Lucas Cranach der Ältere, 1537, Gerechtigkeit
Maximilian Steinbeis im Verfassungsblog: Neues aus Dresden: Knebel für NPD-kritischen Wissenschaftler
Jens Maier, Richter am Landgericht Dresden, ist in der sächsischen AfD aktiv. Er dient der Partei als Mitglied des Landesschiedsgerichts. …
Steffen Kailitz, habilitierter Politikwissenschaftler am Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung in Dresden, darf bei Androhung von bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monaten Ordnungshaft nicht mehr öffentlich behaupten, die NPD plane „rassistische Staatsverbrechen“ und wolle „acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben, darunter mehrere Millionen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund“.
Steffen Kailitz, das muss man dabei wissen, ist einer der vom Bundesverfassungsgericht geladenen Sachverständigen im NPD-Verbotsverfahren.
Er hat, das muss man ebenfalls wissen, von Richter Maier keine Gelegenheit bekommen, sich zu äußern, da dieser fand, die Sache sei so dringlich, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden werden müsse. Dafür muss er jetzt erst mal die Kosten des Verfahrens tragen. Den Streitwert hat Richter Maier auf 10.000 Euro festgesetzt.
Kailitz hat schließlich, das sollte man ebenfalls wissen, die inkriminierte Äußerung in einem Artikel auf ZEIT Online getan. Der Artikel ist (Di, 23:05) noch verfügbar.
Das ist der ZON-Artikel auch noch Mi, 17:00 und ich hoffe inständig, daß er das auch bleibt. Für den Fall der Fälle ist er hier gespeichert.
Kürzlich wurde der durch den Reusch-Report bekannt gewordene Roman Reusch zum Leitenden Oberstaatsanwalt in Berlin und zum Leiter der Abteilung „Einlieferung und Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“ berufen. Und versteht überhaupt gar nicht, warum das und sein Sitz im Vorstand der Brandenburger AfD kritisiert wird.
… der Vorsitzende der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Martin Rubbert: „Zu befürchten ist, dass seine politische Haltung in seine Entscheidungsfindung einfließen könnte. Soweit wir wissen, ist Herr Reusch von seinen Äußerungen nicht abgerückt.“
„Tue ich auch nicht“, sagte Reusch dem Tagesspiegel am Mittwoch. „Warum soll ich davon abrücken, dass die kriminellen Araber hier nichts verloren haben?“ Er habe generell etwas gegen Kriminelle, „und wenn die dann auch noch Ausländer sind und man sie sich wegdenken kann, ohne dass einem was fehlen würde, dann kann man nur dafür sein, sie soweit wie möglich außer Landes zu schaffen.“ …
Reusch versteht die Aufregung nicht. „Warum ist es ein Skandal, wenn ein AfD-Mitglied im Staatsdienst befördert wird?“, fragt er. Er sei mit seinen Einschätzungen beileibe nicht alleine, was man an den Wahlerfolgen der AfD ja auch erkennen könne.
Dabei muß man wiederum wissen, daß der Herr Leitende Oberstaatsanwalt Roman Reusch seine Handlungsvorschläge im Reusch-Report damals noch selbst als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wertete.
Der erfreulich unermüdliche Andreas Kemper hat einen offenen Brief in Sachen Björn Höcke an das hessische Kultusministerium gerichtet, dessen Übernahme ich mir erlaube:
Heinrich Wefing hat die Unterlassungsverfügung des AfD-Richters Jens Maier gegen Steffen Kailitz für Die Zeit/Zeit-Online aufgegriffen: Keinen Mut zur Wahrheit
Die Dame von Welt als Ehrenamtliche ist fast immer schneller als andere, der Text zieht nach. Respekt …;):
Menno, schon wieder mit dem Link geschlampt, sorry.
Hat dies auf montagfrei rebloggt.