert wird über Political Correctness. Das ist erbärmlich.

    Bislang gibt es nur ein einziges Argument, warum in der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof nordafrikanische Männer ohne Begleitung offenbar einer Sonderbehandlung unterzogen wurden. Es lautet: Weil’s funktioniert hat.

    Das sagen Politiker, Journalisten, aber auch viele andere, die unter dem Hashtag #nafri über Linke und Linksliberale schimpfen, die angeblich die politische Korrektheit vor den Schutz des Bürgers stellen und so mit ihrer weltfremden Borniertheit der AfD weitere Wähler zuführen würden.

    Ein, nun ja, dünnes Argument wird unterlegt von einem Notstandgebrüll, das keine Experten und Debattenbeiträge hören will, sondern strammstehende Zustimmung im Angesicht des Feindes. Wer die Kölner Polizei nicht unterstützt, der hat den Schuss nicht gehört, der will seine Ideologie über die Unversehrtheit unserer Frauen stellen. Der ist gegen die Kölner Polizei.

    Es ist heikel, dass die Kölner Polizei, trotz anderslautender Behauptungen, Herkunft zu einem Kriterium gemacht zu machen scheint. Denn man kann sich zwar entscheiden, ob man sich als AfD- oder BVB-Anhänger zu erkennen gibt, aber nicht, ob man als Nordafrikaner oder als Mitteleuropäer herumlaufen will. Man ist diesem Merkmal sein Leben lang ausgesetzt, zu jeder Stunde, ganz egal, ob man Professor oder Autodieb ist. Ist ein Stigma in der Welt, hat man zunächst keine Möglichkeit, ihm zu entfliehen. Man ist dazu verurteilt, es erst einmal widerlegen zu müssen.

    Wenn die Polizei tatsächlich pauschal Angehörige einer Herkunftsgruppe eingekesselt haben sollte, dann ist das mindestens stigmenfördernd. Warum sollte die Polizei nordafrikanische Männer untersuchen, wenn die nicht auch alle verdächtig sind? Ein nicht endender Kreislauf kann entstehen, der den Keim für neue Gewaltausbrüche in sich trägt. Waren sich nicht alle einig, dass die Gewalt in Charlotte und Ferguson auch auf eine rassistische Polizeipraxis zurückzuführen ist?

    Wenn es in Deutschland Praxis werden soll, in bestimmten Fällen die Herkunft eines Menschen zu einem Kriterium zum polizeilichen Umgang mit ihm zu machen, dann geht es um die Hardware. Dann geht es um das Grundgesetz, Artikel 3. Dann braucht es Debatten, die sich gewaschen haben.

    Aber stattdessen werden Menschen, die zur Kölner Silvesternacht noch Fragen haben, als Realitätsverweigerer und Ideologen der politischen Korrektheit angebrüllt. Und zwar auch von Leuten, die sonst vom Ende der Demokratie jammern, weil angeblich die AfD ausgegrenzt wird. So ist es hier in Deutschland, am Beginn von 2017, dem Superwahljahr.

    Danke, so sehe ich das auch.

  3. Falls irgendjemand glaubt, Racial Profiling sei eine Innovation der jüngsten Silvesternacht, der liest am besten und zum Beispiel bei Mohamed Amjahid 2014 nach: Alle überprüfen oder keinen

    „Ihre Papiere bitte! Your papers please!“ Bei jeder zweiten Reise in den vergangenen fünf Jahren habe ich diesen Satz an deutschen Flughäfen, in Zügen oder Bahnhöfen der Deutschen Bahn gehört. Dieser Satz war in den meisten Fällen nur an mich und an Menschen gerichtet, die ähnlich aussehen wie ich. An deutschen Flughäfen muss ich meistens zum „doublecheck“, während andere Passagiere unbehelligt weiterlaufen dürfen. Am Münchner Flughafen wurde mein Handgepäck im Jahr 2013 bei drei von sechs Umstiegen auf gefährliche Partikel hin untersucht. Ein Spürhund schnüffelte sogar meinen Arsch nach Sprengstoff ab.

    Am Flughafen Berlin-Schönefeld sagte mir einmal ein Grenzpolizist, dass er meinen Namen in der Antiterrordatei recherchieren müsse. Er lachte, während er langsam meine Passnummer eintippte, und streifte sich über den Schnauzbart, als der Computer stockte. Es dauerte fünfzehn Minuten, bis ich weiterdurfte – die Rechner und Datenbanken seien nun mal sehr langsam, sagte der Beamte bedauernd.

    Egal, ob im Zug oder auf Flughäfen – ich kann mich stets auf die Aufmerksamkeit der Bundespolizei verlassen. Meine dunkle Hautfarbe, meine braunen Kulleraugen und mein Dreitagebart reichen dazu offenbar aus. „Racial profiling“ nennt sich die Methode, vorbeugende Kontrollen aufgrund erkennbarer ethnischer Merkmale.

    Als ich bei einer anlasslosen Kontrolle am Nordbahnhof von Brüssel meinen Reisepass nicht vorzeigen konnte – weil ich meinen Reisepass selbstverständlich nicht immer dabeihabe –, drohten die Polizeibeamten, wenn ich mich nicht an Ort und Stelle ausweisen könne, müsse ich 500 Euro Strafe zahlen. Nur eine lange Diskussion und mein Presseausweis brachten mich aus dieser misslichen Lage.

    In bayerischen Zügen liegt meine persönliche Kontrolliert-werden-Quote bei 100 Prozent. In einem Regionalzug nach Kempten im Allgäu saßen neulich zwei weiße Amerikaner mit überdimensionierten Reiserucksäcken und deutsche Kurgäste, die sich auf ihren Aufenthalt auf der Alm freuten. Von der Bundespolizei kontrolliert wurden nur drei Passagiere: ein junger Schwarzer, ein Mädchen mit Kopftuch und ich.

  4. Weil es zum Thema paßt: am 26.1. ab 19h hält Klaus Theweleit einen Vortrag über Das Lachen der Täter. (Rechter) Terror und Männlichkeit bei der Amadeu-Antonio-Stiftung (Novalisstraße 12 in Mitte, Anmeldung bis 19.1.)

    Eine These Theweleits ist …, dass es weniger um Ideologien geht, diese vielmehr austauschbar sind und eher nachträglich als rationale Begründung angeführt werden können. Grundlegend ist vielmehr der fragmentierte männliche Körper, in den Verletzungen und Beschädigungen eingegangen sind und gespeichert wurden als Resultat einer patriarchalen Normalität. Das Ausagieren dieser Gewalt ist kulturelles Männerprivileg, dass sich geschichtlich tradiert und gleichfalls in die Männerkörper eingegangen ist.

  5. Simone Peter, die die Selektion aller nach „Nafri“ Aussehenden kritisiert hatte, rudert jetzt zurück – nachdem gestern schon andere Grüne der Polizei einen Persilschein ausgestellt hatten.
    Wenn ich das richtig übersehe, gilt institutionalisierter Rassismus bei der Polizei jetzt nur noch bei davon Betroffenen, Kabarettisten, einzelnen Linken und Journalisten als kritisierbar. Alle anderen ziehen sich auf „Hat doch prima gewirkt“ o.ä. zurück. Es scheint irgendwie nicht in Köpfe zu passen, daß man gleichzeitig eine gut mit Stellen und Technik ausgestattete Polizei notwendig finden, froh über kaum sexualisierte Übergriffe sein und jedes Gesäge an Artikel 3 furchtbar finden kann.

    1. Dazu passt Jochen Bittner, der den Täter aus Nordafrika gleich als doppelt kriminell ausruft: Wegen der Tat und wegen seiner Undankbarkeit. Ich habe mich übrigens getäuscht – Publizisten wie Bittner bereiten die Komplettabschaffung des Art. 16a GG vor, während ich Lämmchen dachte, es werde fortan nur noch an Verwaltungsstellschrauben gedreht.

        1. Hm, man muß für *hüstel* konservative Rechtsstürmer nicht unbedingt FAZ oder Welt lesen und noch vor Ende dieses Jahres wird das Grundgesetz als linksradikales Pamphlet gelten.

          off topic: mir schwillt gerade der Hals anläßlich zweier Meldungen des mdr: Keine Ermittlungen gegen SPD-Landeschef Lischka und Kubitschek gewinnt Rechtsstreit gegen Lischka

          Kubitscheks Widerstand-leicht gemacht-in-8-Schritten und seine kaum verblümten Gewaltaufrufe darin sollten allerspätestens jetzt zur Beobachtung durch den Verfassungsschutz veranlassen!

          Bemerkenswert finde ich, daß Kubitschek auf diesem Fuß empfindlich ist, was bedeutet, daß er weniger auf dasVolk™ abzielt (für das seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz wahrscheinlich eher unter Auszeichnung fiele) als auf gemäßigtere Bürger.
          Ein bißchen lustig ist, daß Kubitschek im entsprechenden Artikel bei der Sezession von sich selbst fast durchgängig als „wir“ spricht. Interessant auch die Kommentatoren dort, darunter Ex-Pfarrer Thomas Wawerka. Ayayay.

          1. Tatsächlich: Der Herr von Schnellroda und sein Gutshofvolk sind off-topic. Nicht nur hier.

            Thank you for belehring…;-)…
            Gemeinsame Nenner, mit denen sich Gemeinsamkeiten und wenigstens entferntere Themenbezüge herstellen ließen: beide sind bei aller Gesetzesskepsis klagefreudig, Kubitschek freut sich bestimmt auch über Bittners feinsinnige Erörterung, ich hielte es für grob fahrlässig, den Multiplikator aus Schnellroda oder den aufstrebenden Zeit-Journalisten ignorieren zu wollen und mir schwillt bei beider Texten der Hals.

  6. „Eine Gruppe dunkelhäutiger Männer geht auf die linke Tür zu. Alle werden abgewiesen. Der Polizist zeigt auf die rechte Tür. Alle gucken verwundert. Führen nicht beide Türen auf den Vorplatz? Und haben sie vor sich nicht schon ganz viele Leute durch die Tür gehen sehen? Was soll’s – die Gruppe dreht ab und versucht es an der rechten Tür. Dort kommt sie durch. Mit ihnen versucht eine Gruppe aus drei Pärchen die rechte Tür zu nutzen. Aber der Polizist schüttelt den Kopf, streckt seinen Arm aus und zeigt auf die linke Tür. Dort mischen sich die Pärchen in den Pulk und passieren ohne Probleme.“

    aus: Wer feiern darf und wer nicht

    Tja, das ist in der Tat angewandter Rassismus. Wie sollte man das anders nennen..?

  7. Margarete Stokowski, SPON: Fragen bleiben erlaubt

    Ein Hinweis auf Probleme könnte die Tatsache sein, dass die Polizei sich nicht einig ist, was mit dem versehentlich rausgerutschten Wort „Nafri“ gemeint ist: „Nordafrikaner“ oder „kriminelle Nordafrikaner“. Denn als „Nafri“ bezeichnet man bei der Polizei offenbar manchmal „Menschen eines bestimmten Phänotyps“ im Allgemeinen und manchmal nordafrikanische Intensivtäter, und es gibt da offenbar einen Unterschied, der relevant ist.

    Falls es Rassismus bei der Polizei gibt, dann äußert er sich – wie beim Rest der Gesellschaft – nicht allein in einer falschen Wortwahl, die man bloß korrigieren müsste, sondern ist tief verankert und möglicherweise auch unbewusst. Es gibt nicht erst seit Silvester Berichte, die nahelegen, dass in Deutschland etwas stattfindet, das für Betroffene ziemlich klar nach Racial Profiling aussieht, aber von der Polizei natürlich nicht so benannt wird, weil es verboten ist. Wir wären dann jetzt wohl so weit, darüber zu reden.

  8. Daniel Bax, taz: In der weißen Blase

    Es ist erstaunlich: Da hat die deutsche Polizei erstmals ganz offiziell eingestanden, dass sie Menschen aufgrund ihrer vermuteten Herkunft gezielt aus der Menge herausgreift. Und per Twitter hat sie sogar stolz verkündet, dass sie diese „Polizeistrategie“ in der Silvesternacht 2017 in Köln gleich massenhaft angewandt hat – eine „Strategie“ wohlgemerkt, die den Grundwerten unserer Verfassung widerspricht. Und was macht der größte Teil der deutschen Medien? Er freut sich darüber, dass in der Silvesternacht angeblich „nichts passiert“ wäre. Das muss eine ziemlich weiße Blase sein, in der sehr viele Journalisten in Deutschland leben.

    Der allgemeine Rechtsruck in Deutschland zeigt sich … auch in der Schärfe, mit der Grünen-Chefin Simone Peter abgekanzelt wurde, nur weil sie es wagte, die Verhältnis- und Rechtmäßigkeit des polizeilichen Vorgehens in Köln und anderswo in Frage zu stellen. Sogar in ihrer Partei steht sie damit jetzt alleine da – als sei man heute schon ein weltfremder Träumer, wenn man fordert, dass die Polizei das Grundgesetz ernst nimmt.

    Die Kritik an rassistischen Polizeikontrollen sollte in Deutschland eigentlich Bürgerpflicht sein, nach Nazizeit und NSU-Affäre. Stattdessen wird sie diffamiert. SPD, Linke und Grüne sind auf dem Papier zwar strikt gegen „Racial Profiling“. Doch wenn es ernst wird, knicken sie vor dem populistischen Zeitgeist ein. Die Grünen wollten sogar mal Bürgerrechtspartei sein. Für „südländisch aussehende Personen“ gilt das offenbar nicht mehr.

  9. Patrick Gensing: Wenn der Zweck die Mittel heiligt

    „Die Kritik am Einsatz der Polizei in der letzten Silvesternacht erhebt den Vorwurf der beabsichtigten Diskriminierung. Der Polizeieinsatz sei unverhältnismäßig gewesen, er habe nordafrikanische Männer zu Hunderten rassistisch behandelt“, hob Heribert Prantl in der „Süddeutschen Zeitung“ an – um umgehend zu urteilen: „Das ist falsch. Der Polizeieinsatz in Köln war verhältnismäßig, die Debatte darüber ist es allerdings nicht. Es ist eine Debatte am falschen Ort zur falschen Zeit und zum falschen Anlass. Wann je sollen Kontrollen notwendig sein, wenn nicht hier und aus diesem Anlass, ein Jahr nach den Ausschreitungen auf der Domplatte?“

    So einfach geht das manchmal. Der Polizeieinsatz war verhältnismäßig, die Debatte ist es nicht. Prantl hat gesprochen.

    Selbstverständlich: Köln war eine Ausnahmesituation, die sexualisierte Gewalt musste unterbunden werden. Doch genau in solchen Grenzsituationen und Zeiten mit terroristischer Bedrohung muss sehr genau darauf geachtet und darüber diskutiert werden, welche Maßnahmen zulässig sind. Sonst wird das Grundgesetz zur politischen Folklore, auf das man in Sonntagsreden gerne verweist, aber das sich ansonsten als nicht zweckmäßig erwiesen habe.

    Der Zweck heiligt eben nicht alle Mittel – und wer argumentiert, man sei zwar gegen Racial Profiling, in manchen Fällen sei diese verbotene und grundgesetzwidrige Praxis angemessen – eine Diskussion darüber aber nicht, sollte sich politische Moralpredigten bitte künftig sparen.

  10. Was ist noch schlimmer als Rassisten bei der Polizei?
    Inkompetente Rassisten bei der Polizei.

    Lalon Sander, taz: „Nafris“ zählen für Anfänger

    Warum fuhren eigentlich so viele Nordafrikaner zu Silvester nach Köln? Um dieses Mysterium aufzuklären, hat die Kölner Polizei extra eine Sonderkommission gegründet. Die dürfte nun endlich ihre Antwort gefunden haben. Und sie lautet: nein. Denn die Zahlen der Kölner Polizei zeigen nun: Von den 674 Menschen, die Silvester kontrolliert wurden, sind gerade einmal 30 aus Algerien und Marokko, also aus dem nordafrikanischen Raum. Und auch die Bundespolizei, die kurz nach Silvester von „98 Prozent“ Nordafrikanern unter 650 Kontrollierten sprach, kann gerade einmal 39 Menschen von dort repräsentieren.

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