Phoenix

 

Tra̱u̱·ma
Substantiv [das]
1.psych.
eine starke seelische Erschütterung.

 
 

 

Die „Initiative Phoenix“ – Bundesnetzwerk für angemessene Psychotherapie e.V. fordert die Ergänzung der Psychotherapie-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss um einen Behandlungsrahmen für komplexe Traumafolgestörungen.

Psychotherapie als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann im Rahmen der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung der Psychotherapie“  erbracht werden, soweit und solange eine seelische Krankheit nach § 2 der Richtlinie vorliegt.

Schwere bzw. komplexe und frühe Traumatisierungen verursachen chronische posttraumatische Belastungsstörungen mit diversen Komorbiditäten. Das sind seelische Krankheiten im Sinne dieser Richtlinie. Sie werden als „komplexe Traumafolgestörungen“ bezeichnet. Menschen, die Behandlung wegen komplexer Traumafolgestörungen benötigen, können überwiegend nicht die psychotherapeutischen Maßnahmen in Anspruch nehmen, die für ihr Störungsbild nötig und angemessen wären, da in der Richtlinie die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die GKV für eine effiziente und auch ökonomisch sinnvolle Behandlung dieser Patientengruppe fehlen.

Fast jede/r dritte qualifizierte TherapeutIn muss wegen fehlender Kassenzulassung bis zu 70% der Anfragen für eine Traumatherapie ablehnen, jede/r Fünfte sogar mehr. Die Mehrheit der Betroffenen, die einen Kassenplatz „ergattern“ muss aufgrund fehlender Finanzierungsmöglichkeiten ihre Psychotherapie unterbrechen. Über 90% der TherapeutInnen dieser Erwachsenen beobachten in bzw. nach einer solchen unfreiwilligen Pause eine Zunahme psychosomatischer und somatischer Symptome, der Arbeitsunfähigkeit und der Medikamenteneinnahme. Über 80% bestätigen eine Zunahme von selbstverletzendem Verhalten, von Substanzmissbrauch und Suizidalität. Mehr als 80% der in der Phoenix-Studie erfassten BehandlerInnen aus stationären Einrichtungen glauben, dass eine Klinikeinweisung durch höhere Stundenkontingente für ambulante Traumatherapie mindestens manchmal vermieden werden kann.

Der tatsächliche Bedarf an ambulanter Psychotherapie übersteigt bei Weitem den Umfang des Richtlinien-Rahmens. Traumatisierungen und ihre Folgen müssen derzeit in Anträgen für Therapiestunden verschwiegen und Symptome abgeschwächt oder verzerrt dargestellt werden, weil die Wahrheit nicht ernstgenommen wird oder dazu führt, dass Betroffene als „zu krank“ aufgegeben werden. Unter anderem deshalb ist es schwer, verläßliche Zahlen zur tatsächlichen Prävalenz komplexer behandlungsbedürftiger Traumafolgestörungen zu finden.

Deshalb fordert die Initiative Phoenix eine Ergänzung der Psychotherapie-Richtlinie wie folgt.

§ 23 (3) neu:
Für Patientinnen und Patienten mit komplexen Traumafolgestörungen kann verfahrensunabhängig der Behandlungsumfang auf ein Mehrfaches der Kontingente erweitert werden, solange ein Anspruch auf Krankenbehandlung nach §§23 und 70 SGB V besteht.

(Text gekürzt übernommen von Change.org)

Bitte unterzeichnen auch Sie die-> Petition.


 

 

Niemand hat um Traumatisierung und Folgen gebeten. Es ist ein Menschenrecht, danach wenigstens angepasste, wirksame, kostenfreie Hilfe zu bekommen und zwar so lange und so viel wie nötig. Es ist nicht zu fassen, daß auch nach dem xten Skandal sexualisierter Gewalt gegen Kinder, dem soundsovielten runden oder eckigen Tisch und der nten politischen Willenskundgebung immer noch kein ausreichendes Therapieangebot nebst Finanzierung existiert.

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