Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in Deutschland vermessen, geröntgt, fotografiert, begutachtet und befummelt, sie werden erkennungsdienstlich behandelt, ihnen wird in den Mund und zwischen die Beine geguckt. Sie werden zu Erwachsenen gemacht, weil ihnen so weniger Schutz und Unterstützung zuteil wird, als ihnen per Gesetz zusteht. Mit ärztlicher Erfüllungsgehilfenschaft, die an die furchtbaren Mediziner des 19./20. Jahrhunderts anknüpft.
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steht (S. 30) zu lesen:
… die unbegleitete Einreise von Minderjährigen bis 18 Jahre (ist) als eigenständiges Inobhutnahmekriterium festgeschrieben. Eine Abschätzung der individuellen Gefährdung muss nicht mehr erfolgen; auch wird nicht zwischen UM unter 16 Jahren bzw. 16- und 17-Jährigen differenziert. Stattdessen wird bei einem unbegleiteten Minderjährigen bis 18 Jahre eine die Inobhutnahme auslösende Situation per se unterstellt.
(6) Maßnahmen … sind das Aufnehmen von Lichtbildern, das Abnehmen von Fingerabdrücken sowie Messungen und ähnliche Maßnahmen, einschließlich körperlicher Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zum Zweck der Feststellung des Alters vorgenommen werden, wenn kein Nachteil für die Gesundheit des Ausländers zu befürchten ist. Die Maßnahmen sind zulässig bei Ausländern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben; Zweifel an der Vollendung des 14. Lebensjahres gehen dabei zu Lasten des Ausländers. Zur Feststellung der Identität sind diese Maßnahmen nur zulässig, wenn die Identität in anderer Weise, insbesondere durch Anfragen bei anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
1995, 2007 und 2010 gab es unmißverständliche Beschlüsse des Ärztetages zur Unvereinbarkeit der Altersfestsetzung durch Röntgen mit der Wissenschaftlichkeit der Medizin und jedem ärztlichen Berufsethos, die Begründung von 2010:
„Aufgrund mehrfacher weiterer Altersfeststellungen bei minderjährigen Flüchtlingen durch Röntgen der Handwurzelknochen wird nochmals an die Ärztetagsbeschlüsse von 1995 und 2007 erinnert. Danach ist die Beteiligung von Ärztinnen und Ärzten zur Feststellung des Alters mit aller Entschiedenheit abzulehnen.“ „Die Methode der Knochenalterbestimmung ist zur Bestimmung des Lebensalters ungeeignet. … Die Altersbestimmung per Röntgenaufnahme des Handskeletts ist in ihren Ergebnissen so unsicher, dass sie als Methode generell abzulehnen ist. Sie bedeutet darüber hinaus eine Strahlenbelastung des wachsenden Organismus, die medizinisch nicht zu rechtfertigen ist. Ausländerrechtliche Fragestellungen können auf keinen Fall medizinische Indikationen von den Körper belastenden Verfahren wie z.B. Röntgen legitimieren.“
„Auch bei Untersuchungen der Geschlechtsmerkmale muss die Privatsphäre gewahrt bleiben. Dass Jugendliche in die Gruppe der Erwachsenen eingeteilt werden, wenn sie an der Untersuchung nicht mitwirken, konterkariert die vorgebliche ‚Freiwilligkeit‘ und ist weder menschlich noch medizinisch gerechtfertigt.“
Der auch rechtlich zutreffende Begriff ist Intimsphäre, Herr Prof. Montgomery. Die Intimsphäre ist die vom Staat höchstgeschützte Sphäre, deren Verletzung einer besonderen Gestattung bedarf. Grundsätzlich ist dem Staat der Eingriff in die Intimsphäre verschlossen. In Hamburg allerdings hat der Landesbetrieb für Erziehung und Beratung keine Skrupel, den regelmäßigen behördlichen Zugriff auf die Intimsphäre von minderjährigen Flüchtlingen in einer Broschüre zu offenbaren.
SPON Hamburg 2014: „Wie Mujib wurden im vergangenen Jahr knapp 500 Flüchtlinge, die sich als minderjährig bezeichneten, nach einem Erstkontakt für sicher volljährig erklärt. Etwa dieselbe Zahl wurde nach einem ersten Kontakt als zweifelhaft minderjährig erklärt. Diese Jugendlichen müssen sich einer Röntgenuntersuchung des Kiefers und oft zusätzlich des Schlüsselbeins unterziehen, anhand dieser Untersuchungen schätzen Ärzte das Alter in einem Gutachten.“ „Es gibt Kollegen, die erzählen stolz, wenn sie wieder vier oder fünf Minderjährige für erwachsen erklärt haben und damit die Plätze freigemacht haben“, berichtet ein Informant aus Behördenkreisen.“
taz Hamburg 2010 Verschiebung per Röntgenstrahlen: „Mehr als die Hälfte der sich als minderjährig ausgebenden Flüchtlinge wurde im vergangenen Jahr auf diese Weise für 18 oder älter erklärt. Das geht aus einer Antwort des schwarz-grünen Senats auf eine Anfrage der Hamburger Linksfraktion hervor. Der Hamburger Flüchtlingsrat erklärt das damit, dass nur volljährige Flüchtlinge in ein anderes Bundesland verschoben werden dürfen. Außerdem muss beim Asylverfahren dann kein vom Jugendamt bestellter Vormund zugegen sein.
Nach Informationen des Vereins „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ kommt es außer in Bremen in allen Bundesländern vor, dass das Alter von Flüchtlingen, die sich als minderjährig ausgeben, nach oben korrigiert wird. In der Regel machen dies aber nicht die Ausländerbehörden, sondern Gerichte, Jugendämter oder spezielle Clearingstellen. In Hamburg aber nimmt die Ausländerbehörde den Flüchtling in Empfang und entscheidet, ob er minderjährig bleibt und damit vom Jugendamt in Obhut genommen wird – oder ob er älter ist, als er angegeben hat. Ein Widerspruchsrecht ist nicht vorgesehen.“ Die Website des Bundesfachverbands für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V. ist auch sonst sehr informativ.
Allein in der Rechtsmedizin der Berliner Charité gibt nach Angaben von Professor Michael Tsokos 100 bis 120 zwangsweise Altersfeststellungen pro Jahr (Angabe für 2013, heute dürften es wesentlich mehr sein).
Die „Aura einer Wissenschaftlichkeit“ zur Altersfestsetzung wird auch und unter anderen in Freiburg beschworen, von dort wird von „mehreren Fällen pro Monat“ berichtet, bei denen auch suizidale Krisen billigend in Kauf genommen werden. Strittige Studien werden aufgesplittet, um mehr fachmedizinische Veröffentlichungen zu erlangen. Kein Handlungsbedarf, Herr Prof. Montgomery?
Bielefeld und Aachen. Landkreis Göttingen. „Wie viele Jugendliche von den Behörden für volljährig erklärt wurden, steht in keiner Statistik; es könnten allein in Bayern mehr als 200 pro Monat sein, wie eine Stichprobe im Juni 2013 in München vermuten lässt.“
In Rosenheim wurde ein ivorischer unbegleiteter minderjähriger Flüchtling mittels Röntgen seiner Handwurzel zum Erwachsenen erklärt und saß daraufhin 5 Monate in Abschiebehaft. Sein Anwalt stellte Strafanzeige wegen Körperverletzung, ein Beschluß des Landgerichts Traunstein erklärte die Abschiebehaft für unzulässig. Aus der darauf folgenden Stellungnahme des RoMed Klinikums geht allerdings bis heute nachlesbar hervor, daß dort nicht ärztliches Fachwissen und Berufsethos, sondern die Bundespolizei über die Anordnung von Röntgenuntersuchungen entscheidet, in gleich mehrerlei Hinsicht rechts- und standeswidrig.
Flüchtlinge haben wie jeder Mensch qua Geburt unantastbare Menschenwürde, deren Schutz in Deutschland alle staatliche Gewalt verpflichtet ist (<-ein Paradox, über das immer mal wieder sinniert werden darf).
Es ist kein Verbrechen, vor Krieg- oder Bürgerkrieg, vor Verfolgung, Diskriminierung, Gefahren für Leib und Leben zu fliehen und in einem anderen Land um Asyl zu bitten, sondern das ist Menschenrecht, s. AEMR Artikel 14. Minderjährige Flüchtlinge haben die ganz gleiche Menschenwürde und genießen den mindestens gleichen Schutz wie Erwachsene, festgeschrieben im Grundgesetz, das sich ausdrücklich zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekennt. Die Menschenrechte von Minderjährigen sind zusätzlich ausgeführt in der Kinderrechtskonvention, minderjährige Flüchtlinge haben ein Recht auf Kindeswohl, auf Sicherheit und Schutz, auf Bildung und Ausbildung. Deutschland hat die ursprünglichen Vorbehalte, die verhindern sollten, daß Flüchtlingskinder deutschen Kindern gleichgestellt sind, 2010 aufgegeben.
Es ist ein Verstoß gegen Recht und Gesetz, minderjährige Flüchtlinge schlimmer als Verbrecher zu behandeln. Es verletzt jede Menschenwürde, sie erkennungsdienstlich zu behandeln, ihre Zähne zu begutachten und ihre Genitalien zu befummeln. Röntgen ohne die Absicht einer Diagnose zur Festlegung einer Heilbehandlung ist Körperverletzung. Würde irgendetwas dieser Art an einem erwachsenen Verbrecher vollzogen, riebe sich dessen Pflichtverteidiger die Hände, sein Prozess wäre nämlich schon im Vorfeld gewonnen. Überdies sind Zahnbegutachtung, Penisvermessung und durch Röntgen ermitteltes Knochenalter keine Verfahren zur tatsächlichen Feststellung des Alters, dazu sind die Toleranzen viel zu groß: lediglich bei 25% trifft das durch Röntgen ermittelte Knochenalter auch das tatsächliche Alter.
Es geht nicht um Feststellung, sondern um Festsetzung des Alters, zum Nachteil minderjähriger Flüchtlinge.
Minderjährige fliehen nicht nur vor Krieg und Verfolgung, sondern auch vor Ausbeutung durch altersunangemessene Arbeit oder als Kindersoldat oder vor sexualisierter, physischer, psychischer Gewalt. Minderjährige Flüchtlinge haben nicht selten der Ermordung ihrer Familien zusehen müssen, sie haben oft gar keine Angehörigen mehr. Minderjährige erwerben häufiger als Erwachsene noch zusätzliche Traumata auf der Flucht.
Da passt es auch ins Bild eines gegenüber Flüchtlingen ineffizienten und oft sehr häßlichen Deutschlands, daß derzeit die ohnehin zu wenigen und völlig überlaufenen psychosozialen Zentren zur Betreuung traumatisierter Flüchtlinge vor dem Aus stehen. Durch veränderte Finanzierung (weg von Ländern, Kommunen, Stiftungen, Kirchen, Privatspendern hin zu den Krankenkassen und dem neuen EU-Fond für Asyl, Migration und Integration) fließen seit Monaten kaum Gelder für dringend benötigte Therapien. Von der Kür, wie zum Beispiel vertrauenswürdige Dolmetscher und ihre Kostenübernahme gar nicht erst zu reden. Die Bundesregierung verweist nach einer Kleinen Anfrage der Linken kühl auf die Zuständigkeit der Länder.
Statt wenigstens unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit offenen Armen zu empfangen, ihnen Schutz, Sicherheit und ein bißchen Wärme zu bieten, sie zu bilden und auszubilden und sie zu erfolgreichen und begeisterten Staatsbürgern zu machen, wie z.B. in der SchlaU-Schule in München, dreht man lieber an den bürokratischen Stellschrauben und bemüht eine Rethorik, die Treitschke-Traditionen fortschreibt.
Weil nicht noch einmal das Grundgesetz verstümmelt werden kann wie 1993.
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Liebe Dame, danke für diesen aufrüttelnden Blog.
Der österreichische Kinderarzt Peter Scheer nannte die Untersuchungen per Röntgen schon 2009 eine Verletzung sowie eine Verletzung der Menschenrechtskonvention.
http://derstandard.at/1245670016889/Jugendliche-Asylwerber-Roentgenstrahlen-stellen-eine-Verletzung-dar
In dem Interview ist erwähnt, dass noch Schlüsselbeinröntgenuntersuchungen erwogen wurden.
„Schmitzberger spricht nun von einer neuen Berliner Studie: „Möglicherweise“ könne man an der Verknöcherung des Schlüsselbeines feststellen, ob jemand 18 ist.“
Und dass auch – einmal abgesehen vom rechtlichen und moralischen Aspekt – die Aussagekraft solcher Untersuchungen rein „technisch“ sehr zweifelhaft sind.
„Wobei es auch vor dem 15. Lebensjahr nicht bei jedem gleich ist. Ein Problem ist es zum Beispiel, wenn jemand schlecht ernährt wurde, da hinkt die ganze Entwicklung nach. Wir sehen das bei uns vor allem bei Kindern, die an Magersucht erkrankt sind. Aber Mangelernährung kann natürlich auch eine Folge von einem Leben im Krieg und auf der Flucht sein.“
Die anhaltende Übelkeit teile ich.
Grüßle, Diander
Hallo Diander,
danke für den link.
Im Gegenzug einer von pro-asyl, mit dem es mit der Übelkeit gleich weitergeht-> Gesetzentwurf: Flüchtlingskinder sollen Deutschlandweit verteilt werden
ff.
Zeit Online-> Minderjährige Flüchtlinge : „Illegal und chaotisch“
Das Interview ist insgesamt lesenswert, beim Kommentariat feiert der Faschismus Geburtstag, zum Brechen.
Ja, keine Frage, die geschilderten erkennungsdienstlichen Maßnahmen und Vermessungen von Flüchtlingen sind schlimm und verstoßen gegen das Recht auf Menschenwürde.
Dazu haben Sie in Ihrem Artikel alles gesagt, Dame von Welt.
Dennoch möchte ich über positive Initiativen berichten, von Organisationen, Vereinen und Privatpersonen, die zeigen, dass es auch anders geht.
Gestern abend wurde auf 3sat zum Beispiel über eine junge österreichische Familie berichtet, die einen Jugendlichen aus Syrien, Khaled, in ihre Familie aufgenommen hat, um nicht „vielen Flüchtlingen ein bisschen, sondern einem Menschen viel zu helfen“, wie sie sagte.
Da von offizieller Seite, also den verantwortlichen Entscheidungsträgern in der Politik (länder- und bundesweit) nur Schaum und Luftblasen kommen, sehe ich die einzige Hoffnung auf Abhilfe tatsächlich aus den Reihen der Bevölkerung, und mag dies zunächst noch so gering und kleinklein erscheinen.Es sind die kleinen Schritte, die möglich sind!
Es gibt ein paar Organisationen, die ich erwähnen möchte:
proasyl.de
asyl.at
fluechtlinge-willkommen.de
unhcr.de
Vor allem letztere setzt sich für die Rechte von Flüchtlingen ein.
Beste Grüße!
zum problem unbegleitete minderjährige in der ausländer+asyl+sozialpolitik in ’schland insgesamt ist http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2011/PRO_ASYL_Kinderrechte_ernst_nehmen.pdf ganz informativ.
mit der gestrigen gesetzesänderung http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804097.pdf
werden für die unbegleiteten (wie auch für die begleiteten) die probleme eher noch zu- als abnehmen.
zur altersfeststellung: pro asyl fordert das einzig vernünftige, nämlich:
„§ 49 Abs. 6 S. 2 AufenthG ist zu streichen.
In § 49 AufenthG und in § 16 AsylVfG ist jeweils gleichlautend ein neuer Absatz einzu-
fügen:
»Zur Feststellung der Minderjährigkeit eines Ausländers sind grundsätzlich die An-
gaben des Ausländers zugrunde zu legen. Eine Überprüfung der Angabe findet nur
statt, wenn offenkundige Zweifel an der Richtigkeit der Altersangaben des Ausländers
bestehen. Das Verfahren zur Feststellung des Alters ist auf Grundlage gesicherter medi-
zinischer Erkenntnisse und unter Beachtung der Würde der Betroffenen durch aner-
kannte Fachkräfte (z.B. Kinderärzte, Kinderpsychologen, zusammen mit Vormund und
geschultem Personal) durchzuführen. Der Ausländer ist vor Durchführung des Verfah-
rens umfassend aufzuklären. Es ist nur zulässig, wenn er oder sein gesetzlicher Vertreter
eingewilligt hat. Wird ein Altersfeststellungsverfahren durchgeführt, sind nicht nur
medizinische Feststellungen, sondern auch die psychologischen und pädagogischen
Erkenntnisse zu berücksichtigen. Im Zweifel sind die Angaben des Ausländers als wahr
zu unterstellen. Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit sind unzulässig.«
der skandal liegt ja nicht nur in den methoden, er liegt bereits in dem satz im geltenden §49 aufenthaltsG
„Zweifel an der Vollendung des 14. Lebensjahres gehen dabei zu Lasten des Ausländers.“
zweifel gehen immer zu lasten der ausländerin, nie zu lasten der zweifelnden.
es gehören jedoch die zweifel untersucht! und nicht die angezweifelten.
Hauke Friederichs im Hamburgteil von Zeit Online-> Alles nur grobe Schätzungen?
Kritischer wird Phillip Woldin in der Welt-> Ärger um Genital-Vermessung von Flüchtlingen
Der Stern-> Minderjährig? Dann zeig mal deine Genitalien! und die dort erwähnte-> Kleine Anfrage von Jennyfer Dutschke (FDP) an den Hamburger Senat und dessen Antwort.
das erstaunlich-entsetzliche sind ja die argumente, die dafür gefunden werden, warum das in ordnung sein soll. die reichen von der U1 bis zur musterung und die schützenswerten ressourcen dürfen auch nicht fehlen. dass DIE (flüchtlinge) alle bescheißen ist eh klar….. wie auch klar ist, dass an der jahrelangen erfahrung von ärzten nicht zu zweifeln ist, weshalb auch am verwaltungsgerichtlichen segen für das argument der jahrelangen ärztlichen erfahrung nicht zu zweifeln ist.
das führt zu dem erschreckenden befund: den ’schländern sind menschenrechte scheiß-egal. und da ihnen menschenrechte als ihre eigenen scheiß-egal sind, sind es ihnen die der ‚anderen‘ umso mehr.
Ach, ja, Mißgunst und Hassen im Internet °_O Wehe, es geht irgendeinem besser als einem selbst bei der Musterung…
Aber sind die Ärzte bei dem ganzen bösen Spiel nicht eigentlich erstaunlich? JEDER Naturwissenschaftler weiß, daß naturwissenschaftliche Thesen niemalsnienicht in Stein gehauen, sondern vorläufig sind, es bestenfalls eine aus ewig langer Erfahrung gewonnene Übereinstimmung gibt. Das ist ein unsicherer und schwankender Grund.
Was Ärzte aber ganz sicher wissen könnten: ihr Beruf dient der Heilung, Punkt fertig. Im Grunde müßten die doch alle schon in schallendes Gelächter ausbrechen, wenn ein Polizist mit einem minderjährigen Flüchtling ein Krankenhaus auch nur betritt.
Meine vorläufige These dazu: Menschen brauchen ganz sichere Sicherheit. WEIL aber der wissenschaftliche Grund so schwankend ist UND zur bedingungslosen Patientenparteinahme ein bißchen Rückgrat erforderlich wäre, nehmen manche Mediziner lieber eine vermeintliche Felsenfestigkeit pseudowissenschaftlicher Methoden an und lassen sich von der Staatsgewalt ihren Berufsethos abkaufen.
Ich käme ja noch ein bißchen eher mit, wenn Schwanzvermesserei und Röntgen nur in der Gerichtsmedizin stattfände, beim Nachlesen kam ich aber auch über diverse normale Kliniken, darunter auch ein evangelisches Krankenhaus. Entgültig die Schuhe ausgezogen hat mir die-> Pressemitteilung der RoMed-Klink in Rosenheim.
Ein weiterer Grund könnte sein, dass solche Vermessereien schnell und einfach abgearbeitet werden können, da dürften selten irgendwelche medizinischen Komplikationen nachkommen. Das ist aus betriebswirtschaftlicher Sicht leicht verdientes Geld, und da ja auch das Gesundheitswesen und die Krankenhäuser in zunehmendem Maß betriebswirtschaftlicher Optimierung unterzogen werden, dürfte der Druck in dieser Richtung ganz erheblich sein.
Alles, was den Umsatz steigert, ohne die Ressourcen über Gebühr zu belasten, ist gutzuheißen. Deshalb wird kaum ein Krankenhaus sich dem verweigern. Und wenn die Leitung das grundsätzlich begrüßt, wird die Schwelle für den einzelnen Arzt, sich dagegenzustellen, umso höher.
Traurig, aber so sieht es aus.
Hallo Gnaddrig, willkommen!
Weil mir das gerade in die Hände fiel-> Gefährliche Dolmetscher
ff.
es hilft der übersetzung immer, wenn eine dolmetscherin des vertrauens mitgebracht wird.
steht im gesetz, dass mentsch das darf.
nur wer erklärt mentschen, welche rechte sie haben?
Die sich stellende Frage: wer zahlt beides? Kann ja nicht sein, daß Flüchtlingsanwälte noch mehr unbezahlte Überstunden leisten und Dolmetschen ganz zum Ehrenamt erklärt wird.
Zumal ich ziemlich sicher bin, daß die völlig überlastete Verwaltung von Flüchtlingen froh sein könnte, wenn sie gut informierte und vertretene Leute vor sich hätte: das würde bestimmt so manches Verfahren verkürzen und damit sehr viel Geld sparen. Von Papier, Nerven, Leben zu schweigen.
es tät ja schon helfen, wenn anwältinnen nicht mehr schubbern müßten, um die kohle für die berufshaftpflicht zusammenzukriegen, die in asylsachen sowieso nicht eintritt, ohne deren zahlung aber jede kammer die zulassung entzieht.
will sagen: auch anwälte sind schweine. standesbewußte schweine.
-> Flüchtlinge schicken Bilder
ff.
liebe dame.von.welt, flüchtlinge schlafen überall. mitten im wald und mitten in der wiese. und sie sind kinder… die frage ist immer: sind diese kinder unsere kinder?
Der Asylrechtsblog faßt die Änderungen im Aufenthaltsrecht zusammen-> Verbesserungen mit Rattenschwanz
ff.
#merkelstreichelt in voller Länge, bei ungefähr Minute 9 sagt sie auch etwas (wirres) über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge->
Das könnte das erste PR-Debakel sein, das Merkel nicht mehr loswerden wird #teflonwargestern.
Pingback: Welches Boot? | gnaddrig ad libitum
taz-> Bremen soll Schwänze vergleichen
…
taz-> Schwanz bleibt Schwanz
Die Zeit-> Das muss untersucht werden
ohne Worte °_O
Der Asylrechtsblog-> Unwürdige Alterseinschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten
mit vielen Quellen zur Rechtslage, Kritik von Ärzten, Politikern und internationaler Kritik.
taz-> Untersuchungen sind Fall für Karlsruhe
taz-> Auf sich allein gestellt
Der Freitag, Josephine Schulz-> Noch ein Trauerspiel
Darunter Kommentare, anhand derer einmal mehr demonstriert wird, warum ich beim Freitag nichts mehr verloren habe.
Guardian-> 10,000 refugee children are missing, says Europol
Am Wochenende ging in Roms Hauptbahnhof Termini eine Polizeiaktion zu Ende, die zur Ergreifung eines mutmaßlichen seriellen Pädokriminellen führte. Der 52-jährige us-amerikanische Staatsbürger habe zum Zweck der Missbrauchstaten eine separate Wohnung in Bahnhofsnähe angemietet und dorthin Kinder und Kugendliche ua. mit dem Versprechen einer warmen Mahlzeit gelockt.
Darüber, was die ital. bzw. die nationalen Einrichtungen bisher getan haben, um der ausbeutbaren Not der potentiellen Opfer abzuhelfen oder vorzubeugen, war in den online-Medien nichts zu lesen. Gleiches gilt für die mittlerweile in die Hunderte gehenden „Saisonarbeiter“ jeden Alters, die in den Händen v.a. der ‚Ndrangheta Ernearbeit leisten, die mit moderner Sklaverei nur ungemügend beschrieben ist.
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